Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: teradun am 20.06.2021 21:43
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Hallo zusammen,
ich arbeite in einer Kommune (<10000 Einwohner). Momentan bin ich in der EG 9a eingruppiert. Nach Ausscheiden des Administrators hatte ich seine Aufgaben übernommen (jetzt gibt es einen neuen Admin, der höhergruppiert ist als ich). Zusätzlich zu meinen Aufgaben (Bauamt, VOL, VOB, Bescheide, Widersprüche zu Fördermittelkürzungen) habe ich die komplette Grünordnung (besonders BnatschG etc., Baumkontrolle, Analyse und Bestimmung von Pathogenen, GIS und Raumordnung) in meinem Aufgabengebiet. Dazu kommt ein Forschungsprojekt mit einem Bundesministerium, welches weit mehr als 50 % meiner Arbeitszeit (und Freizeit) in Anspruch nimmt (20 Studenten, 3 Master, 1 Bachelor). Wie sollte meine Eingruppierung sein? Ich hatte E11 in der geförderten Stelle bewilligt bekommen, dies wurde aber aufgrund des Stellenplans abgelehnt. Ich habe ein Universitäts-Diplom mit entsprechenden Veröffentlichungen. Meine Nachfrage auf Überprüfung meiner Eingruppierung wurde seit 9 Monaten nicht beantwortet.
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Wenn Du in E9a eingruppiert bist, stellt sich die Frage nach der Eingruppierung überhaupt nicht.
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Danke für die Antwort,
das Problem ist, dass das alles zusätzliche Aufgaben sind, die ich (auch nach Dienst ohne Ausgleich, da ich keinen Studenten hängen lasse) wahrnehmen muss. Diese Aufgaben sind auch nicht in Stellenbeschreibungen erfasst, Ich bin deshalb in einer Zwickmühlle, ob ich mir eine höhere EG einklagen muss, da die Tarifautomatik offensichtlich nicht greift, oder das akzeptiere. Ich bin übrigens der wissenschaftliche Leiter und Projektmanager, also ich definiere Forschungsziele, betreue und bewerte die Studenten und fasse die (englischsprachige) Literatur zusammen.
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Die Tarifautomatik greift immer. Was AN in ihrer Freizeit tun, geht den AG grundsätzlich nichts an.
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Wo ist dein Problem zunächst einmal verbindlich das dir (deiner Meinung nach) zustehende Entgelt einzufordern und es mal mit einem Rechtsanwalt zu versuchen, diese Rechtsmeinung von einem Gericht bestätigen zu lassen.
Stellenpläne sind absolut unbeachtlich für die Bezahlung der Tarifbeschäftgten.
Wenn dein AG dir für mehr 50% deiner Arbeitszeit Tätigkeiten übertragen hat, die die Betreuung eines wissenschaftlichen Projektes bedeuten. Und dir dort vom AG die wissenschaftliche Leitung und Projektmanager Tätigkeiten zugewiesen wurde, dann dürfte ein Richter schnell dir die EG13 zugestehen.
Welche Zwickmühle siehst du da?
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Der TE hat doch ausgeführt in E9a eingruppiert zu sein. Besteht Grund zu der Annahme, er erhielte das entsprechende Entgelt nicht?
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Der TE hat doch ausgeführt in E9a eingruppiert zu sein.
Da er nicht geschrieben hat, ein Gericht hat festgestellt, dass er in der EG9a eingruppiert ist, ist es zweifelhaft, wessen Rechtsmeinung er niedergeschrieben hat.
Es steht zu vermuten das er ausgeführt hat, welche Rechtsmeinung der AG zu seiner Eingruppierung hat. Von daher wissen wir nicht wie er eingruppiert ist. Besteht Grund zu der Annahme, er erhielte das entsprechende Entgelt nicht?
Nein, es besteht kein Grund zu Annahme, dass er das Entgelt der EG9a bekommt. Es besteht ein Grund zur Annahme, dass er nicht in der EG9a eingruppiert ist.
Und diese Antworten zeigen leider deine großen Schwächen in der Kommunikation, schade eigentlich.
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Die Eingruppierung in E9a ist im Sachverhalt als gegeben geschildert.
