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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Andre As am 22.06.2021 08:23

Titel: Entgeldgruppe nach Übernahme
Beitrag von: Andre As am 22.06.2021 08:23
Hallo,

ich habe folgende Frage:

Ein Auszubildender wird im Ausbilungsbetrieb übernommen. Im letzten Ausbildungsjahr wurde dieser, auf Grund eines Personalengpasses, bereits auf der Stelle eigesetzt, die er nach der Ausbilung besetzten soll.
Die Stelle ist nach EG 6 bewertet, könnte ggf. bei neuer Bewertung auch höher ausfallen.

Nun ist die Ausbildung beendet und der Auszubildende soll, auf dieser Stelle, in EG 5 / 1 übernommen werden.

Kann das korrekt sein?

Viele Grüße
Titel: Antw:Entgeldgruppe nach Übernahme
Beitrag von: Spid am 22.06.2021 08:24
Stellen sind tariflich unbeachtlich. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.
Titel: Antw:Entgeldgruppe nach Übernahme
Beitrag von: Bastel am 22.06.2021 08:25
Wenn die übertragenen Tätigkeiten zu EG6 führen, ist auch EG6 zu bezahlen.
Titel: Antw:Entgeldgruppe nach Übernahme
Beitrag von: Andre As am 22.06.2021 08:29
Hallo und danke für die raschen Antworten.

Ich dachte mir schon, dass das so, wie Seitens der PA geplant, nicht rechtens sein kann.

Viele Grüße
Titel: Antw:Entgeldgruppe nach Übernahme
Beitrag von: Lars73 am 22.06.2021 08:32
Es ist ja nicht klar ob wirklich Aufgaben der E6 übertragen wurden.
Titel: Antw:Entgeldgruppe nach Übernahme
Beitrag von: Andre As am 22.06.2021 08:43
@Lars: Die Stelle war definitif höher besetzt und wird im gleichen Umfang (1:1) übertragen.
Bereits während der Ausbildung wurde die Stelle durch den Auszubildenden besetzt.
Titel: Antw:Entgeldgruppe nach Übernahme
Beitrag von: Spid am 22.06.2021 08:45
Stellen bleiben taiflich ebenso unbeachtlich wie es die Rechtsmeinung des AG für die Eingruppierung ist.
Titel: Antw:Entgeldgruppe nach Übernahme
Beitrag von: Lars73 am 22.06.2021 08:46
Dir liegen zwei völlig deckungsgleiche Übertragungen von Aufgaben vor?
Titel: Antw:Entgeldgruppe nach Übernahme
Beitrag von: Andre As am 22.06.2021 09:15
Hallo,

die gegebenen Antworten haben meine Frage vollständig beantwortet.

Vielen Dank dafür.