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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Gemeinde2021 am 05.07.2021 12:27
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Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage bzgl der Kündigungsfrist im TvöD(S):
Ich bin seit Januar 2013 unbefristet beschäftigt, somit beträgt meine Kündigungsfrist ja 4 Monate zum Quartalsende.
Wenn ich also heute kündigen würde, dann wäre meine Kündigung quasi zum 30.09. + 4 Monate und somit mein letzter Arbeitstag der 31.01.2022?
Besten Dank und Gruß
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Nein. Das Beendigungsdatum muß das Ende eines Kalendervierteljahres sein.
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Bei einer Kündigungsfrist von 4 Monaten zum Quartalsende könntest du (noch bis Ende August) zum 31.12.2021 kündigen.
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Hi.
Zählt die Kündigungsfrist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleich oder gibt es da Unterschiede?
Danke schonmal für die Antwort
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Im TVöD haben beide Seiten die gleiche Kündigungsfrist.