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Ich habe keine Schwächen in der Kommunikation. Der Sachverhalt ist gegeben, wie er geschildert wurde. Wenn etwas Falsches geschildert wurde, ist das das Versagen dessen, der etwas falsch geschildert hat.
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Ich habe keine Schwächen in der Kommunikation. Der Sachverhalt ist gegeben, wie er geschildert wurde. Wenn etwas Falsches geschildert wurde, ist das das Versagen dessen, der etwas falsch geschildert hat.
Tja, sag ich doch: deine großen Schwächen in der Kommunikation. Denn es ist höchst zweifelhaft, dass ein Gericht die EG9a bestätigt hat und solange ist niemanden bekannt wie man eingruppiert ist, sondern es sind immer nur die Rechtsmeinungen zur EG bekannt und werden als "bin eingruppiert" kommuniziert.
Aber dazu müsste man ein Verständnis von Kommunikation haben und der Senderebene aufbringen können.
Dazu gehört auch, zu wissen, dass der Sender höchstwahrscheinlich "versagt".
Aber das sind halt eben deine Schwächen in der Kommunikation, welches du als versagen der anderen abwimmelst.
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Ein Versagen des Senders ist keine Schwäche des Empfängers. Fehler in der Sachverhaltsschilderung gehen zu Lasten des Fragestellers. Die Eingruppierung in E9a ist im Sachverhalt gegeben.
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Da der sachfremde Einwand auf der personalen Ebene - wie üblich - von Dir kam, geht Deine Vorbringung - wie ebenso üblich - fehl.
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Du hast Recht, meine Einwände kommen üblicherweise immer von mir. 8)
Ebenso beachtetest du mich entgegen deiner eigenen Aussage nach wie vor.
Festzustellen bleibt nur noch dies:
Tja, sag ich doch: deine großen Schwächen in der Kommunikation, schade eigentlich.
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Das ändert nichts daran, daß Du - wie üblich - eine sachfremde Diskussion auf der personalen Ebene führst und - wie üblich - Dich nicht zur Sache eingelassen hast, was dann üblicherweise dazu führt, daß Du kurz darauf in neuer Inkarnation darüber herumheulst, daß der pöse, pöse Admin Dich mal wieder gelöscht hat und Du gar nicht wüßtest warum.
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Ein Versagen des Senders ist keine Schwäche des Empfängers. Fehler in der Sachverhaltsschilderung gehen zu Lasten des Fragestellers. Die Eingruppierung in E9a ist im Sachverhalt gegeben.
Und wären Teil einer guten Kommunikationsfähigkeit zu erkennen, das jemand der sagt, er wäre in EG9a, damit nicht die gerichtliche Feststellung meint, sondern "nur" eine Rechtsmeinung des AGs ausdrückt.
Das sind ja nun mal die schwächen deiner Kommunikationsfähigkeit, die du - wie von mir schon dargelegt - als Schwächen der Sender abtust.
Und du kannst weiterhin es als Schwäche der Sender abtun, wenn sie nicht wissen, dass alleinig ein Gericht
feststellen kann, wie man eingruppiert ist und alles andere nur eine Rechtsmeinung vom AG/AN ist.
Deswegen bleibt es weiterhin ein Schwäche deiner Kommunikationsfähigkeit, dieses eben zu ignorieren.
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Wenn google wie Spid wäre fände man nichts, was man nicht ganz genau benennen kann.
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Ein Versagen des Senders ist keine Schwäche des Empfängers. Fehler in der Sachverhaltsschilderung gehen zu Lasten des Fragestellers. Die Eingruppierung in E9a ist im Sachverhalt gegeben.
Und wären Teil einer guten Kommunikationsfähigkeit zu erkennen, das jemand der sagt, er wäre in EG9a, damit nicht die gerichtliche Feststellung meint, sondern "nur" eine Rechtsmeinung des AGs ausdrückt.
Das sind ja nun mal die schwächen deiner Kommunikationsfähigkeit, die du - wie von mir schon dargelegt - als Schwächen der Sender abtust.
Und du kannst weiterhin es als Schwäche der Sender abtun, wenn sie nicht wissen, dass alleinig ein Gericht
feststellen kann, wie man eingruppiert ist und alles andere nur eine Rechtsmeinung vom AG/AN ist.
Deswegen bleibt es weiterhin ein Schwäche deiner Kommunikationsfähigkeit, dieses eben zu ignorieren.
