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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: ML35 am 01.07.2021 11:43

Titel: Eingruppierungsfrage
Beitrag von: ML35 am 01.07.2021 11:43
Hallo, ich habe eine Frage zu Tätigkeitsbeschreibung und Voraussetzungen. Wenn ein wiss. HS-Abschluss als Voraussetzung bzw. bei erforderlichen Fachkenntnissen genannt wird, ist dann die Eingruppierung nur mgl. ab einer bestimmten EG, z.B. E9?
Also, mir ist klar, dass man mit HS-Abschluss als Sekretärin arbeiten kann und dann entsprechend zb "nur" eine E6 erhält, aber wie verhält es sich, wenn der HS-Abschluss explizit vorausgesetzt wird? Oder kommt es auch dann nur auf die übertragenen Aufgaben an?
danke u lg!
Titel: Antw:Eingruppierungsfrage
Beitrag von: Spid am 01.07.2021 12:02
Nein. Und es gibt auch keine E9.

Das ist unbeachtlich.

Zunächst ja. Ggfs. sind dann noch Voraussetzungen in der Person, die in einem Tätigkeitsmerkmal in der EGO genannt werden, zu prüfen.
Titel: Antw:Eingruppierungsfrage
Beitrag von: ML35 am 01.07.2021 12:19
Danke!