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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Britta2 am 07.07.2021 08:35
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Wenn die Arbeitgeber wegen Corona für den Zeitraum 1.1.-30.6. von "ganz oben" zu allgemeiner Homeoffice-Pflicht verdonnert wurden, Wie schaut es eigentlich bezüglich der nächsten Steuererklärung aus? Für 6 Monate gibts keine Steuerpauschale. Oder ändert sich hier noch was arbeitnehmerfreundlich? Technik etc gabs ja vom Arbeitgeber für die Zeit auch in 2021 nicht festellt.
Wer also kein nachgewiesenes komplett ansonsten leer geräumtes Arbeitszimmer daheim vorzuweise hat, geht leerer aus als in 2020? (Als Arbeitszimmer wird ja nicht jeder Raum anerkannt. Fotos muss man auch ständig machen. Tageesbett, Crosstrainer, Laufband, Wäscheständer ... Möbelrücken für jedes Fotos fürs Finanzamt bedeutet derart eng gesehen prompt Betrug ...) Da ändert selbst der vorhandene riesige private Schreibtisch nichts.
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Eine allgemeine Homeofficepflicht entspringt lediglich Deiner Fantasie.
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Die Pflicht vom AG war ein Angebot an den AN, die der AN mit einer Begründung hätte ablehnen können.
Wenn der AG keine Arbeitsmaterialien zur Verfügung stellt, er aber wünscht, dass man zu Hause bleibt, dann ist es ein freiwilliges Angebot vom AN an den AG, dass er seine privaten Materialien zur Verfügung stellt.
Wenn man Ausgaben durch HO hatte, dann sollte man diese bei der Steuererklärung geltend machen oder die Pauschale nutzen.
Ich könnte mir vorstellen, dass diese als Aufwände anzuerkennen sind. Bedingt durch die geänderte gesetzliche Lage, dürften Gerichtsurteile aus der Vergangenheit bzgl. Arbeitszimmer etc. überholt sein und man muss zukünftige Gerichturteile abwarten.
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Auch eine solche pauschale Pflicht des AG entspringt lediglich der Fantasie.
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sollte "Die sogenannte Pflicht vom AG war nur ein Angebot an den AN" heißen.
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Eine kurze Frage:
Bei uns wurde ein Tag Home-Office in der Woche seitens des Arbeitgebers gewährt, unabhängig von Corona. Es wurde jedoch untersagt, dass der Montag und Freitag im Home-Office verbracht werden darf. Eine offizielle Begründung hierfür gab es nicht. Die inoffizielle lautet, wir würden das Home-Office sonst für ein verlängertes Wochenende nutzen.
Ist das so zulässig? Von ganz oben kam quasi das Go! mit dem Zusatz "regelt die Umsetzung selbst", jedoch sitzt noch ein Vorgesetzter dazwischen, der dem Home-Office gegenüber sehr negativ eingestimmt ist und den Mitarbeitern keinerlei Vertrauen schenkt.
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Ja.
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Okay, kurz und knapp. Danke für die Antwort :)
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Ja.
