Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Justizvollzugsbeamter am 15.07.2021 17:20
-
Hallo,
ich bin Justizvollzugsbeamter im gehobenen Dienst beim Land Sachsen-Anhalt. Am 07.11.2020 wurde ich zum Inspektor unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit (A 9) ernannt. Aufgrund persönlicher Umstände (sehr weiter Arbeitsweg) möchte ich mich beruflich umorientieren. In meiner Heimatstadt ist eine Stelle im gehobenen Dienst ausgeschrieben. Es handelt sich dabei um eine E 9b TVÖD. Der potentielle Arbeitgeber ist eine Anstalt öffentlichen Rechts und kann auch Beamte beschäftigen. Mal angenommen ich würde den Job bekommen...
Wie würde der Wechsel vom Land zur Kommune als Beamter erfolgen? Muss das Land für den Wechsel zustimmen?
Vielen Dank für Rückmeldungen.
-
Nur zur Ergänzung...
Die Stelle würde dann von einer E 9b in eine A 9 oder A 10 umgewandelt werden.
-
Es wäre eine Versetzung vom Land zur Kommune notwendig, diese setzt das Einverständnis beider Dienstherren voraus