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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Fohlen92 am 24.06.2021 17:35
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Hallo zusammen,
habe eine Frage bzgl. persönlicher Zulage nach § 14 TVöD. Hier kurz ein paar Eckdaten dazu:
01.04.2021: Versetzung in den Fachdienst zur Einarbeitung auf eine Stelle, da Kollege in Pension geht.
31.07.2021: Pensionierung Kollege
01.08.2021: offizielle Übertragung der Aufgaben und Höhergruppierung von EG 5 in EG 6 TvöD
21.12.2021: Anfertigung einer Stellenbeschreibung, die am Ende mit EG 9 a TvöD bewertet wurde
Da die Fachbereichsleitung nun eine Umorganisation der Aufgaben im Fachdienst anstrebt, bleibt mir leider erstmal nur die persönliche Zulage und nicht etwa eine Höhergruppierung.
Frage:
Ab welchem Zeitpunkt (01.04., 01.08. oder 21.12.) habe ich Anspruch auf die persönliche Zulage von EG 6 zu EG 9 a?
Vielen Dank im Voraus!
LG Fohlen92
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Werden denn die Aufgaben aus der Stellenbeschreibung am 1.8.2021 genau so übertragen werden?
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Entschuldigung, natürlich ist das alles schon in 2020 vor sich gegangen. Habe aus Versehen 2021 geschrieben.
Die Aufgaben haben sich zwischen dem 01.08.20 und 21.12.20 nicht verändert.