Wie ist denn die Lage in diesem Fall:
Ca. vor 14-Monaten wurde vom AG Heimoffice angeboten, dies wurde in Abhängigkeit mit dem eigenen Gebiet verbunden. Daraus habe ich mit dem damaligen Gruppenleiter ausgemacht, dass ich 3 Tage zuhause und 2 im Büro bin. Die Aufgaben wurden besprochen. Danach kam ja eher die "Pflicht" und diese ändete zum 01.07.2021. In der Zwischenzeit gibt es einen neuen Gruppenleiter und die neue Verordnung des Arbeitgebers wurde von der Pflicht zum Homeoffice wieder zurück in die "soll" "kann" weiterhin angeboten werden und dies ist weiterhin abhängig von dem Gruppenleiter. Nun, da ich seit über 14-Monaten ca. im Modus von 2 Tage im Büro und 3 Tage im Homeoffice arbeite ist es natürlich für mich schon "Gewohnheitssache". Nun mein Gebiet, welches ich führe ist selbstverständlich komplett sauber und sogar über Monate eigentlich vorgearbeitet. Der neue Gruppenleiter möchte aber, dass ich wieder im Büro arbeit mit der Begründung "Andere Kollegen mögen es nicht, dass ich so viel Homeoffice mache". Worauf ich geantwortet habe, was andere Kollegen möchten ist mir relativ egal, die sollen die Tätigkeit schaffen und nicht auf andere schauen und, dass ich eigentlich eine Vereinbarung schon seit 14-Monaten mit dem Homeoffice habe und es so sehe, dass es eine Begründung geben müsste um mich wieder einfach zurück zu holen. Kann ich mich in diesem Fall auf §99 Betriebsverfassung berufen oder gibt es einen sonstigen Grund, da die Dauer so lange und schon vor der Pflicht zum Homeoffice bestand? Also muss es einen Grund geben um einfach die "Vereinbarung" einseitig zu lösen oder reicht es einfach aus wenn der neue Gruppenleiter sagt, ich will es so und aus? Der Gruppenleiter ist auch ehemaliger Kollege und wusste natürlich auch über die mündliche Vereinbarung mit dem alten Gruppenleiter.
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§99 BetrVG eröffnet keinen individuellen Anspruch. So eine tatsächliche Vereinbarung besteht, kommt es auf den Inhalt dieser an. Grundsätzlich kann der AG den Ort der Leistungserbringung bestimmen. Dies bedarf keiner Begründung gegenüber dem AN.
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Tja schon irgendwie blöd und nicht mehr richtig akzeptabel, wenn man Haushalt und andere Erledigungen plötzlich wieder in seiner Freizeit erledigen muss, weil einen der Arbeitgeber zur Präsenz verpflichtet ;D...aber klar, im Homeoffice wird ja soviel effizienter gearbeitet, kaum noch Ablenkung durch lästige Kollegen und so, dafür läuft halt nebenher der Fernseher oder die neueste Serie auf Netflix. 8)
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Es ist die Aufgabe der Führungskraft derlei zu verhindern.
Der Arbeitsort ändert daran nichts.
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Tja schon irgendwie blöd und nicht mehr richtig akzeptabel, wenn man Haushalt und andere Erledigungen plötzlich wieder in seiner Freizeit erledigen muss, weil einen der Arbeitgeber zur Präsenz verpflichtet ;D...aber klar, im Homeoffice wird ja soviel effizienter gearbeitet, kaum noch Ablenkung durch lästige Kollegen und so, dafür läuft halt nebenher der Fernseher oder die neueste Serie auf Netflix. 8)
Arbeitszeitbetrug findet also deiner Meinung nach nur im HomeOffice und nicht nicht im Büro statt.
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Natürlich findet das auch regulär im normalen Arbeitsumfeld statt, nur lässt sich in den eigenen vier Wänden definitiv mehr an privaten Vorteilen aus dem Betrug herausschlagen, was diesen mithin also attraktiver macht. Zudem lässt sich der Arbeitszeitbetrug besser kaschieren, da er sich eben der direkten Kontrolle durch Kollegen usw. entzieht. Da werden Arbeitsergebnisse halt im Vorfeld erzeugt, um zumindest Arbeitsleistung nachweisen zu können, dann genehmigt man sich einen freien Tag und ist halt telefonisch erreichbar usw. Ich will nicht wissen, wieviele Millionen Arbeitnehmer das die letzten 15 Monate so gehandhabt haben.
