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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: ike am 01.07.2021 20:32
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Was versteht man unter Treuepflicht eines Tarifbeschäftigten im Ö D.?
Gibt es eine T., die über die sogenannte politische Treuepflicht, z.B. nach § 41 Satz 2 TVöD, hinausgeht?
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Na, u.a. jene aus Satz 1 derselben Norm, die Teile der Treuepflicht des AN aus §§251, 252, 259, 666, 675 BGB konkretisiert.
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Leider versteht so mancher nicht, dass man gekündigt werden kann, wenn man sich nicht dran hält. Hier gabs vor ein paar Wochen einen thread ...