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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Ytsejam am 12.07.2021 12:51
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Hi zusammen,
wie wird das derzeit bei euch geregelt in
- Bereichen mit Publikum
- Bereichen ohne Publikum?
Meiner Meinung nach gibt es in Innenräumen keine Maskenpflicht mehr, insbesondere dort nicht wo kein Kundenverkehr ist, sofern die Sicherheitsabstände von 1,5m eingehalten werden können. Auch gibt es keine Regelung mehr, wonach die Maske, wenn nicht am Arbeitsplatz, dann aber auf den Wegn vom/zum Arbeitsplatz zu tragen ist.
Wie mittlerweile üblich und auch schon bei der Kontaktbeschränkung zu beobachten (wo man immer offen ließ, dass dies nur außerhalb der eigenen 4 Wände galt) hält man sich aber mit entsprechenden Infos äußerst bedeckt. Rückfragen werden vom Ministerium bislang nicht beantwortet.
Mein AG nebst Personalrat ist der Meinung, die Maskenpflicht gilt weiter, begründet dies aber auch nicht. Ist so, weil, ist so... ::)
Kann mir jemand eine Rechtsgrundlage nennen? Egal ob Coronaschutzverordnung, Corona Arbeitsschutzverordnung, Arbeitsschutzregel etc., ich finde nirgends etwas was die Maskenpflicht bejahen würde.
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Bei uns ist noch immer im gesamten Gebäude (außer eigenes Büro) Maskenpflicht.
D. h. Eingang, Flur, Teeküche, Toilette, fremdes Büro.
Dafür gibt es eine hauseigene Verordnung.
Ansonsten gilt die jeweilige Landes-VO und/oder die VO der Stadt.
Nur weil die Inzidenz 0 ist, heißt es nicht, dass es nicht unentdeckte Coronainfektionen gibt.
Vielleicht habe ich Corona ohne Symptome, gebe es weiter und er Andere erkrankt.
Ich finde, die Maske ist nichts, was mein normales Leben erheblich einschränkt. Ich schütze Andere.
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Komme gerade aus Holland, da trägt abgesehen vom ÖPNV nirgendwo jemand eine Maske, vor allem nicht diese unsinnigen OP - Masken wie in D. ;)
Ach ja, die Rechtsgrundlage? Eher in der GewO?
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Gemäß SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-AbSchV) hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung betrieblicher Infektionen zu veranlassen.
Wenn noch nicht alle Mitarbeiter geimpft sind, gehört dazu auch das Tragen von Masken. Ein fürsorgepflichtiger AG wird daher das Maskentragen für seine Betriebsstätte anordnen, weiterhin im verstärktem Maße HomeOffice anbieten und auch sonst auf die Einhaltung der AHA-Regeln achten.
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Ist dieses AHA genau so ein Schweinkram wie GGG?
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Ist dieses AHA genau so ein Schweinkram wie GGG?
https://www.zusammengegencorona.de/informieren/sich-und-andere-schuetzen/die-aha-formel/
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„Zusammen gegen Corona“ klingt jetzt eher nach infantilen Durchhalteparolen als nach einem Link, auf den ich klicken würde.
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Ist dieses AHA genau so ein Schweinkram wie GGG?
...was nun infantiler ist, überlasse ich der allgemeinen Bewertung..
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Nun, ich habe weder den Namen der preisgekrönten Bacharachschen Filmreihe noch andere dümmliche Akronyme (ich erinnere mich auch noch gut an "KKK - Klare Kante Kraft", wo die Belegtheit des Akronyms wohl auch nicht sorgfältig geprüft worden ist) für eine moderne Version des Duck-and-Cover der 50er recycelt.
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...zu spät für Ausreden... 8)
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Das kannst Du gerne so sehen, es ist aber unbeachtlich.
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...ok...für solche "Standard-Ausreden" ist es natürlich nie zu spät... :D
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...ja ich weiß...ist unbeachtlich... ;D
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Ganz genau.
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...ja ich weiß...ist unbeachtlich... ;D
Nur in der Spid'schen Realität. :P
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Ich finde, die Maske ist nichts, was mein normales Leben erheblich einschränkt. Ich schütze Andere.
#allesdichtmachen
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Welches Interesse hat man daran, andere zu schützen?
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Wenn ich dadurch weniger Steuern zahlen müsste, hätte ich da evtl. ein Interesse dran.
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Gemäß SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-AbSchV) hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung betrieblicher Infektionen zu veranlassen.
Wenn noch nicht alle Mitarbeiter geimpft sind, gehört dazu auch das Tragen von Masken.
War es nicht von Anfang an erwiesen, das die medizinischen Masken diesem Anspruch nicht gerecht werden?
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Wenn ich dadurch weniger Steuern zahlen müsste, hätte ich da evtl. ein Interesse dran.
Also hättest Du ein Interesse daran, weniger Steuern zu zahlen - und nicht daran, andere zu schützen.