Der TE hat explizit geschildert, in E9a eingruppiert zu sein. Daran gibt es nichts zu rütteln. Das ist gegeben. Dafür ist es auch unbeachtlich, ob die Eingruppierung gerichtlich festgestellt worden ist. Wer nicht schreibt, was er meint, versagt. Das ist kein Fehler des Empfängers, dessen Aufgabe es eben nicht ist, Versager zu pampern.
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Ein Versagen des Senders ist keine Schwäche des Empfängers. Fehler in der Sachverhaltsschilderung gehen zu Lasten des Fragestellers. Die Eingruppierung in E9a ist im Sachverhalt gegeben.
Und wären Teil einer guten Kommunikationsfähigkeit zu erkennen, das jemand der sagt, er wäre in EG9a, damit nicht die gerichtliche Feststellung meint, sondern "nur" eine Rechtsmeinung des AGs ausdrückt.
Das sind ja nun mal die schwächen deiner Kommunikationsfähigkeit, die du - wie von mir schon dargelegt - als Schwächen der Sender abtust.
Und du kannst weiterhin es als Schwäche der Sender abtun, wenn sie nicht wissen, dass alleinig ein Gericht
feststellen kann, wie man eingruppiert ist und alles andere nur eine Rechtsmeinung vom AG/AN ist.
Deswegen bleibt es weiterhin ein Schwäche deiner Kommunikationsfähigkeit, dieses eben zu ignorieren.
Der TE hat explizit geschildert, in E9a eingruppiert zu sein. Daran gibt es nichts zu rütteln. Das ist gegeben. Dafür ist es auch unbeachtlich, ob die Eingruppierung gerichtlich festgestellt worden ist. Wer nicht schreibt, was er meint, versagt. Das ist kein Fehler des Empfängers, dessen Aufgabe es eben nicht ist, Versager zu pampern.
Es geht doch nicht um pampern. Du bist doch sicher in der Lage gewesen zu erkennen, dass der TE nicht meinte was er geschildert hat.
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Das ist kein Fehler des Empfängers, dessen Aufgabe es eben nicht ist, Versager zu pampern.
natürlich ist es kein Fehler, wurde auch nicht behauptet.
Aber mit deinen Ausführungen zeigst du ja einmal mehr deine Schwächen in der Kommunikationsfähigkeit.
Nein. Meine Kommunikationsfähigkeit ist fehlerlos und somit frei von Schwächen. Fehler gehen zu Lasten dessen, der sie macht. Das ist ggfs. - wir wissen es ja nicht, er verhält sich dazu ja nicht weiter - der TE, so er etwas anderes meinte alser schrieb. Wer nicht schreibt, was er meint, ist in seiner Kommunikationsfähigkeit eingeschränkt.
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Es geht Spid doch nicht darum Sachverhalte zu erkennen. Sie möchte den Fragesteller auf seine Unzulänglichkeiten hinweisen und darauf das man hier nur dann schreiben soll wenn man sich im TV umfassend auskennt. ::)
Den Sachverhalt habe ich doch erkannt. Der TE hat geschildert, er sei in E9a eingruppiert. Das ist der gegebene Sachverhalt. Es ist möglicherweise nicht der, der den TE interessiert. Das ist aber sein Problem.
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Ein Versagen des Senders ist keine Schwäche des Empfängers. Fehler in der Sachverhaltsschilderung gehen zu Lasten des Fragestellers. Die Eingruppierung in E9a ist im Sachverhalt gegeben.
Und wären Teil einer guten Kommunikationsfähigkeit zu erkennen, das jemand der sagt, er wäre in EG9a, damit nicht die gerichtliche Feststellung meint, sondern "nur" eine Rechtsmeinung des AGs ausdrückt.
Das sind ja nun mal die schwächen deiner Kommunikationsfähigkeit, die du - wie von mir schon dargelegt - als Schwächen der Sender abtust.
Und du kannst weiterhin es als Schwäche der Sender abtun, wenn sie nicht wissen, dass alleinig ein Gericht
feststellen kann, wie man eingruppiert ist und alles andere nur eine Rechtsmeinung vom AG/AN ist.
Deswegen bleibt es weiterhin ein Schwäche deiner Kommunikationsfähigkeit, dieses eben zu ignorieren.