Daher ist es auch utopisch zu glauben, dass sich das durch eine Führungskraft verhindern ließe. Im Gegenteil, es setzt sich doch immer mehr der Zeitgeist durch, dass Homeofficekritiker aus der Steinzeit kommen, wer möchte sich da schon dauerhaft dagegen stellen ;D
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Tja schon irgendwie blöd und nicht mehr richtig akzeptabel, wenn man Haushalt und andere Erledigungen plötzlich wieder in seiner Freizeit erledigen muss, weil einen der Arbeitgeber zur Präsenz verpflichtet ;D...aber klar, im Homeoffice wird ja soviel effizienter gearbeitet, kaum noch Ablenkung durch lästige Kollegen und so, dafür läuft halt nebenher der Fernseher oder die neueste Serie auf Netflix. 8)
Tja solche Aussagen kommen scheinbar immer nur von Leuten, die es selbst so machen würden. Ich arbeite im Homeoffice (bevor Fragen kommen, ich bin gerade weder im Homeoffice noch im Büro)
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Tja solche Aussagen kommen scheinbar immer nur von Leuten, die es selbst so machen würden. Ich arbeite im Homeoffice (bevor Fragen kommen, ich bin gerade weder im Homeoffice noch im Büro)
Dann vielleicht beim mobilen Arbeiten am Badesee? ;D
Es ist ja verständlich, dass versucht wird die pandemiebedingt neu hinzugekommenen und lieb gewonnenen Freiheiten zu verteidigen...wer würde nicht gerne voll bezahlt seinen Haushalt erledigen und gleichzeitig auf Arbeit dann erzählen, wieviel stärker das Homeoffice belastet, da nebenher auch noch der Sprößling am Rockzipfel hängt.
Vor einigen Monaten erzählte mir ein ferner Bekannter, beschäftigt in einer Landesmittelbehörde, dass diese zur Hochzeit des Homeofficewahns im Intranet eine Aufforderung erlassen hat, die Beschäftigten mögen doch bitte die Nutzung privater Streamingdienste und andere datenintensive Services über die VPN-Zugänge unterlassen, weil die aktuellen (noch) begrenzten Kapazitäten nicht ausreichen würden. ;D
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Führungskräfte die nicht einschätzen können, ob jemand im Büro oder im HO seine Leistung erbringt sind überflüssig.
Ob und wie man Betrug besser kaschieren kann ist irrelevant, es bleibt Betrug.
Wenn Arbeitsergebnisse im Vorfeld erzeugt werden, dann darf man auch zum Badesee, weil man dann ja seine Arbeitsergebnisse erledigt hat.
Wenn einer also von 3:00-6:00 morgens außerhalb der erlaubten Arbeitszeit seine Arbeitsergebnisse erbringt und dafür 3 Stunden nachmittags baden geht, dann finde ich es nicht verwerflich, sondern würde auf Vertrauensarbeitszeit umstellen.
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Führungskräfte die nicht einschätzen können, ob jemand im Büro oder im HO seine Leistung erbringt sind überflüssig.
Prinzipiell nicht falsch, dann würde ich aber gefühlt 90% der ÖD-Führungskräfte als überflüssig einschätzen, wenn das der einzige Maßstab wäre.
Ob und wie man Betrug besser kaschieren kann ist irrelevant, es bleibt Betrug.
Rechtlich korrekt, in der einen Ausgestaltung der Arbeit wird dem Betrug aber aktiv Vorschub geleistet, da die Hürden und Gefahren gewaltig abgesenkt werden, arbeitsrechtliche Konsequenzen tragen zu müssen. Wer soll es dem Individuum Mensch dann also verübeln, wenn dieser sich das zu Nutze macht.
Wenn Arbeitsergebnisse im Vorfeld erzeugt werden, dann darf man auch zum Badesee, weil man dann ja seine Arbeitsergebnisse erledigt hat.
Prinzipiell wieder richtig, ich halte es jedoch eher als ein Indiz dafür, dass wie im ÖD auch nicht unüblich, überhaupt keine "Vollauslastung" existiert, sondern sowieso im Allgemeinen (mit einigen wenigen Ausnahmen) Überkapazitäten vorhanden sind. Wenn hier also mal der Rotstift an den Personalkörper angelegt wird, haben sich solche Spielwiesen gleich mit erledigt.
Wenn einer also von 3:00-6:00 morgens außerhalb der erlaubten Arbeitszeit seine Arbeitsergebnisse erbringt und dafür 3 Stunden nachmittags baden geht, dann finde ich es nicht verwerflich, sondern würde auf Vertrauensarbeitszeit umstellen.
