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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: DoppikNRW am 22.06.2021 17:56

Titel: [NW] Frage zur Versetzung - Kommune
Beitrag von: DoppikNRW am 22.06.2021 17:56
Guten Tag,

ich plane einen Wechsel vom Kreis zur Stadt (verbeamtet, NRW), die Stadt beantragt nun die Personalakten und das Verfahren wird eingeleitet. Da für mich ein Wechsel nur unter fest verhandelten Prämissen stattfinden kann (sonst würde ich am Ende nicht besser sondern schlechter da stehen), stellt sich für mich die Frage, bis zu welchen Zeitpunkt kann ich mich noch entschließen nicht zu wechseln (sofern ggf. die Prämissen nicht eingehalten werden)?

Vielen Dank!

DoppikNRW
Titel: Antw:[NW] Frage zur Versetzung - Kommune
Beitrag von: Gewerbeaufsichtbeamter am 23.06.2021 08:18
Was verstehst du denn unter fest verhandelten Prämissen?

Den Wechsel kann man eigentlich so lange stoppen, bis man die neue Urkunde in der Hand hält. Ob die Prämissen eingehalten werden weis man eh erst hinterher :)
Titel: Antw:[NW] Frage zur Versetzung - Kommune
Beitrag von: Feidl am 24.06.2021 11:15
Bis zu dem Zeitpunkt, wo dir dein alter Dienstherr schriftlich mitteilt, dass du versetzt wirst. Bis dahin kannst du den Antrag auf Versetzung noch zurück ziehen.