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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Wynchester am 14.07.2021 13:54
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Moin, ich glaube ich das besagte Thema hier bereits gelesen aber konnte es nicht wiederfinden.
Mitarbeiter X ist in Rufbereitschaft, wird ausserhalb der Arbeitszeit angerufen und der zuständige MA der Netzleitstelle meldet eine Störung, Mitarbeiter X entscheidet sich aber nicht zum Einsatzort zu fahren, da er es nicht für notwendig hält ( Person in der Netzleitstelle welche die Störung gemeldet hat, konnte es fachlich nicht einschätzen ob der Einsatz notwendig ist).
Wenn dieses Telefonat nun 30 Sekunden geht, sind diese 30 Sekunden auf eine volle Stunde aufzurunden, wie es bei anderen Rufbereitschaftseinsätzen der Fall ist ?
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Die die Summe dieser Arbeitsleistungen in einer Rufbereitschaft wird auf die nächste volle Stunde gerundet, hier also eine Stunde.
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Vielen dank, heißt Person X hat in einer Woche einen Einsatz im Nachbarort, arbeitet dort 1,5h.
In der gleichen Rufbereitschaft gibt es zwei weitere Anrufe welcher zu keinem Einsatz führen Dauer der Telefonate jeweils 5min,macht in Summe dann 3h in der Rufbereitschaft ?
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Ja, das sind dann 3 Stunden Zeiten tatsächlicher Inanspruchnahme während der Rufbereitschaft.
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Wisst ihr wo das steht, also wo ich diese Regelung finden kann?
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§8 Abs. 3 TVÖD
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Dankeschön!
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Gilt das aufrunden auch, wenn von 7:00-7:30 und danach dann von 7:45 8:00 gearbeitet wird? Dann wäre eine Stunde gutzuschreiben und bei Arbeitsende um 8:01 dann 2 Stunden oder?
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Ja. Nein.