Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Rinchen am 04.07.2021 17:52

Titel: SFN Zuschläge Hilfe
Beitrag von: Rinchen am 04.07.2021 17:52
Guten Tag,

Ich bin ganz neu hier und auf der Suche nach Rat. Mir fehlt das Wissen und die korrekte Herangehensweise  rund um die SFN Zuschläge.

Zeitzuschläge für Überstunden-, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (SFN).Steuerfreiheit von SFN-Zuschlägen – § 8 TVöD vs. § 3b EStG.Pauschalen für Rufbereitschaft.

Ich erhoffe mir Austausch darüber, wie es in Ihrem Unternehmen gehandhabt wird und Tipps für die richtige Beurteilung verschiedener Fallkonstellationen. Z.b.Bereitschaftsdienst in der Nacht ohne Tätigkeit vom Samstag bis Ostersonntag.  Ein Teil (oder alle)der Zuschläge müsste wohl SV pflichtig sein, da keine Tätigkeit erbracht wurde.
Titel: Antw:SFN Zuschläge Hilfe
Beitrag von: Spid am 04.07.2021 17:54
Die steuer- und beitragsrechtliche Behandlung von Entgelt ist in Ermangelung einer Regelungsmacht der TVP kein tariflicher Regelungsgegenstand.
Titel: Antw:SFN Zuschläge Hilfe
Beitrag von: Isie am 05.07.2021 14:47
Schau mal hier:
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/zuschlaege-2-steuerfreie-sonn-feiertags-und-nachtarbeitszuschlaege-sfn-zuschlaege_idesk_PI42323_HI2807823.html