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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Stefan35347 am 13.07.2021 15:34
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Wie sieht es aus, wenn man nach Erreichung des Pensionsalters in das außereuropäische Ausland ziehen will? Die Beihilfe scheint in dem Fall für bay. Landesbeamte gar nichts zu zahlen? Welche Möglichkeiten gibt es? Im hohen Alter noch einmal eine Vollversicherung abschließen? Alternativen?
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Also ich verstehe Paragraph 45 der BayBhV so, dass im außereuropäischen Ausland die Beihilfe nur bei vorrübergehenden privaten Aufenthalten nicht gewährt wird. Wenn der Wohnsitz ins Ausland verlegt wird, sollte diese Einschränkung nicht greifen und du solltest Beihilfe im Rahmen des Kostenvergleichs zum Inland erhalten.
Aber da dies keine Rechtsberatung ist, wieso fragst du nicht einfach mal bei deiner Beihilfestelle nach.
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Warum willst Du Dir die Leistungen einer deutschen KV antun?
Vor Ort bei einer KV anfragen, was es kostet und wahrscheinlich positiv von deren Leistungen (und der Digitalisierung) im EU-Ausland begeistert sein!