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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: mumble am 21.06.2021 16:05

Titel: Stufenlaufzeit Kurzarbeit
Beitrag von: mumble am 21.06.2021 16:05
Werden Zeiten in denen man in Kurzarbeit war nicht bei der Stufenlaufzeit berücksichtigt?
Gibt es eine Rechtsgrundlage die dies zulässt?
Titel: Antw:Stufenlaufzeit Kurzarbeit
Beitrag von: Spid am 21.06.2021 16:11
Sofern während der Kurzarbeit Arbeitsleistung erbracht wird, hat Kurzarbeit keine Auswirkungen auf den Stufenaufstieg. Zeiten, in denen Beschäftigte mit einer kürzeren als der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit einer entsprechenden Vollzeitkraft beschäftigt sind, werden voll auf die Stufenlaufzeit angerechnet (§ 17 Abs. 3 Satz 4 TVöD). Wird Kurzarbeit ohne Arbeitsleistung für weniger als einen Monat im Kalenderjahr eingeführt, so hat auch dies keine Auswirkungen auf die Stufenlaufzeit, denn nach §17 Abs. 3 Satz 1 lit. e) TVöD stehen Zeiten einer Unterbrechung der Tätigkeit von weniger als einem Monat im Kalenderjahr der ununterbrochenen Tätigkeit gleich.
Erfolgt Kurzarbeit ohne Arbeitsleistung für die Dauer von mindestens einem Monat im Kalenderjahr, so wird die Stufenlaufzeit für den Aufstieg in die nächsthöhere Stufe der Entgeltgruppe gehemmt, §17 Abs. 3 Satz 2 TVöD.
Titel: Antw:Stufenlaufzeit Kurzarbeit
Beitrag von: mumble am 21.06.2021 16:17
Danke für die schnelle Antwort.