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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Ole am 12.07.2021 13:58
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Hallo,
ein etwas "schwieriges" Anliegen.
Ein Mitarbeiter in EG 7 soll eine Zulage bekommen, da er kurzfristig andere Aufgaben übernimmt (von September befristet bis Jahresende).
Eine Zulage zur EG 8 ist es nicht, da die Tätigkeit nicht höher bewertet ist, eine Zulage nach § 18 TVÖD käme auch nicht in Frage.
Was haben wir denn sonst für Möglichkeiten im ÖD? Ich hab grad keine Idee mehr ???
Vielen Dank vorab
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Eine solche Zulage ist tariflich nicht vorgesehen - warum auch? Wenn er eine Tätigkeit seiner Entgeltgruppe ausüben soll, macht er doch einfach nur seinen Job.
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Der Mitarbeiter macht diese Aufgabe zusätzlich zu seinen anderen Aufgaben - daher war die Chefetage der Meinung, ihm eine Zulage zahlen zu wollen und ich habe das große Vergnügen, dies in die Praxis umzusetzen :o
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Dann war er bislang offenkundig nicht ausgelastet.
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Scheint wohl so.
Was soll ich sagen, ich hab das ja nicht zu entscheiden. Ich hab mir längst mein Urteil darüber gebildet, aber danach kann ich ja nicht handeln..
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Gebt ihm jedem Monat einen Tankgutschein.
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Scheint wohl so.
Was soll ich sagen, ich hab das ja nicht zu entscheiden. Ich hab mir längst mein Urteil darüber gebildet, aber danach kann ich ja nicht handeln..
Aber selbstverständlich: Du teilst mit, daß eine solche Zulage tariflich nicht vorgesehen ist. Wenn man das beim KAV und beim Land beantragen würde, könne man aber eine übertarifliche Zulage zahlen. Das Interesse wird dann schlagartig erlahmen...
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Ich habe bereits mitgeteilt, dass o.g. Möglichkeiten nicht in Frage kommen.. umgesetzt werden soll es trotzdem ??? und nun steht man damit da :(
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Na, dann machst Du jetzt die beiden Anträge fertig und legst sie dem HVB zur Unterschrift vor.