Der TE hat explizit geschildert, in E9a eingruppiert zu sein. Daran gibt es nichts zu rütteln. Das ist gegeben. Dafür ist es auch unbeachtlich, ob die Eingruppierung gerichtlich festgestellt worden ist. Wer nicht schreibt, was er meint, versagt. Das ist kein Fehler des Empfängers, dessen Aufgabe es eben nicht ist, Versager zu pampern.
Es geht doch nicht um pampern. Du bist doch sicher in der Lage gewesen zu erkennen, dass der TE nicht meinte was er geschildert hat.
Wenn der TE nicht schreibt, was er meint, so hat er ein Problem. Ich habe den gegebenen Sachverhalt bearbeitet.
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Die Gesellschaft krankt daran, sich ständig am Bodensatz auszurichten anstatt Exzellenz zu fördern. Der Ansatz, man müsse alle teilhaben lassen, hat sich überlebt - er ist es, der überholt ist und letztendlich auch gescheitert ist. Es muß mehr diskriminiert und exkludiert werden. Es gibt keine Gleichheit außer der vor dem Gesetz - und zu der müssen wir wieder vollumfänglich zurückkehren. Und es gibt keine zwei Menschen, die denselben Wert haben noch wäre der Wert von Menschen an sich absolut - das ist im Bereich des entschuldigenden Notstands sogar in unsere Rechtsordnung eingegangen. Und wenn zwei Menschen nicht denselben Wert haben, ist einer davon minderwertig. Das liegt in der Natur der Sache.
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Spid beschreibt eine Ideologie oder weltanschauliche Überzeugung, in der Menschen unspezifisch als minderwertig einzustufen sind.
Die Abqualifizierung wird durch "Erkenntnissen" über die ihre eigene, angebliche, biologische und vor allem intellektuelle Überlegenheit zu stützen versucht.
Im realen Leben bezeichnet man so etwas als Rassismus. Rassismus bezeichnet auch das reale Machtgefälle und die Diskriminierung einer Gruppe durch eine andere.
Rassismus war Teil der Ideologie des Nationalsozialismus. Er ging davon aus, dass es höherwertige und minderwertige Menschen gebe. So wie Spid es tut.
Sie fordert den Ausschluss dieser Menschen die nicht ihrer Ideologie entsprechen.
Meine dahin gehenden Kommentare wurden mal wieder gelöscht. Die herabwürdigenden Kommentare von Spid bleiben bestehen. ???
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Da man alles mögliche mittlerweile als Rassismus bezeichnet, magst Du damit recht haben, daß irgendwer das tut. Es ist aber unbeachtlich.
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Spannendes Thema, danke für diesen Exkurs.
Den Apokalypse-Film 2012 haben alle gesehen oder kennen zumindest grob den Inhalt.
Klar wollen alle Menschen in die rettenden Boote. Für den Fortbestand der menschlichen Rasse benötigt man allerdings Menschen mit gewissen Fähigkeiten.
Bodensatz klingt hart. Aber man stelle sich eine Gesellschaft vor, die Exellenz fördert. Leistung belohnt.
Star Trek, die Sternenflottenakademie. Die nehmen nur die Allerbesten. Es gibt keine Quote, keine Rücksichtnahme. Schwächere kommen einfach nicht rein.
Wenn wir im kommunalen Umfeld Ausbildungsstellen vergeben, fallen 80% der Jugendlichen durch die Einstellungstests auf Realschulniveau.
In der Beruffschule klagen die Lehrer über Klausuren, die dermaßen schlecht ausfallen, obwohl man schon die einfachen Fragen gewählt hat.
Die jugendliche Bevölkerung und junge Erwachsene verblöden aktuell. Kaum jemand kann sich länger als 15 Minuten am Stück konzentrieren. Die Gedächtnisfähigkeit hat stark nachgelassen. Ich sage nur eigene Handynummer? Obwohl die starke Handynutzung das Problem sein dürfte.
Im Umfeld einer Stadtbibliothek muss man sich wirklich mit Menschen herumschlagen, bei denen bildungsfern noch wie ein Euphemismus klingt. Trotzdem entwickelt man Projekte für und um diese Menschen, die eher schlecht genutzt werden. Um ihnen zu helfen. Wenn dann aber zu einerm workshop nur drei Personen kommen und dabei niemand aus der angedachten Zielgruppe, dann zermürbt das.
