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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: cdu am 15.07.2021 04:37

Titel: Frist bei Antrag an Gemeindevorstand in Hessen?
Beitrag von: cdu am 15.07.2021 04:37
Hallo,

ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag und eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende.

Jetzt könnte ich evtl. bereits vorher woanders anfangen. Daher müsste ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden.

Dafür müsste ich offiziell einen Antrag an den Gemeindevorstand stellen, der darüber entscheidet, ob dieser z. B. zum 1.9. möglich ist.

Der Gemeindevorstand tagt einmal wöchentlich freitags.

Ich erfahre erst morgen, ob ich beim neuen Arbeitgeber z. B. zum 1.9. anfangen kann.

Aufgrund der Sommerferien ist die morgige Sitzung die letzte für sechs Wochen.

Genügt es also, wenn ich erst morgen einen entsprechenden Antrag an den Gemeindevorstand stelle oder wäre das zu spät für die morgige Sitzung? Welche Frist gibt es da evtl. lt. Gesetz? Oder gibt es ein generelles Recht von sog. Eilanträgen? Aus welcher Rechtsgrundlage geht das bitte hervor?

Vielen Dank.

MfG




Titel: Antw:Frist bei Antrag an Gemeindevorstand in Hessen?
Beitrag von: BStromberg am 15.07.2021 06:55
Eine Angelegenheit der internen Geschäftsordnung eures Gemeindevorstands (Verwaltungsvorstands), bis wann eine Gremienvorlage eingegangen sein muss, damit man sie in einer Sitzung auf die TO nimmt.

Kann hier niemand beantworten.
Titel: Antw:Frist bei Antrag an Gemeindevorstand in Hessen?
Beitrag von: Spid am 15.07.2021 07:00
Was spricht dagegen, den Aufhebungsvertrag zu beantragen und - für den Fall, daß das mit der neuen Stelle nicht klappt - dann einfach nicht zu schließen?