Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Sternenstaub am 16.07.2021 14:10
-
Hallo zusammen,
ich arbeite seit ca. 2 Jahren beim Land NRW als Laborhilfskraft und wurde in E3 Stufe 2 eingruppiert. Jetzt habe ich gelesen, wer eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf hat, steigt ab Entgeltgruppe 5 ein. Ich habe eine dreijährige abgeschlossenen Ausbildungsberuf, aber nicht im Labor, sondern im Verkauf. Was greift denn jetzt?? Die Tätigkeit, die man ausführt oder die Ausbildung?
Es wäre super, wenn ich dazu Antworten bekommen würde.
Liebe Grüße
Mari
-
Eingebildete Vorschriften entfalten keine Geltung.
-
Maßgebend ist die auszuübende Tätigkeit.
-
Ich habe eine dreijährige abgeschlossenen Ausbildungsberuf, aber nicht im Labor, sondern im Verkauf.
Lieber Sternenstaub, am besten diesen o.g. Satz noch einmal ganz langsam und aufmerksam lesen.
Hat es geholfen? Nein? OK, dann wenden wir das Prinzip "in der Übertreibung liegt die Deutlichkeit" an:
"Hallo, ich bin promovierte Juristin und habe nun eine Stelle im Archiv angenommen, wo ich dem hauptamtlichen Mitarbeiter beim Einsortieren der Akten helfe. Diese Tätigkeit ist mit EG 3 bewertet. Nun habe ich aber gehört, dass mir als Juristin eigentlich eine viel höhere..." (ich breche mal hier ab und hoffe, es hat inzwischen "klick" gemacht).
-
Hallo Tiffy,
dann erkläre mir das mal, in Deiner charmanten Art:
TV-L 1 bis 5: Alle Entgelttabellen im Überblick 2021
In die TV-L-Entgeltgruppen 1 bis 4 werden Beschäftigte der Länder mit einfachen Tätigkeiten eingestuft – meist sind es un- oder angelernte Mitarbeiter. Dazu zählen etwa Boten oder Küchenhilfen. Wer eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf hat, steigt ab Entgeltgruppe 5 ein.
Klick.....
-
Irrelevantes und dümmliches Geblubber. Maßgeblich sind die tariflichen Regelungen.
-
Hallo Tiffy,
dann erkläre mir das mal, in Deiner charmanten Art:
TV-L 1 bis 5: Alle Entgelttabellen im Überblick 2021
In die TV-L-Entgeltgruppen 1 bis 4 werden Beschäftigte der Länder mit einfachen Tätigkeiten eingestuft – meist sind es un- oder angelernte Mitarbeiter. Dazu zählen etwa Boten oder Küchenhilfen. Wer eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf hat, steigt ab Entgeltgruppe 5 ein.
Klick.....
Die Tätigkeit ist entscheidend, nicht das was du mal gelernt hast.
-
Beispiel aus Teil I der Entgeltgruppe 5, Fallgruppe 2:
Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst mit erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung in einem anerkannten
Ausbildungsberuf
mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und entsprechender
Tätigkeit.
Maßgebend ist die auszuübende Tätigkeit, die hier eine der Ausbildung entsprechende Tätigkeit sein muss.
-
Wer wirklich glaubt, als Laborhelfer ohne einschlägige Ausbildung im öffentlichen Dienst automatisch und pauschal wie eine Laborfachkraft mit entsprechenden Tätigkeiten eingruppiert zu werden, der glaubt wohl auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten. Selbstverständlich gibt es immer Ausnahmen und Altfälle, die teilweise sogar tarifwidrigen bzw. über-/außertrariflichen Charakter haben. Diese entfalten aber keinen Anspruch für beliebige Dritte, genauso behandelt zu werden.