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Hi zusammen,
wie wird das derzeit bei euch geregelt in
- Bereichen mit Publikum
- Bereichen ohne Publikum?
Keine Maskenpflicht im eigenen Büro, auf den Gängen oder bei Kundenkontakt medizinische Maske für den Mitarbeiter.
Kunden dürfen nur mit Termin ins Haus, dann mit FFP2 Maske. Wird ggf. vom Wachdienst ausgehändigt.
Termine sollen nur aus wichtigen Gründen vergeben werden, Abfertigung erfolgt dann in speziellen Räumen mit Spuckschutzscheiben usw.
Strikte Einzelhaltung in den kleinen Büros gilt nicht mehr sofern die 1,5 m eingehalten werden, es wird aber die Nutzung der HomeOffice/mobiles Arbeiten Optionen weiterhin empfohlen.
Ein Impftermin der Betriebsärztin mit 169 möglichen Impflingen (Biontech) gab es hier bereits. Es wurden aber nur 70 wahrgenommen. Keine Ahnung warum so wenige. Mein Team war schon vorher fast komplett geimpft, weil hier hauptsächlich Kranke und Alte arbeiten :-) aber es gibt auch genug junge Mitarbeiter hier im Haus.
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Welches Interesse hat man daran, andere zu schützen?
Empathie und Hilfsbereitschaft ;)
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Das sind keine Interessen, sondern Schwächen.
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Das sind keine Interessen, sondern Schwächen.
Nur weil du das als solche identifizierst, handelt es sich nicht zwingend um solche.
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Das ist eine sehr abwegige Annahme.
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Ich vermute, das Spid ist ein empathisches hilfsbereites Wesen, möchte dies aber nicht zeigen. :-*
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Das ist eine sehr abwegige Annahme.
Eine andere Bewertung meiner Annahme ließe dein Selbstverständnis auch nicht zu.
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Das ist zutreffend.
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Ich vermute, das Spid ist ein empathisches hilfsbereites Wesen, möchte dies aber nicht zeigen. :-*
...und ich vermute, dass der einzige Test, bei dem Spid gnadenlos durchfallen würde, der Turing-Test ist. ;-)
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Das ist zutreffend.
..aber auch völlig unbeachtlich 8)
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Ich kann mich mit einer eventuell dauerhaften Maskenpflicht in der Öffentlichkeit arrangieren, ich kann mich schließlich auch mit der Pflicht zur Nutzung von Kleidung in der Öffentlichkeit arrangieren.
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Das ist zutreffend.
..aber auch völlig unbeachtlich 8)
;D
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Ich kann mich mit einer eventuell dauerhaften Maskenpflicht in der Öffentlichkeit arrangieren, ich kann mich schließlich auch mit der Pflicht zur Nutzung von Kleidung in der Öffentlichkeit arrangieren.
Ich kann mich sowohl mit einer Maskenpflicht für bestimmte Personen als auch mit einer Pflicht zur Nichtnutzung von Kleidung für bestimmte andere Personen arrangieren - sofern ich die jeweiligen Personenkreise nach meinen ästhetischen Ansprüchen bestimmen darf.
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Ich bin sehr froh, dass die Arbeitskollegen und *Innen Kleidung tragen, obwohl es in der Hausordnung nicht ausdrücklich angeordnet ist.
Mit der Maskenplficht im Haus könnte ich auch auf Dauer leben.
@Spid: Deine ästhetischen Ansprüche könnten aber von den Ansprüchen Anderer abweichen und insofern ist eine gerechte Nichtbekleidungsvorschrift nicht herstellbar.
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Was sind Sterncheninnen? Und gibt es die auch für Außen?
Gerechtigkeit ist lediglich ein unbeachtliches Gefühlchen.
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Das Thema Bekleidung ist in diesem Strang abwegig, da diese im Gegensatz zu den OP-Masken ihren Zweck erfüllt.
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OP-Masken erfüllen ihren Zweck. Mit Bekleidung haben sie gemein, daß sie nicht jeden Zweck erfüllen, zu dem sie eingesetzt werden.
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OP-Masken erfüllen ihren Zweck. Mit Bekleidung haben sie gemein, daß sie nicht jeden Zweck erfüllen, zu dem sie eingesetzt werden.
Es geht um den Zweck, welcher im Strang gegenständlich ist.
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Welcher wäre das?
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Was sind Sterncheninnen? Und gibt es die auch für Außen?
Ja, u.a. hier:
https://www.erzgebirgsstube.com/adventssterne/aussensterne/?p=1
Ab 80 € Bestellwert fallen im Übrigen keine Versandkost:_*innen an.
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Noch ein paar Dinge, die bestimmt ihren Zweck erfüllen im Kampf gegen die Pandemie:
- Gurgeln
- nicht in Urlaub fahren
- nicht in Restaurants und Kneipen gehen
- Ausgangssperren außerhalb der Dienstzeit
- 2 oder 3 Masken übereinander tragen
etc.
