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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Blondine am 22.06.2021 13:23
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Werte Kollegen,
ich bin neu da. Mein Name ist Marianna, bin beschäftigt in ö.D. in München.
Ich wohne in der Staatsbedienstetenwohnung und ich hätte ein paar Fragen.
Was passiert wenn mein Einkommen nach gewisser Zeit deutlich höher wird? Z.B. wenn ich würde höhere Stufe oder Gruppe bekommen.
Wird meine Einkommen regelmäßig von jemandem diesbezüglich geprüft? Z.B. von Finanzamt?
Danke für Antworten.
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https://www.lff.bayern.de/nebenleistungen/wohnungsfuersorge/wohnungsvergabe.aspx
Ich empfehle die beiden PDFs auf der Seite durchzulesen. Für dich interessant sind vermutlich
"Nr. 9 Wegfall der Berechtigung zur Wohnungsnutzung Nr.10 Angemessenheit der Wohnung" der BayWoVR.
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https://www.lff.bayern.de/nebenleistungen/wohnungsfuersorge/wohnungsvergabe.aspx
Ich empfehle die beiden PDFs auf der Seite durchzulesen. Für dich interessant sind vermutlich
"Nr. 9 Wegfall der Berechtigung zur Wohnungsnutzung Nr.10 Angemessenheit der Wohnung" der BayWoVR.
Also, Hauptsache dass ich von Land Bayern nicht gekündigt werde?
(https://i.ibb.co/tmbf5NZ/111.png) (https://ibb.co/NVLhzk1)