Bei einer FH- oder Uni-Bibliothek gibt es zumindest meist noch Eingangsvoraussetzungen wie ein (Fach)Abitur und einen gewissen Anstand was Benehmen und Umgangsformen betrifft. Jeder Student hat zumindest eine gewisse Eigenmotivation oder er exmatrikuliert sich.
Dementsprechend muss ich wiedersprechen, nein es ist kein Rassismus. Es ist Logik. Logik tut weh, weil sie keine Rücksicht kennt.
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Interessante Ansätze - würden aber dieses Forum ad absurdum führen, wenn nur mit exzellenten Kenntnissen ausgestattete Forenmitglieder zugelassen wären.
Foren wie dieses leben von der Unvollkommenheit und Unwissenheit der darin angemeldeten Nutzer.
Und dazu gehören immer Ungenauigkeiten bei der Wahl der verwendeten Wörter, die eben der sinngemäßen Auslegung bedürfen.
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Die Prämisse teile ich, nicht jedoch die Folgerung. Zunächst geht es aber auch nicht um den Ausschluß aus oder dem Zugang zum Forum. Es geht um Kommunikation - und deren exklusiver und elitärer Ausprägung. Dazu gehört einerseits die Diskriminierung, ich kommuniziere mit bspw. @Lars73 anders als mit @Wdd3 aufgrund des augenfälligen qualitativen und intellektuellen Unterschieds zwischen beiden - und zwar sehr bewußt, denn ersterer hat seinen Wert bewiesen, letzterer eben gerade nicht. Andererseits gehört dazu die Exklusion jener, die qualitativ (noch) nicht genügen, vom mutmaßlich begehrten Informationsgewinn. Am Vorhalt ihres Fehlers können sie ja wachsen und dadurch genügen - wobei mein Vorhalt ja durchaus erwartungsniveauangepaßt erfolgt, wer aufmerksam ist, wird wesentliche Unterschiede in meiner Antwort gegenüber einem Bauhofmitarbeiter im Vergleich zu einem Akademiker auf eine ähnliche Frage entdecken. Was jedoch keinesfalls angeht ist eine Absenkung des Niveaus, um andere zu inkludieren - ansonsten kommunizieren wir bald alle wie im Bus ganz hinten. Und das Prinzip sollten wir nicht nur aufs Forum, sondern gesamtgesellschaftlich anwenden.
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Ich wollte eigentlich nur fragen, was wissenschaftliche Arbeit (komplett eigenständig, mit Veröffentlichungen und Präsentation vor Bundesministerien) eine höhere Eingruppierung als E9 rechtfertigt. Auf Nachfrage bzw. Antrag hat sich seit Sept. letzten Jahres nichts dahingehend getan. Ich wollte damit keine Diskussion über irgend welche Kompetenzen auslösen. Es scheint so zu sein, dass Mitarbeiter "klein gehalten" werden, obwohl die Tätigkeitsmerkmale etwas anders sind. Ich habe übrigens die nächste Verteidigung einer Masterarbeit als Gutachter in 2 Wochen...
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Eine E9 gibt es im TVÖD nicht. Eingruppierung ist niemals gerechtfertigt, Eingruppierung ist.
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Eingruppierungsfeststellungsklage anstrengen oder anderen AG suchen.
Würde zweiteres bevorzugen.
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Vielen Dank für die Antworten!
Habe heute meine hier erste Masterarbeit als Gutachter abgenommen und bewertet...
Unsere Personalabteilung stellt sich halt taub im Rahmen von Stellenbewertungen. Es gibt gerade in kleineren Kommunen einige Probleme, z. B. das Amtsleiter <EG13 eingruppiert werden (und damit wissenschaftliche Arbeit abgetan wird, als im Stellenplan nicht vorhanden). Eine Frage zur Eingruppierung hätte ich aber noch: Wieso werden "Springer", die alles machen können, schlechter bezahlt als die "Spezialisten", was eigentlich gesunder Menschenverstand abdecken könnte... . Gerade in kleinen Kommunen sehe ich das als offensichtliches Problem. Besonders im Zusammenhang mit der Digitalisierung bei OZG und IZG.
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Da die Eingruppierung nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien steht, verfängt Deine Frage nicht.