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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: ML35 am 01.07.2021 11:43
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Hallo, ich habe eine Frage zu Tätigkeitsbeschreibung und Voraussetzungen. Wenn ein wiss. HS-Abschluss als Voraussetzung bzw. bei erforderlichen Fachkenntnissen genannt wird, ist dann die Eingruppierung nur mgl. ab einer bestimmten EG, z.B. E9?
Also, mir ist klar, dass man mit HS-Abschluss als Sekretärin arbeiten kann und dann entsprechend zb "nur" eine E6 erhält, aber wie verhält es sich, wenn der HS-Abschluss explizit vorausgesetzt wird? Oder kommt es auch dann nur auf die übertragenen Aufgaben an?
danke u lg!
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Nein. Und es gibt auch keine E9.
Das ist unbeachtlich.
Zunächst ja. Ggfs. sind dann noch Voraussetzungen in der Person, die in einem Tätigkeitsmerkmal in der EGO genannt werden, zu prüfen.
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Danke!