Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: buerocratix am 19.07.2021 23:05

Titel: Antrag auf Höhergruppierung nach § 29b TVÜ-VKA
Beitrag von: buerocratix am 19.07.2021 23:05
Hallo zusammen,

bräuchte eure Hilfe, um etwas Licht in diese (z.T. selbstverschuldete) Angelegenheit zu bringen.

Die Chronologie:

Das Dilemma:

Wenn ich Spid hier (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111250.msg129097.html#msg129097 (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111250.msg129097.html#msg129097)) richtig verstehe,

Was ich mich jetzt frage:
Titel: Antw:Antrag auf Höhergruppierung nach § 29b TVÜ-VKA
Beitrag von: Spid am 20.07.2021 06:23
Schuld ist im Sachverhalt unbeachtlich.

Nein. Er kann sich hinsichtlich des Entgelts aber auf die tarifliche Ausschlußfrist berufen.

Eingruppierungsfeststellungsklage erheben.

Wie ist der AG denn seiner Rechtspflicht aus §2 NachwG nachgekommen?
Titel: Antw:Antrag auf Höhergruppierung nach § 29b TVÜ-VKA
Beitrag von: buerocratix am 21.07.2021 22:07
Wie ist der AG denn seiner Rechtspflicht aus §2 NachwG nachgekommen?

Ich nehme an, du meinst die schriftliche "kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit"? Das Einzige was man als eine solche verstehen könnte, war die Stellenausschreibung. Darüber hinaus habe ich nichts erhalten.
Titel: Antw:Antrag auf Höhergruppierung nach § 29b TVÜ-VKA
Beitrag von: Spid am 21.07.2021 22:17
Sofern diese den Anforderungen genügt und vom AG ausgehändigt worden ist, kann er damit seiner Nachweispflicht Genüge tun.
Titel: Antw:Antrag auf Höhergruppierung nach § 29b TVÜ-VKA
Beitrag von: buerocratix am 21.07.2021 22:30
Die Stellenbeschreibung wurde mir nicht ausgehändigt. Sie wurde damals für den Bewerbungsprozess auf der Website veröffentlicht und ob sie den Anforderungen genügt, kann ich nicht sagen.

Mir ist noch nicht klar, inwiefern sich das Handeln des Arbeitgebers in diesem Fall auf den geschilderten Sachverhalt auswirkt. Was, wenn er seiner Pflicht nachgekommen wäre? Und was, wenn nicht?
Titel: Antw:Antrag auf Höhergruppierung nach § 29b TVÜ-VKA
Beitrag von: Spid am 21.07.2021 22:41
Wenn es einen Nachweis über die auszuübende Tätigkeit gibt, muß sich die von Dir gefertigte Stellenbeschreibung im Rahmen der im Nachweis beschriebenen Tätigkeit bewegen, um die gewünschte Wirkung seit Beginn des Arbeitsverhältnisses zu entfalten.
Titel: Antw:Antrag auf Höhergruppierung nach § 29b TVÜ-VKA
Beitrag von: buerocratix am 25.07.2021 23:55
Ich denke, die Stellenbeschreibung bewegt sich im Wesentlichen im Rahmen des Ausschreibungstextes. Da habe ich keine große Sorge. Spielt es denn eine Rolle, wenn die auszuübenden Tätigkeiten weder in meinem Arbeitsvertrag stehen noch mir spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich und unterzeichnet ausgehändigt wurden (§2 NachwG), sondern lediglich der Text der Ausschreibung vorliegt und implizit angenommen wurde, dass ich eben diese Tätigkeiten ausübe?
Titel: Antw:Antrag auf Höhergruppierung nach § 29b TVÜ-VKA
Beitrag von: Spid am 26.07.2021 00:33
Der öffentliche AG kann nach Rechtsprechung des BAG seiner Rechtspflicht auch durch die Aushändigung des Ausschreibungstextes nachkommen. Die Unterscheidung liegt nicht daran, wie, sondern ob der AG seiner Nachweispflicht nachgekommen ist.
Titel: Antw:Antrag auf Höhergruppierung nach § 29b TVÜ-VKA
Beitrag von: buerocratix am 26.07.2021 18:57
Nein. Er kann sich hinsichtlich des Entgelts aber auf die tarifliche Ausschlußfrist berufen.

Eingruppierungsfeststellungsklage erheben.

Spid, ich weiß, dass du ein großer Freund des direkten Weges bist, allerdings würde ich zunächst gerne versuchen die Sache etwas "diplomatischer" anzugehen, bevor die große Keule herausgeholt wird.