Wir bewegen uns hier immer noch im Bereich "normaler" Arbeitnehmer und nicht im Bereich von außertariflich bezahlten Arbeitnehmern, die nur noch anhand Ihrer Ergebnisse und Erfüllung von Zielvorgaben gemessen werden, und bei Minderleistung wieder auf die Straße gesetzt werden.
Von dem her hielte ich die beschriebene Vorgehensweise fast schon für abmahnwürdig, und sie dürfte auch fast allen mir bekannten Arbeitszeitregelungen in gängigen Behörden entgegenstehen.
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Führungskräfte die nicht einschätzen können, ob jemand im Büro oder im HO seine Leistung erbringt sind überflüssig.
Prinzipiell nicht falsch, dann würde ich aber gefühlt 90% der ÖD-Führungskräfte als überflüssig einschätzen, wenn das der einzige Maßstab wäre.
Gut erkannt. 8)
Gute Leute sind im öD dort selten.
Ob und wie man Betrug besser kaschieren kann ist irrelevant, es bleibt Betrug.
Rechtlich korrekt, in der einen Ausgestaltung der Arbeit wird dem Betrug aber aktiv Vorschub geleistet, da die Hürden und Gefahren gewaltig abgesenkt werden, arbeitsrechtliche Konsequenzen tragen zu müssen. Wer soll es dem Individuum Mensch dann also verübeln, wenn dieser sich das zu Nutze macht.
Gut erkannt.
Auch im öD gibt es Böse Menschen, die unmotiviert ihrer Arbeit nachgehen.
Wenn Arbeitsergebnisse im Vorfeld erzeugt werden, dann darf man auch zum Badesee, weil man dann ja seine Arbeitsergebnisse erledigt hat.
Prinzipiell wieder richtig, ich halte es jedoch eher als ein Indiz dafür, dass wie im ÖD auch nicht unüblich, überhaupt keine "Vollauslastung" existiert, sondern sowieso im Allgemeinen (mit einigen wenigen Ausnahmen) Überkapazitäten vorhanden sind. Wenn hier also mal der Rotstift an den Personalkörper angelegt wird, haben sich solche Spielwiesen gleich mit erledigt.
Gut erkannt.
Wenn einer also von 3:00-6:00 morgens außerhalb der erlaubten Arbeitszeit seine Arbeitsergebnisse erbringt und dafür 3 Stunden nachmittags baden geht, dann finde ich es nicht verwerflich, sondern würde auf Vertrauensarbeitszeit umstellen.
Wir bewegen uns hier immer noch im Bereich "normaler" Arbeitnehmer und nicht im Bereich von außertariflich bezahlten Arbeitnehmern, die nur noch anhand Ihrer Ergebnisse und Erfüllung von Zielvorgaben gemessen werden, und bei Minderleistung wieder auf die Straße gesetzt werden.
Schlecht erkannt.
Viele MA sind allerdings mit der Vertrauensarbeitszeit überfordert. Verwaltungskräfte erst Recht.
Es ist aber auch im öD möglich nicht AT bezahlt zu sein und nicht bei Minderleistung sofort wieder auf die Straße gesetzt zu werden und trotzdem flexible Arbeitszeitenmodelle zu haben.
Von dem her hielte ich die beschriebene Vorgehensweise fast schon für abmahnwürdig, und sie dürfte auch fast allen mir bekannten Arbeitszeitregelungen in gängigen Behörden entgegenstehen.
Es gibt halt auch moderne Behörden und flexible Arbeitszeitregelungen
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Tja schon irgendwie blöd und nicht mehr richtig akzeptabel, wenn man Haushalt und andere Erledigungen plötzlich wieder in seiner Freizeit erledigen muss, weil einen der Arbeitgeber zur Präsenz verpflichtet ;D...aber klar, im Homeoffice wird ja soviel effizienter gearbeitet, kaum noch Ablenkung durch lästige Kollegen und so, dafür läuft halt nebenher der Fernseher oder die neueste Serie auf Netflix. 8)
Tja solche Aussagen kommen scheinbar immer nur von Leuten, die es selbst so machen würden. Ich arbeite im Homeoffice (bevor Fragen kommen, ich bin gerade weder im Homeoffice noch im Büro)
Ich würde sagen das kommt von Leuten die aufgrund ihrer Tätigkeit nicht im Homeoffice tätig sein können, aber es gerne wären um es dann so zu machen wie die "faulen" Kollegen :-)!
