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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Wynchester am 14.07.2021 13:54

Titel: Rufbereitschaft Anruf aber kein "Einsatz"
Beitrag von: Wynchester am 14.07.2021 13:54
Moin, ich glaube ich das besagte Thema hier bereits gelesen aber konnte es nicht wiederfinden.

Mitarbeiter X ist in Rufbereitschaft, wird ausserhalb der Arbeitszeit angerufen und der zuständige MA der Netzleitstelle meldet eine Störung, Mitarbeiter X entscheidet sich aber nicht zum Einsatzort zu fahren, da er es nicht für notwendig hält ( Person in der Netzleitstelle welche die Störung gemeldet hat, konnte es fachlich nicht einschätzen ob der Einsatz notwendig ist).
Wenn dieses Telefonat nun 30 Sekunden geht, sind diese 30 Sekunden auf eine volle Stunde aufzurunden, wie es bei anderen Rufbereitschaftseinsätzen der Fall ist ?
Titel: Antw:Rufbereitschaft Anruf aber kein "Einsatz"
Beitrag von: Spid am 14.07.2021 14:33
Die die Summe dieser Arbeitsleistungen in einer Rufbereitschaft wird auf die nächste volle Stunde gerundet, hier also eine Stunde.
Titel: Antw:Rufbereitschaft Anruf aber kein "Einsatz"
Beitrag von: Wynchester am 14.07.2021 14:38
Vielen dank, heißt Person X hat in einer Woche einen Einsatz im Nachbarort, arbeitet dort 1,5h.
In der gleichen Rufbereitschaft gibt es zwei weitere Anrufe welcher zu keinem Einsatz führen Dauer der Telefonate jeweils 5min,macht in Summe dann 3h in der Rufbereitschaft ?
Titel: Antw:Rufbereitschaft Anruf aber kein "Einsatz"
Beitrag von: Spid am 14.07.2021 14:46
Ja, das sind dann 3 Stunden Zeiten tatsächlicher Inanspruchnahme während der Rufbereitschaft.
Titel: Antw:Rufbereitschaft Anruf aber kein "Einsatz"
Beitrag von: Treffer am 06.09.2021 08:50
Wisst ihr wo das steht, also wo ich diese Regelung finden kann?
Titel: Antw:Rufbereitschaft Anruf aber kein "Einsatz"
Beitrag von: Spid am 06.09.2021 08:52
§8 Abs. 3 TVÖD
Titel: Antw:Rufbereitschaft Anruf aber kein "Einsatz"
Beitrag von: Treffer am 06.09.2021 09:04
Dankeschön!
Titel: Antw:Rufbereitschaft Anruf aber kein "Einsatz"
Beitrag von: Danielr am 06.09.2021 12:47
Gilt das aufrunden auch, wenn von 7:00-7:30 und danach dann von 7:45 8:00 gearbeitet wird? Dann wäre eine Stunde gutzuschreiben und bei Arbeitsende um 8:01 dann 2 Stunden oder?
Titel: Antw:Rufbereitschaft Anruf aber kein "Einsatz"
Beitrag von: Spid am 06.09.2021 12:50
Ja. Nein.