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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Martin am 17.07.2021 17:28

Titel: Rettungsleitstelle - bei Großschadenslagen, Fahrzeit zum Arbeitsort Arbeitszeit
Beitrag von: Martin am 17.07.2021 17:28
Ist die Fahrzeit zum Arbeitsort im Falle einer Vollalarmierung der Rettungsleitstelle bei einem Großchadensereignis, wovon man als Disponent im Dienstfrei alarmiert wird und zur Arbeit kommen sollte, als Arbeitszeit zu werten?
Titel: Antw:Rettungsleitstelle - bei Großschadenslagen, Fahrzeit zum Arbeitsort Arbeitszeit
Beitrag von: Spid am 17.07.2021 17:30
Findet auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung?
Titel: Antw:Rettungsleitstelle - bei Großschadenslagen, Fahrzeit zum Arbeitsort Arbeitszeit
Beitrag von: Martin am 17.07.2021 18:03
Ja der TVöD
Titel: Antw:Rettungsleitstelle - bei Großschadenslagen, Fahrzeit zum Arbeitsort Arbeitszeit
Beitrag von: Spid am 17.07.2021 18:07
Wenn es sich um eine tatsächliche Inanspruchnahme im Rahmen einer Rufbereitschaft handelte Ja, ansonsten nur, wenn man das mit dem AG verhandelt hat, als man sich bereit erklärte, die Arbeit aufzunehmen.
Titel: Antw:Rettungsleitstelle - bei Großschadenslagen, Fahrzeit zum Arbeitsort Arbeitszeit
Beitrag von: Martin am 17.07.2021 18:20
Es handelt sich nicht um eine klassische Rufbereitschaft. Die gibt es zusätzlich im Dienstplan eingetragen. Hier ist es wirklich der Fall einer Großschadenslage, wo Mitarbeiter im dienstfrei alarmiert werden und dann „freiwillig“ den Dienst aufnehmen. Ein Schriftstück über die Vergütung oder gar der Fahrzeit/Arbeitszeit gibt es nicht. Es wird einfach normal beim Betreten der Dienststelle eingestempelt.
Titel: Antw:Rettungsleitstelle - bei Großschadenslagen, Fahrzeit zum Arbeitsort Arbeitszeit
Beitrag von: Spid am 17.07.2021 18:22
Wie bereits ausgeführt: wenn man derlei nicht ausgehandelt hat, gibt es keinen Anspruch.
Titel: Antw:Rettungsleitstelle - bei Großschadenslagen, Fahrzeit zum Arbeitsort Arbeitszeit
Beitrag von: Martin am 17.07.2021 18:31
derzeit gibt es nichts was in unserem Intranet veröffentlicht wurde. Danke für den Hinweis.
Titel: Antw:Rettungsleitstelle - bei Großschadenslagen, Fahrzeit zum Arbeitsort Arbeitszeit
Beitrag von: Spid am 17.07.2021 18:35
Was hindert Dich daran zu sagen, daß Du nur kommst, wenn der Arbeitsweg Arbeitszeit ist - und Du für jede Stunde Arbeitszeit Überstundenzuschläge haben möchtest.
Titel: Antw:Rettungsleitstelle - bei Großschadenslagen, Fahrzeit zum Arbeitsort Arbeitszeit
Beitrag von: Martin am 17.07.2021 19:31
Weil das in der Ad hoc Situation der Schichtleiter nicht entscheiden kann und bis dato das einfach noch nicht offiziell zur Sprache kam.
Titel: Antw:Rettungsleitstelle - bei Großschadenslagen, Fahrzeit zum Arbeitsort Arbeitszeit
Beitrag von: Spid am 17.07.2021 19:45
Dann bekommt der AG halt sein Personal nicht zusammen und trifft das nächste Mal Vorkehrungen.