Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Eumel2402 am 14.07.2021 08:43
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Hallo,
ist es möglich, die Teilnahme des Personalrates an einem Vorstellungsgespräch wegen Befangenheit abzulehnen? Vielen Dank für Eure Hilfe!
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Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.
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Vielleicht sind ja Forumsmitglieder gleichzeitig Mitglied eines Personalrates und hätten darauf eine Antwort? Oder hat jemand Erfahrungswerte?
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Spid möcht dir mitteilen, dass du die Frage im falschem Unterforum gepostet hast ->"Allgemeine Diskussion"
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Ja, die Möglichkeit besteht. Wenn ihr z.B. einen örtlichen Personalrat habt dann kann der Gesamtpersonalrat jemanden zu den Gesprächen einsetzen. Wenn eure Kommune zu klein dazu ist, so würde ich in jedem Fall den Beschlussvorschlag sachlich und neutral formulieren.
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Da der Personalrat nur ein Teilnahmerecht an Vorstellungsgespräch hat und keinen Einfluss auf die Auswahlentscheidung des AG hat, stellt sich die Frage eigentlich nicht.
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Hallo,
Bin PR. Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung zur Teilnahme und Mitspracherecht gibt es auch nicht.
Sind alle befangen?
Sonst jemand neutralen schicken. Mach ich auch so. Worin liegt denn die Befangenheit?