Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Andre As am 22.06.2021 08:23
-
Hallo,
ich habe folgende Frage:
Ein Auszubildender wird im Ausbilungsbetrieb übernommen. Im letzten Ausbildungsjahr wurde dieser, auf Grund eines Personalengpasses, bereits auf der Stelle eigesetzt, die er nach der Ausbilung besetzten soll.
Die Stelle ist nach EG 6 bewertet, könnte ggf. bei neuer Bewertung auch höher ausfallen.
Nun ist die Ausbildung beendet und der Auszubildende soll, auf dieser Stelle, in EG 5 / 1 übernommen werden.
Kann das korrekt sein?
Viele Grüße
-
Stellen sind tariflich unbeachtlich. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.
-
Wenn die übertragenen Tätigkeiten zu EG6 führen, ist auch EG6 zu bezahlen.
-
Hallo und danke für die raschen Antworten.
Ich dachte mir schon, dass das so, wie Seitens der PA geplant, nicht rechtens sein kann.
Viele Grüße
-
Es ist ja nicht klar ob wirklich Aufgaben der E6 übertragen wurden.
-
@Lars: Die Stelle war definitif höher besetzt und wird im gleichen Umfang (1:1) übertragen.
Bereits während der Ausbildung wurde die Stelle durch den Auszubildenden besetzt.
-
Stellen bleiben taiflich ebenso unbeachtlich wie es die Rechtsmeinung des AG für die Eingruppierung ist.
-
Dir liegen zwei völlig deckungsgleiche Übertragungen von Aufgaben vor?
-
Hallo,
die gegebenen Antworten haben meine Frage vollständig beantwortet.
Vielen Dank dafür.