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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: mammamia am 08.07.2021 14:20
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Hallo, meine Frau könnte bereits zum 1.9.21 woanders anfangen. Sie befindet sich in einer befristeten Anstellung, die bereits über ein Jahr andauert. TV ist VKA. Da wir ab heute in den Urlaub fahren und erst Anfang Aug wiederkommen, die Kündigung von ihr muss aufgrund der 28 Tage Kündigungsfrist am 3.8. spätestens zum 31.8. dem Arbeitgeber zugegangen sein. Oder? Vielen Dank. MfG
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Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Ende eines Kalendermonats. Eine Bewerbung ist nicht geeignet, ein Arbeitsverhältnis zu beenden.
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Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Ende eines Kalendermonats. Eine Bewerbung ist nicht geeignet, ein Arbeitsverhältnis zu beenden.
Habs editiert! ;-)
6 Wochen = 42 Tage, also muss die Kündigung dem AG spätestens am 20.7. zugehen?
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6 Wochen sind 6 Wochen und nicht 42 Tage - siehe §188 BGB. Zutreffend ist jedoch, daß der Zugang der Kündigung am 20.07. genügt, um fristgerecht zum Ablauf des 31.08. zu kündigen.
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Ok. Danke nochmals.