Forum Öffentlicher Dienst
Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: BAT am 18.06.2021 17:04
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Situation:
Stellenausschreibung hausintern mit Vollzeit. Bewerbung mehrer Personen. Eine davon hat Teilzeit mi 32 Stunden. Stelle wurde mit Beamten und 40 Stunden besetzt, ohne das der Teilzeitbewerber gefragt wurde, ob er seine Stunden ändern würde?
In Ordnung? Hätte der Teilzeitbewerber gehört werden müssen, ob er die ausgeschriebene Stelle auch in Vollzeit wahrnehmen würde?
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Die TZ-Beschäftigung wäre nur bei gleicher Eignung von Relevanz.
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Bei gleicher Eignung wäre das unrechtmäßig, aber nur dann.
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Wie definiert sich hier ungefähr der Begriff der Eignung? Und wäre das wirklich die Reihenfolge beim Verfahren? Erst die Eignung, dann die Frage nach der Bereitschaft, auf Vollzeit zu gehen?
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Wie definiert sich hier ungefähr der Begriff der Eignung? Und wäre das wirklich die Reihenfolge beim Verfahren? Erst die Eignung, dann die Frage nach der Bereitschaft, auf Vollzeit zu gehen?
Warum sollten man einen Ungeeigneten fragen ob er Vollzeit arbeiten will?
Eignung:
Qualifikation, Befähigung
Gesamtheit aller Merkmale und Eigenschaften, die einen Menschen befähigen, eine bestimmte Tätigkeit erfolgreich auszuüben.
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Eignung ist die Qualität der Erfüllung des Anforderungsprofils, die durch das Besetzungsverfahren festgestellt wird.
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"Für die Position kommen belastbare, teamfähige, flexible, durchsetzungsfähige und verantwortungsfreudige Dipl.-Verwaltungs(betriebs)wirte/-innen, Bachelor of Arts der Studienrichtung Öffentliche/ Allgemeine Verwaltung / Verwaltungsbetriebswirtschaft und Verwaltungsfachwirte/-innen in Betracht. Erwartet werden ferner Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick, Konfliktfähigkeit, ein hohes Maß an Sicherheit in der Anwendung von Rechtsvorschriften sowie die Bereitschaft, sich schnell in fachspezifische EDV-Programme einzuarbeiten."
Teilzeitbewerber: Verwaltungsfachwirt
Vollzeitbewerber: Verwaltungswirt
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Das sollte nicht das komplette Anforderungsprofil sein. Welche Fachkenntnisse wurden gefordert. Ich gehe auch davon aus, dass der Vollzeitbeschäftigte ein Dipl.-Verwaltungsfachwirt ist. Ein Verwaltungsfachwirt entsprich der LG 1.2 bzw. mittlerer Dienst und würde vermutlich keine umfassenden Kenntnisse wie ein Beschäftigter mit Hochschulabschluss oder gleichwertig besitzen.
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Das IST das komplette Anforderungsprofil laut Auschreibung.
Beteiligt war auch noch ein Master of Public Administration in Vollzeit, welcher auch nicht den Zuschlag bekommen hat.
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Wurde das Verfahren aufgehoben oder beendet? Eventuell hatte man sich für den Beamten entschieden und das Verfahren aufgehoben, da der Dienstherr eine statusgleiche Aufgabenänderung vollziehen wollte. Dafür wird ja dann die alte Stelle des Beamten ausgeschrieben.
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Die weiteren Mitarbeiter bekommen nur ein Mitteilung "die Stelle wurde mit … besetzt". Es ist etwas intransparent.
Derjenige der die Stelle bekommen hat, musste nach Flurfunk "umgebettet" werden, da die dortigen Aufgaben von einer AÖR demnächst übernommen werden.
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Die weiteren Mitarbeiter bekommen nur ein Mitteilung "die Stelle wurde mit … besetzt". Es ist etwas intransparent.
Derjenige der die Stelle bekommen hat, musste nach Flurfunk "umgebettet" werden, da die dortigen Aufgaben von einer AÖR demnächst übernommen werden.
Sehr schön... umgebettet... :D
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wenigstens nicht exhumiert... ;D