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Wir haben Vorgesetzte höherer Ränge, die bereits lange vor Corona (ich erinnere mich an Gespräche kurz nach der Jahrhundertwende) mit Laptops im Garten bzw gar im eigenen Ferienhaus in der Toscana bzw auf der Yacht "ganz schwer schuftend und nicht urlaubend" im "Homeoffice" waren. Stolz "ich kann und Ihr alle nicht".
Aber das sind halt Dinge, über die es nicht mal lohnt neidisch zu sein oder sich aufzuregen. ICH frage lediglich nach der Steuerpauschale bei befohlenem (seitens Regierung angewiesenem!) Homeoffice. Momentan läuft der Wahlkampf und sind solche "Überlegungen" eh nichts Wert. Leider.
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Da derlei - wie bereits ausgeführt - lediglich Deiner Fantasie entspringt, sehe ich ohnehin einen gewissen Unwert der angestellten Überlegungen.
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Bei wird wohl im September wohl eine neue Verordnung in Bezug auf Home Office erwartet. Was man so ließt wird es wohl kein Zurück zum vorher geben sondern Home Office fest verankert werden. In welchem Maße keine Ahnung.
Bis auf weiteres ist Home Office die gewünschte Arbeitsart. Wüsste auch nicht warum sich da so schnell nun etwas ändern sollte.
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Wir kombinieren HO mit dem in Amtstuben allseits beliebten Desk-Sharing.
Erstaunlich wie viele der zuvor noch lauthals propagierten Forderungen nach HO leiser wurden als bekannt wurde, dass die Schreibtische derjenigen dann bei genehmigtem HO für andere Kollegen zur Verfügung gestellt werden müssen.
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Tja schon irgendwie blöd und nicht mehr richtig akzeptabel, wenn man Haushalt und andere Erledigungen plötzlich wieder in seiner Freizeit erledigen muss, weil einen der Arbeitgeber zur Präsenz verpflichtet ;D...aber klar, im Homeoffice wird ja soviel effizienter gearbeitet, kaum noch Ablenkung durch lästige Kollegen und so, dafür läuft halt nebenher der Fernseher oder die neueste Serie auf Netflix. 8)
Arbeitszeitbetrug findet also deiner Meinung nach nur im HomeOffice und nicht nicht im Büro statt.
Arbeitszeitbetrug findet vor allen dort statt wo es möglich ist und wo Führungskräfte, wie an anderer Stelle schon richtig angemerkt wurde, zum abzeichnen von Urlaubsanträgen eingesetzt werden.
In meinem Umfeld kenne ich eine Finanzbeamtin die eine Architektin (beide im HO) immer wieder zu Spaziergängen eingeladen hat und nie verstanden hat warum die Architektin (pW) keine Zeit hatte.
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Wir haben nicht zu wenig Arbeit oder zu viel Personal im ÖD (von wegen Leerlauf). Vieles davon erzeugt aber zwingend eine anlassbezogene Interaktion mit anderen Menschen.
Homeoffice geht da eher schlecht. Mobiles Arbeiten aber schon.
deutsche Beschäftigungsquote öD (wie viele Beschäftigte von allen Beschäftigten sind im ÖD): ca. 11 %.
USA: 16
Dänemark: 31
Frankreich: 23
nur Japan, Chile und Südkorea haben prozentual weniger Beschäftigte im ÖD.