All das ist aber nirgends gesetzlich vorgeschrieben. Anscheinend genau so wenig wie die Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden, zumindest kann mir ja keiner eine Rechtsgrundlage nennen.
Eure privaten Empfindungen bzgl. Corona und was sinnvoll ist in allen Ehren, aber ich dachte eigentlich wir sind an Gesetze gebunden und nicht daran, was ihr gerade für sinnvoll erachtet. Oder arbeitet ihr auch sonst nach dem Willkürprinzip? Mit welcher Begründung verweigert ihr einem Hartzer die Vorsprache im JobCenter, wenn der keine Maske tragen will? Der kann nicht, wie in der freien Wirtschaft, zu einem Konkurrenten gehen, der muss zum Amt. Was sagt ihr dem, auf welcher Grundlage ihr die Maske fordert?
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All das ist aber nirgends gesetzlich vorgeschrieben. Anscheinend genau so wenig wie die Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden, zumindest kann mir ja keiner eine Rechtsgrundlage nennen.
Satzungsrecht, Hausrecht, Coronaschutzverordnung?
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All das ist aber nirgends gesetzlich vorgeschrieben. Anscheinend genau so wenig wie die Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden, zumindest kann mir ja keiner eine Rechtsgrundlage nennen.
Satzungsrecht, Hausrecht, Coronaschutzverordnung?
Die Coronaschutzverordnung sieht bei Inzidenz Null nur noch Maskenpflicht als Empfehlung an, außer im ÖPNV, Gesundheitswesen, Einzelhandel.
Die Corona-Arbeitschutzverordnung kennt auch keine Maskenpflicht mehr, alles gestrichen.
Die Corona-Arbeitsschutzregel sieht Maskenpflicht nur noch vor bei Unterschreiten der Mindestabstände.
Eine Satzung existiert nicht. Hausrecht ohne Rechtsgundlage? Dann kann ich auch fordern, dass alle mit rosa Tütü erscheinen...
Wenn es so einfach wäre, würde ich hier nicht fragen...
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Für die FHH:
https://www.hamburg.de/verordnung/
§10a
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Die Coronaschutzverordnung sieht bei Inzidenz Null nur noch Maskenpflicht als Empfehlung an, außer im ÖPNV, Gesundheitswesen, Einzelhandel.
§5 Abs. 9 ->
In Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 0 gilt die Pflicht zum Tragen einer Maske nach den vorstehenden Regelungen grundsätzlich nur noch in Innenbereichen. Wenn auch für das Land die Inzidenzstufe 0 gilt, haben auch die verbliebenen Vorgaben zum Tragen einer Maske nur noch empfehlenden Charakter. Abweichend davon gilt für Angebote und Einrichtungen nach Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2 und bei ausdrücklichen Regelungen in dieser Verordnung für die Inzidenzstufe 0 die Maskenpflicht fort. Betreiberinnen und Betreiber anderer Angebote und Einrichtungen können deren Nutzung weiterhin vom Tragen einer Maske abhängig machen.
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Eine Satzung existiert nicht. Hausrecht ohne Rechtsgundlage? Dann kann ich auch fordern, dass alle mit rosa Tütü erscheinen...
Du solltest dich noch einmal mit dem Thema Hausrecht beschäftigen. Auf Grundlage des Hausrechts, welches in Behörden regelmäßig durch die Behördenleitung oder jemand von ihr Bestimmten ausgeübt wird (Leiter Zentralabteilung, Sicherheitsbeauftragter, etc.) kann sehr wohl das Maskentragen angeordnet werden und wer dann keine Maske trägt kann auf dieser Grundlage nicht nur des Hauses sondern der ganzen Liegenschaft verwiesen werden. Das ist absolut üblich, rechtlich zulässig und Bedarf keiner über § 903 Satz 1 BGB hinausgehenden Rechtsgrundlage.
Solange die Ausübung des Hausrechts nicht explizit gegen geltendes Recht verstößt, ist hier alles möglich. Ich kann theoretisch jemanden des Hauses verweisen, wenn mir seine Nase nicht passt, solange ich damit nicht gerade zufällig gegen irgendwelche Antidiskriminierungsregelungen o.ä. verstoße.
Hausrecht greift nachrangig immer, wenn keine einschlägigen rechtlichen sonstigen Grundlagen oder Rechte Dritter entgegenstehen. Vor diesem Hintergrund verstehe ich eigentlich nicht, worüber hier in diesem Thread diskutiert werden soll. Anordnung von Maskentragen durch den Inhaber des Hausrechts reicht aus und der Drops ist gelutscht. Eine solche Anordnung bedarf im weiteren nicht mal einer Begründung. Der Inhaber des Hausrechts sagt, es ist so, dann hat es so zu sein, fertig...