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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Utopia10 am 30.06.2021 14:04
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Hallo zusammen,
ich bin zum 31.Mai auf eigenen Wunsch aus dem Dienst ausgeschieden und habe soeben mein angefordertes Zeugnis erhalten, über das ich doch etwas entsetzt bin, da es nur die Note "Befriedigend" wiedergibt.
Die Tätigkeitsbeschreibung ist in Ordnung, aber dann kommen Formulierungen wie "hat die vereinbarten Ziele erreicht"; "arbeitete stets fachlich und systematisch und erledigte die übertragenen Aufgaben zu meiner vollen Zufriedenheit"; "...Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen war vorbildlich"; "Ist auf eigenen Wunsch aus dem Dienst ausgeschieden" OHNE BEDAUERN; "Ich danke XY für die geleistete Arbeit und wünsche...für die Zukunft alles Gute."
Das Zeugnis kam dazu noch mit elektronischer Signatur ohne Originalunterschrift (ich kenn die Person, deren Unterschrift dort verwendet wurde nichtmal...), und die Seitennummerierung/Fußzeilen sind nicht korrekt.
Also insgesamt für mich nicht akzeptabel.
Ich muss dazu sagen, dass alle anderen Arbeitszeugnisse anderer AG´s bisher immer sehr gut waren, und ich auch während meiner Jahre im TVÖD gute Arbeit geleistet habe.
Auf Rückfrage wurde mir gesagt, dass man keine Änderung vornehmen werde und dass diese Formulierungen im TVÖD üblich wären. Man dürfe nicht zu gut bewerten...
Wie bitte???
Was sagt ihr dazu? Hat jemand Erfahrung damit? Ich kann doch so ein Zeugnis keiner Bewerbung beifügen...
Vielen Dank und viele Grüße
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Für eine andere als eine befriedigende Note liegt de Beweislast bei demjenigen, der sie begehrt.
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Wenn du dir sicher bist das dein Zeugnis nicht zutreffend ist kannst du zunächst schriftlich Einspruch einlegen oder, falls du nicht versichert bist, wenige Hundert € investieren und es von einem Anwalt formulieren lassen.
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@spid. Könnte ich in dem Fall die gezahlte Leistungsprämie der vergangenen Jahre als Beweis anführen?
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Das kommt darauf an, an was die Leistungsprämie geknüpft war.
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Das kommt darauf an, an was die Leistungsprämie geknüpft war.
Es gibt "SMART"e Zielvereinbarungen und nur bei Erreichung der Ziele wird die Prämie ausgezahlt.
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Naja, wenn man Zielverenbarungen erfüllt, erfüllt man damit ja die Erwartungen - was wiederum eine befriedigende Leistung darstellt.
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...Ist denn überhaupt eine elektronische Signatur zulässig?
Und kann es sein, dass die Bewertungen im ÖD tendenziell eher in die Durchschnittsrichtung gehen, während in der Privatwitschaft eher "gut" bis "sehr gut" bewertet wird?
Meine Beurteilungen war nämlich immer mindestens "gut"...
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Da das Arbeitszeugnis nicht in elektronischer Form erteilt werden darf und nur eine solche ja auch eine elektronische Signatur tragen kann, ist eine solche bei einem Arbeitszeugnis verunmöglicht.
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@Spid wo bleibt dein "Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung."?
Wie unterscheidest Du?
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Der Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ohne Verlangen des AN ist doch ein tariflicher.
Was unterscheide ich?
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Ein Qualifiziertes steht jedem AN nach dem Ausscheiden zu nach Einforderung. Der TVÖD regelt doch lediglich dass aus wichtigem Grund ein Qualifiziertes während der Beschäftigung und nicht nur nach dem Ausscheiden zusteht.
Wie ein Qualifiziertes aussehen muss regelt der TVÖD eben nicht.
Wie unterscheidest Du, wen Du plump mit "Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung" abspeist und wem Du dennoch hilfreich antwortest auch wenn der TVÖD dazu naheliegenderweise keine Regelung trifft?
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Eben, auf Verlangen - der TVÖD regelt jedoch, daß dem ausscheidenden AN auch ohne Verlangen ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen ist. Es handelt sich mithin um einen tariflichen Regelungsgegenstand. Wie das Zeugnis auszusehen hat, ergibt sich aus der dazu ergangenen Rechtsprechung - ebenso wie sich die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffes der "gründlichen fachkenntnisse" aus der dazu ergangenen Rechtsprechung ergibt.
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Eben, auf Verlangen - der TVÖD regelt jedoch, daß dem ausscheidenden AN auch ohne Verlangen ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen ist. Es handelt sich mithin um einen tariflichen Regelungsgegenstand. Wie das Zeugnis auszusehen hat, ergibt sich aus der dazu ergangenen Rechtsprechung - ebenso wie sich die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffes der "gründlichen fachkenntnisse" aus der dazu ergangenen Rechtsprechung ergibt.
Der TVÖD regelt die Ausstellung eines "Zeugnisses" nicht aber eines "Qualifizierten Zeugnisses"
Der TE hat aber eben dieses Qualifizierte Zeugniss nach dem Ausscheiden angefordert, welches ausserrhalb der Regelungen des TVÖD liegt.
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§35 Abs. 1 TVÖD lautet: "Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben die Beschäftigten Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis über Art und Dauer ihrer Tätigkeit, das sich auch auf Führung und Leistung erstrecken muss (Endzeugnis)." Mithin also ein qualifiziertes Zeugnis - das dem TB im Moment seines Ausscheidens zusteht, ohne daß er dies verlangen muß.
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Fehlt da nicht auch Qualifikation bzw. Können um ein Qualifiziertes zu sein?
Selber Edit: Wohl nicht....
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Ein enfaches Zeugnis enthält Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit, ein qualifiziertes Zeugnis darüber hinaus auch eine Bewertung von Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis, §109 Abs. 1 GewO - und auf letzteres eröffnet der TVÖD bei Ausscheiden auch ohne Verlangen des TB einen Anspruch.
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Gilt das eigentlich auch im TV-L?
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§35 Abs. 1 TV-L ist gleichlautend.