Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: lehrersaar am 04.07.2021 09:46
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Hallo,
Ich bekam vor knapp 2 Jahren eine Funktionsstelle und befinde mich noch in der 3-jährigen Probezeit. Ich bin also noch A13.
Jetzt habe ich mich um eine Leitungsstelle A15 beworben.
Meine Frage, gehen diese 2 Jahre "verloren"? muss ich jetzt wieder 3 Jahre bis A14 arbeiten und wieder 3 Jahren bis A15? Werden diese 2 Jahre nicht angerechnet?
Hat jemand schon mal diesen Fall persönlich erlebt?
(Im Saarland)
Vielen Dank
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Moin,
Du kannst machen was Du willst, da es keinen Anspruch auf Beförderung gibt, kannst du auch in 20 Jahren noch auf deiner A13 hocken, auch wenn dein DP 15 besagt.
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Hallo,
Danke für die Antwort.
Ich möchte aber A15 werden. Ich möchte aber nicht die bereits gearbeiteten 2 Jahre auf A14 verlieren und wieder "bei Null" anfangen, sodass ich jetzt wieder 3 Jahre bis A14 und noch 3 Jahre bis A15 arbeiten muss.
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Die Probezeit gibt es nur einmal! Danach erfolgt - bei positiver Feststellung - die Ernennung zum BaL. Die Probezeit hat nichhs mit der Erprobung auf einem höheren DP zu tun.
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Den Namen des Themenerstellers interpretierend, dürfte es sich um einen Lehrkörper aus der westlichen Grenzregion des einstigen Elsaß-Lothringen handeln.
Ich empfehle - so wie man es Schülern der Sek. II regelmäßig auferlegt - die eigenständige Recherche und Lektüre des einschlägigen Beamten(laufbahn)rechts.
Stichworte hierzu:
"Erprobung"
"Bewährung"
"Beförderung"
"Rechtsanspruch auf Beförderung"
"Praxisaufstieg"
etc.
Anschließend kann man sich hier über Details und die Rechtsauslegung einzelner Normen unterhalten.
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Hallo,
Danke für die Antwort.
Ich möchte aber A15 werden. Ich möchte aber nicht die bereits gearbeiteten 2 Jahre auf A14 verlieren und wieder "bei Null" anfangen, sodass ich jetzt wieder 3 Jahre bis A14 und noch 3 Jahre bis A15 arbeiten muss.
Hallo,
was du möchtest ist die eine Sache, was dein Dienstherr möchte die Andere. In der Regel beträgt die Probezeit 3 Jahre. Das heißt du wirst dann vom BaP zum BaL. Dann frühestens ein Jahr nach BaL kannst du A 14 werden und frühesten dann nochmal ein Jahr in A14 zur A15 kommen.
Die Frag eist ja auch überhaupt ob du die Stelle überhaupt bekommst. Ich denke mal da sind noch einige A14er ggf. vor dir.
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Den Namen des Themenerstellers interpretierend, dürfte es sich um einen Lehrkörper aus der westlichen Grenzregion des einstigen Elsaß-Lothringen handeln.
Ich empfehle - so wie man es Schülern der Sek. II regelmäßig auferlegt - die eigenständige Recherche und Lektüre des einschlägigen Beamten(laufbahn)rechts.
Stichworte hierzu:
"Erprobung"
"Bewährung"
"Beförderung"
"Rechtsanspruch auf Beförderung"
"Praxisaufstieg"
etc.
Anschließend kann man sich hier über Details und die Rechtsauslegung einzelner Normen unterhalten.
;) ;D 8)
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Hallo,
Ich bekam vor knapp 2 Jahren eine Funktionsstelle und befinde mich noch in der 3-jährigen Probezeit. Ich bin also noch A13.
Jetzt habe ich mich um eine Leitungsstelle A15 beworben.
Meine Frage, gehen diese 2 Jahre "verloren"? muss ich jetzt wieder 3 Jahre bis A14 arbeiten und wieder 3 Jahren bis A15? Werden diese 2 Jahre nicht angerechnet?
Hat jemand schon mal diesen Fall persönlich erlebt?
(Im Saarland)
Vielen Dank
Demzufolge willst du dich als Schulleiter bzw. Referatsleiter in der Schulaufsicht bewerben. Neben der geringen Chance, dies nach so wenig Jahren Berufserfahrung zu erhalten würde ich dringend an deinem Sprachstil arbeiten.
Der Ausdruck
Ich möchte aber A15 werden. Ich möchte aber nicht die bereits gearbeiteten 2 Jahre auf A14 verlieren und wieder "bei Null" anfangen, sodass ich jetzt wieder 3 Jahre bis A14 und noch 3 Jahre bis A15 arbeiten muss.
ist eines Lehrers nicht würdig.