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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Erdbeere am 15.07.2021 15:39
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Hallo an alle,
ich bin derzeit eingruppiert in S16 (Kitaleitung). Wir haben eine Aufnahmekapazität von 132 Kindern. In meinem
Vertrag steht nun, ...Herabgruppierung, wenn die Durchschnittsbelegung in 3 aufeinander folgenden Jahren weniger als
5 von 100 beträgt...
Bedeutet 5 von 100: 5% von 132
oder 5 von 100 Plätzen, also 95?
Laut TVöD bekommt eine Kitaleitung ja ab 100 Plätzen die S16...
Liebe Grüße
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So oder so ist der Wert doch praktisch nicht zu erreichen.
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Bist du sicher das es so formuliert ist? Je nach Auslegung findet die Herabgruppierung dann erst bei 4-6 Kindern statt. Als Durchschnittswert innerhalb von 3 Jahren.
An deiner Stelle würde ich die Schließung der Einrichtung befürchten wenn es so weit kommt.
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Wieso denn das?
Die Formulierung lautet so... Meine Frage war, wann mir quasi eine Herabgruppierung droht, also
was es mit 5 von 100 auf sich hat (als 95 Kinder oder 5% von 132 Kindern) (Berechnungsgrundlage ist immer Oktober bis Dezember)
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du hast geschrieben:
Herabgruppierung, wenn die Durchschnittsbelegung in 3 aufeinander folgenden Jahren weniger als
5 von 100 beträgt...
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Wieso denn das?
Die Formulierung lautet so... Meine Frage war, wann mir quasi eine Herabgruppierung droht, also
was es mit 5 von 100 auf sich hat (als 95 Kinder oder 5% von 132 Kindern) (Berechnungsgrundlage ist immer Oktober bis Dezember)
Wenn die Formulierung so lautet, ist Deine Annahme über die Rechtsfolge unzutreffend. Vielmehr wäre die Frage, ob es um eine Durchschnittsbelegung von weniger als 5 oder weniger als 7 Kindern geht.
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Wenn die Kapazität 132 Kinder (100%) sind und die Belegung in 3 aufeinander folgenden Jahren unter 5 % beträgt droht dir die Herabgruppierung.
Also 132 * 0,05 = 6,6 Kinder in 3 aufeinander folgenden Jahren
Dann bin ich natürlich bei dem was @Wdd3 sagt
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Und 132 minus 6= 125. Also darf der Wert von 125 Kindern in drei aufeinander folgenden Jahren nicht unter 125 fallen
(letztes Quartal zu Grunde genommen).
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132 minus 6 ist mitnichten 125 - noch wäre diese Rechnung relevant.
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Offensichtlich haben beide Vertragsparteien nicht Verstanden was sie vereinbart haben. Steht denn die 132 im Vertrag
Wenn es so im Vertrag steht `wie hier zitiert (und die Standardbelegung 132 wäre) müsste die Belegung auf 6 Kinder fallen um eine Herabgruppierung zu rechtfertigen.
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Nein, im Vertrag steht, dass bei einer Unterschreitung von mehr als 5 von Hundert innerhalb von 3 Jahren eine Herabgruppierung stattfindet.
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Danke für euer Feedback, kläre es dann direkt mit dem AG
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Nein, im Vertrag steht, dass bei einer Unterschreitung von mehr als 5 von Hundert innerhalb von 3 Jahren eine Herabgruppierung stattfindet.
Also etwas ganz anderes als das, was Du nun trotz mehrmaligen Nachfragens bisher behauptet hast.
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Ok, ich hatte leider das Wort Unterschreitung vergessen. Sorry, habe ich jetzt erst gesehen.
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Deshalb habe ich gefragt:
Bist du sicher das es so formuliert ist? Je nach Auslegung findet die Herabgruppierung dann erst bei 4-6 Kindern statt. Als Durchschnittswert innerhalb von 3 Jahren.
An deiner Stelle würde ich die Schließung der Einrichtung befürchten wenn es so weit kommt.
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Soweit der TVöD vollumfänglich Anwendung findet kommt eine Herabgruppierung erst in Frage, wenn eine Belegung von 100 unterschritten wird. Wichtig ist also wie der Vertrag insgesamt aussieht.