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Da kann ich aus meiner Berufspraxis innerhalb des ÖD definitiv anderes berichten...Leerzeiten sind mehr vorhanden als man denkt, die werden dann halt großzügig mit zusätzlichen Pausen (die im Zweifel als dienstliche Besprechungen deklariert werden), sonstigem Gewäsch (auch gerne als Flurfunk bezeichnet) oder Privatkram gefüllt.
Über die Arbeitsauslastung wird außerdem von vielen Kollegen fortwährend gejammert, um weitaus höhere Auslastung zu suggerieren als sie tatsächlich existiert.
Auch nicht unter den Tisch fallen darf, dass sich viele Behörden umso stärker mit sich selber beschäftigen, je größer sie werden. Der Hang zur Selbstverwaltung nimmt ab einer bestimmten Größe des unproduktiven Wasserkopfes definitiv zu und es werden gerne sog. Bullshitjobs geschaffen, um übeschüssiges Personal aufzuräumen, welches dann in überflüssigem Verwaltungshandeln unnötigen Tätigkeiten nachjagt.
Und ja, diese Phänomene gibt es auch in der freien Wirtschaft, nur wird dem Ganzen dort durch die Wettbewerbsfähigkeit und Gewinnerzielungszwänge eine Grenze aufgezeigt.
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Da kann ich aus meiner Berufspraxis innerhalb des ÖD definitiv anderes berichten...Leerzeiten sind mehr vorhanden als man denkt, die werden dann halt großzügig mit zusätzlichen Pausen (die im Zweifel als dienstliche Besprechungen deklariert werden), sonstigem Gewäsch (auch gerne als Flurfunk bezeichnet) oder Privatkram gefüllt.
Ein weiteres Beispiel dafür, das "Den" öffentlichen Dienst so nicht gibt.
Selbst innerhalb eines Hauses (Finanzamt als Beispiel) gibt es genügend Stellen, an welchen man eine ruhige Kugel schieben kann, während an anderen Positionen die Hölle losbricht, sobald man nicht 100% bringt.
Die angesprochenen Bullshitjobs kenne ich primär von den Mittelbehörden, da ist definitiv Optimierungsbedarf.
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Etwas aus dem Kontext gerissen aber betrifft Homeoffice ebenfalls...
Seit dem 1.7.2021 gilt in Niedersachsen die überarbeitete "Vereinbarung gem. § 81 NPersVG über Telearbeit und mobile Arbeit in der nds. Landesverwaltung" (https://www.nbb.dbb.de/aktuelles/news/neue-vereinbarung-zu-homeoffice-in-der-landesverwaltung-seit-dem-1-juli-2021-in-kraft/ (https://www.nbb.dbb.de/aktuelles/news/neue-vereinbarung-zu-homeoffice-in-der-landesverwaltung-seit-dem-1-juli-2021-in-kraft/)). Nachdem das vorgeschobene Eckpunktepapier (https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/zukunftsfahiges-digitales-arbeiten-in-den-behorden-neue-vereinbarung-zu-homeoffice-in-der-landesverwaltung-tritt-zum-1-juli-in-kraft-202049.html (https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/zukunftsfahiges-digitales-arbeiten-in-den-behorden-neue-vereinbarung-zu-homeoffice-in-der-landesverwaltung-tritt-zum-1-juli-in-kraft-202049.html)) beim mobilen Arbeiten generell von "30% der wöchentlichen Arbeitszeit" spricht, wurde dem entgültigen NPersVG noch eine nette Zeitangabe in der Definition verpasst: "Unter mobile Arbeit fällt die dienstliche Tätigkeit, die Beschäftigte bis zu 30% ihrer individuellen wöchentlichen Arbeitszeit im Kalenderhalbjahr[...] erbringen. Die mobile Arbeit erfolgt an einem Ort außerhalb der Dienststelle [...].".
Interpretiere ich diesen Zusatz nun richtig, dass bei einer 40h-Woche (nur) 12h pro Halbjahr in mobiler Arbeit verbracht werden dürfen?
...in der Präambel war noch die Rede von "ökologischer Effekt durch Reduzierung des Berufsverkehrs und ein damit verbundener Beitrag zum Klimaschutz"...
