Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: circat am 30.06.2021 10:34

Titel: dynamische Zulage nach Erreichung nächster Stufe
Beitrag von: circat am 30.06.2021 10:34
Hallo Zusammen,

ich habe damals eine dynamische Zulage (in Form einer Stufenvorweggewährung) erhalten, welche i.H.v. der Differenz meiner damaligen Stufe zur nächsten ausgezahlt wurde. Bedeutet: Ich war in der 11/4 und ich habe die Differenz zur E11/5 also Zulage erhalten. In diesem Fall 601€.

Jetzt bin ich in die Stufe E11/5 aufgestiegen. Meine Erwartung war, dass ich wieder nur die Differenz zur nächsten Stufe E11/6 als Zulage erhalte. Also 152€ Zulage.

Jedoch habe ich weiterhin die 601€ weiterhin als Zulage erhalten.

Meine Fragen wären:
Ist dies korrekt? Falls Nein, muss ich dies dann melden? :-X



Titel: Antw:dynamische Zulage nach Erreichung nächster Stufe
Beitrag von: Kaiser80 am 30.06.2021 11:03
Die "Zulage" basiert auf §16 (5)? Die Vermutung liegt nahe, dass es sich um einen Abrechnungs-/Eingabefehler handelt.

OB du das meldest ist deine Sache. Ich würde das tun.

Titel: Antw:dynamische Zulage nach Erreichung nächster Stufe
Beitrag von: WasDennNun am 30.06.2021 11:31
Es kommt darauf an was vereinbart worden ist.
Ob da drin steht:
Differenz zur nächst höheren Stufe. (Dann würde ich es melden)
oder ob da drin steht Zulage in Höhe der Differenz von 11/4 zur 11/5 (dann ist alles korrekt, auch wenn sie evtl. was anderes meinten und ich würde den Ball flach halten)

Auch wäre zu prüfen, ob a drin steht: Zulage entfällt bei erreichen der Stufe 6.