Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Laser92 am 16.06.2021 07:59
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Hallo, liebes Forum.
Ich habe folgende Fragen bzgl. einer möglichen Verbeamtung.
1.)Ich bin momentan Tarifangestellter in Sachsen-Anhalt und werde nach E11-Stufe3 bezahlt. Ich überlege, ob für mich eine Verbeamtung interessant sein kann oder nicht. Meine jetzige Stelle ist eben nach E11/A12 bewertet. Eine Verbeamtung würde sich finanziell also deutlich lohnen.
Das Problem ist, ich habe 2 chronische Krankheiten. Zum einen einen angeborenen Herzfehler und zum anderen Zystennieren. Der Herzfehler wird mich wohl nicht zur Arbeitsunfähigkeit zwingen.
Bei den Zystennieren sieht es zumindest so aus, dass ich irgendwann in 20-30 Jahren (im Alter zwischen 50 und 60) auf eine Dialyse oder einen neue Niere angewiesen sein könnte. Damit würde ich wohl zumindest zeitweise arbeitsunfähig sein. Denkt ihr, ich hätte mit dieser Vorgeschichte überhaupt eine Chance auf Verbeamtung?
Die zweite Frage in diesem Zusammenhang dreht sich um eine PKV. Wären private Kassen berechtigt, sollte die Verbeamtung von Arbeitgeberseite durchgehen, mich dennoch aufgrund der Vorerkrankungen abzulehnen? Und was wäre der maximale Beitrag, den sie von mir fordern können?
Vielen Dank!
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Dir ist klar, dass du mit A9 verbeamtet wirst und erstmal auf deine Beförderungen zu Ax warten musst?
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Naja, ich bin im technischen Dienst. Also würde es mir einer A10 losgehen. Und das ist zumindest nicht weniger als die E11 jetzt.
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Bei solchen chronischen Krankheiten sehe ich eher schwarz mit der Verbeamtung.
Und was wäre der maximale Beitrag, den sie von mir fordern können?
Wahrscheinlich das was im Basistarif bezahlt wird (~770€) bzw. du könntest auch in der GKV verbleiben
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Bei solchen chronischen Krankheiten sehe ich eher schwarz mit der Verbeamtung.
Und was wäre der maximale Beitrag, den sie von mir fordern können?
Wahrscheinlich das was im Basistarif bezahlt wird (~770€) bzw. du könntest auch in der GKV verbleiben
In Sachsen-Anhalt beträgt der Beihilfesatz 50%. Wäre es dann nicht viel teurer , wenn ich "freiwillig" in der GKV bleibe und dadurch den kompletten Satz allein zahlen müsste?
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Liebe eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung vor?
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Liebe eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung vor?
Nein, ich gelte nicht als behindert. Mir geht's gut und ich habe im Alltag auch keinerlei Einschränkungen.
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Das ist schön für dich. Verringert aber die Chance einer Verbeamtung für dich erheblich.
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Liebe eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung vor?
Nein, ich gelte nicht als behindert. Mir geht's gut und ich habe im Alltag auch keinerlei Einschränkungen.
Auf jeden Fall Schwerbehinderung und Gleichstellung beantragen vor dem Antrag auf Verbeamtung, dann gelten für deine gesundheitliche Beurteilung andere Kriterien beim Amtsarzt.
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Hallo
Ich würde mir wünschen, hier würde mit mehr Sachverstand geantwortet.
Zunächst einmal für Dich Laser92 ist interessant zu wissen, dass bei anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung, der Amtsarzt nur über einen Zeitraum von fünf Jahren prognostizieren musst, dass Du nicht dienstunfähig wirst. Und der Zeitraum ist so kurz, dass die wenigsten Amtsärzte ein Problem damit haben.