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Interpretiere ich diesen Zusatz nun richtig, dass bei einer 40h-Woche (nur) 12h pro Halbjahr in mobiler Arbeit verbracht werden dürfen?
Nein, das interpretierst du falsch.
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Interpretiere ich diesen Zusatz nun richtig, dass bei einer 40h-Woche (nur) 12h pro Halbjahr in mobiler Arbeit verbracht werden dürfen?
Nein, das interpretierst du falsch.
Wie ist es dann zu verstehen? 12h pro Woche für einen Zeitraum von 6 Monaten?
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[...] "Unter mobile Arbeit fällt die dienstliche Tätigkeit, die Beschäftigte bis zu 30% ihrer individuellen wöchentlichen Arbeitszeit im Kalenderhalbjahr[...] erbringen. Die mobile Arbeit erfolgt an einem Ort außerhalb der Dienststelle [...].".
Interpretiere ich diesen Zusatz nun richtig, dass bei einer 40h-Woche (nur) 12h pro Halbjahr in mobiler Arbeit verbracht werden dürfen?[...]
Gemeint ist mit hoher Wahrscheinlichkeit das Kalenderhalbjahr als Betrachtungszeitraum für die Verteilung von maximal 30 % der wöchentlichen Arbeitszeit.
Die Formulierung selbst müsste dem Wortlaut nach aus meiner Sicht Deine Interpretation bestätigen. Zumindest kann man es herauslesen, auch wenn das Ergebnis natürlich keinen Sinn ergibt.
Warum soll denn auch nur im Tarifvertrag regelmäßig etwas unglücklich oder falsch formuliert sein. Dienstvereinbarungen sind doch genauso gut geeignet.
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[...] "Unter mobile Arbeit fällt die dienstliche Tätigkeit, die Beschäftigte bis zu 30% ihrer individuellen wöchentlichen Arbeitszeit im Kalenderhalbjahr[...] erbringen. Die mobile Arbeit erfolgt an einem Ort außerhalb der Dienststelle [...].".
Interpretiere ich diesen Zusatz nun richtig, dass bei einer 40h-Woche (nur) 12h pro Halbjahr in mobiler Arbeit verbracht werden dürfen?[...]
Gemeint ist mit hoher Wahrscheinlichkeit das Kalenderhalbjahr als Betrachtungszeitraum für die Verteilung von maximal 30 % der wöchentlichen Arbeitszeit.
Die Formulierung selbst müsste dem Wortlaut nach aus meiner Sicht Deine Interpretation bestätigen. Zumindest kann man es herauslesen, auch wenn das Ergebnis natürlich keinen Sinn ergibt.
Warum soll denn auch nur im Tarifvertrag regelmäßig etwas unglücklich oder falsch formuliert sein. Dienstvereinbarungen sind doch genauso gut geeignet.
Eine zweite, leicht kompliziertere Interpretation, geht in diese Richtung: Die wöchentliche Arbeitszeit wird hochgerechnet auf ein Kalenderhalbjahr. Das würden in Summe bei 40h pro Woche im Zeitraum Jan.-Juni ca. 960 Arbeitsstunden umfassen.
30% davon wären 288h. Die angekündigte "Flexibilität" könnte nun bedeuten, dass diese 288h so auf den sechsmonatigen Betrachtungszeitraum verteilt werden können, wie man es möchte/benötigt.
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Bei gleichverteilter Arbeitszeit kannst du 30% deiner Arbeitstage im HO arbeiten.
Wenn also in einem Halbjahr 110 Arbeitstage sind, kannst du in dem Halbjahr 33 HO Tage einfordern.
Und wenn im anderem Halbjahr 120 dann halt 36 Tage.
Der Bezug auf die wöchentliche Arbeitszeit ist ja nur von Interesse, wenn man eine ungleichverteilte Arbeitszeit hat.
Also wenn jemand in Teilzeit Mo und Di 8 h und Mi Do nur 4 h und Freitag frei hat. Dann sind die Mo 8 h im HO gleichbedeutend wie Mi und Do im HO