Ohne Schwerbehinderung ist die Sache mit der Prognose schon schwieriger. Der Amtsarzt wird dich durchwinken, wenn er keine Anhaltspunkte dafür hat, dass Du nicht wesentlich früher vor der Regelaltersgrenze von 67 Lebensjahren ausscheiden wirst. Und da der Amtsarzt eher kein Kardiologe oder Nephrologe sein wird, wird er fachärztliche Gutachten in Auftrag geben und dann eine Entscheidung treffen. Deine Dienststelle ist auch nicht am Votum des Amtsarztes gebunden. Es düfte aber gleichwohl nur wenige Personaler geben, die bei negativer Gesundheitsprognose verbeamten.
Die PKV ist kein Problem. Über die Öffnungsaktion der PKVen kommst Du mit max. 30 Prozent Risikozuschlag und ohne Ausschluss in eine der teilnehmen PKVen rein. Einige Länder haben auch eine pauschale Beihilfe und übernehmen die Hälfte der Beiträge zu einer GKV.
Bei der PKV und einem Geburtsjahr von 1992 und Beihilfe von 50% würde ich mit 300-350 € Beitrag zur PKV im Rahmen der Öffnungsaktion rechnen.
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Danke für diese fundierte Antwort! :)
Ich denke das mit der Schwerbehinderung oder Gleichstellung spielt bei mir keine Rolle. Zum Glück möchte ich meinen.
Aber ich denke, wenn ich maximal 30 % Aufschlag bei der PKV habe, werde ich es auf jeden Fall versuchen. Vielleicht habe ich ja Glück und der Amtsarzt winkt mich durch. Das würde sich dann langfristig sicher rentieren, da ich ja noch gut 38 Arbeitsjahre vor mir habe. Auch wenn ich dann Anfangs unterm Strich mit der A10 im Vergleich zur E11 ein klein wenig weniger Netto raus hätte.
Hallo
Ich würde mir wünschen, hier würde mit mehr Sachverstand geantwortet.
Zunächst einmal für Dich Laser92 ist interessant zu wissen, dass bei anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung, der Amtsarzt nur über einen Zeitraum von fünf Jahren prognostizieren musst, dass Du nicht dienstunfähig wirst. Und der Zeitraum ist so kurz, dass die wenigsten Amtsärzte ein Problem damit haben.
Ohne Schwerbehinderung ist die Sache mit der Prognose schon schwieriger. Der Amtsarzt wird dich durchwinken, wenn er keine Anhaltspunkte dafür hat, dass Du nicht wesentlich früher vor der Regelaltersgrenze von 67 Lebensjahren ausscheiden wirst. Und da der Amtsarzt eher kein Kardiologe oder Nephrologe sein wird, wird er fachärztliche Gutachten in Auftrag geben und dann eine Entscheidung treffen. Deine Dienststelle ist auch nicht am Votum des Amtsarztes gebunden. Es düfte aber gleichwohl nur wenige Personaler geben, die bei negativer Gesundheitsprognose verbeamten.
Die PKV ist kein Problem. Über die Öffnungsaktion der PKVen kommst Du mit max. 30 Prozent Risikozuschlag und ohne Ausschluss in eine der teilnehmen PKVen rein. Einige Länder haben auch eine pauschale Beihilfe und übernehmen die Hälfte der Beiträge zu einer GKV.
Bei der PKV und einem Geburtsjahr von 1992 und Beihilfe von 50% würde ich mit 300-350 € Beitrag zur PKV im Rahmen der Öffnungsaktion rechnen.
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Bei solchen chronischen Krankheiten sehe ich eher schwarz mit der Verbeamtung.
Und was wäre der maximale Beitrag, den sie von mir fordern können?
Wahrscheinlich das was im Basistarif bezahlt wird (~770€) bzw. du könntest auch in der GKV verbleiben
In Sachsen-Anhalt beträgt der Beihilfesatz 50%. Wäre es dann nicht viel teurer , wenn ich "freiwillig" in der GKV bleibe und dadurch den kompletten Satz allein zahlen müsste?
Wie von den anderen ja ausgeführt, dürfte es wesentlich günstiger für dich werden mit der KV, als der maximale Betrag, der auf dich zukommen könnte.