Bevor weitere Ansprüche verfallen, will ich diese erstmal geltend machen und hoffen, dass der Arbeitgeber - aus welchen Gründen auch immer - auf § 37 verzichtet. Angelehnt an diesen Thread (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?topic=111968.0 (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?topic=111968.0)) würde ich es folgendermaßen formulieren:

"Hiermit mache ich meine Ansprüche auf Auszahlung des Differenzbetrags zum bisher ausgezahlten Entgelt für den Zeitraum seit dem 01.01.2017 geltend. Am xx.xx.2017 habe ich auf Grundlage der neuen Entgeltordnung zum TVöD-VKA fristgerecht einen Antrag auf Höhergruppierung gemäß § 29b TVÜ-VKA gestellt. Ich gehe davon aus, dass Sie die konkrete Höhe der Forderung selbst ermitteln können."

Und hier ist mein Problem: Ich kenne meine EG nicht, bin aber sehr zuversichtlich, dass es entweder die 10 oder die 11 ist. Den Antrag auf Höhergruppierung habe ich seinerzeit auch ohne Angabe der EG gestellt, à la "Hiermit beantrage ich meine Höhergruppierung nach § 29b TVÜ-VKA". Kann ich bei der Geltendmachung die Differenz zur 11 fordern und wenn sich eine Stellenwertigkeit von lediglich 10 ergibt, würde mein Arbeitgeber mir eben diese auszahlen? Oder wäre in diesem Fall die Geltendmachung nichtig?
Titel: Antw:Antrag auf Höhergruppierung nach § 29b TVÜ-VKA
Beitrag von: Spid am 26.07.2021 19:01
Gem. der Rechtsprechung des BAG bedarf es bei der Leistungsklage i.V.m. der Eingruppierungsfeststellungsklage keiner Hilfsanträge für unterschiedliche Entgeltgruppen, sofern diese aufeinander aufbauen. Dies dürfte auch bei einer Geltendmachung Anwendung finden. Mithin ist es bei aufeinander aufbauenden Tätigkeitsmerkmalen unschädlich, bei der Entgeltgruppe, deren Entgelt man begehrt, möglichst hoch zu zielen.
Titel: Antw:Antrag auf Höhergruppierung nach § 29b TVÜ-VKA
Beitrag von: buerocratix am 26.07.2021 21:40
In dem Zeitraum, auf die sich die Forderung bezieht, habe ich mehre Stufen durchlaufen. Muss ich jeden Zeitraum unter Angabe der jeweiligen EG und Stufe separat in der Forderung angeben?
Titel: Antw:Antrag auf Höhergruppierung nach § 29b TVÜ-VKA
Beitrag von: Spid am 26.07.2021 21:59
Ja.
Titel: Antw:Antrag auf Höhergruppierung nach § 29b TVÜ-VKA
Beitrag von: WasDennNun am 26.07.2021 22:06
In dem Zeitraum, auf die sich die Forderung bezieht, habe ich mehre Stufen durchlaufen. Muss ich jeden Zeitraum unter Angabe der jeweiligen EG und Stufe separat in der Forderung angeben?
Mehrere Stufen in den letzten 6 Monaten auf denen sich deine Forderung beziehen kann?
Respekt!
Titel: Antw:Antrag auf Höhergruppierung nach § 29b TVÜ-VKA
Beitrag von: Spid am 26.07.2021 22:10
Die Forderung kann sich auf die gesamte Zeit beziehen einschließlich solcher Zeiten, in denen der TE nicht bei diesem AG beschäftigt oder auch nur geboren war.
Titel: Antw:Antrag auf Höhergruppierung nach § 29b TVÜ-VKA
Beitrag von: buerocratix am 26.07.2021 22:30
In dem Zeitraum, auf die sich die Forderung bezieht, habe ich mehre Stufen durchlaufen. Muss ich jeden Zeitraum unter Angabe der jeweiligen EG und Stufe separat in der Forderung angeben?
Mehrere Stufen in den letzten 6 Monaten auf denen sich deine Forderung beziehen kann?
Respekt!

Wie gesagt, manchmal verzichten Arbeitgeber auf die Anwendung  § 37, warum nicht die Gelegenheit dazu bieten? Schädlich für die Forderung kann es doch nicht sein, oder?
Titel: Antw:Antrag auf Höhergruppierung nach § 29b TVÜ-VKA
Beitrag von: buerocratix am 26.07.2021 22:45
Spid, würdest du sagen, dass das Folgende eine ernsthafte, in der Höhe bezifferte Zahlungsaufforderung darstellt, die meine Ansprüche formal korrekt geltend macht? Habe ich noch etwas Wichtiges übersehen?

Zitat
Hiermit mache ich meine Ansprüche auf

Auszahlung der Differenz zwischen dem ausgezahlten Entgelt und dem Entgelt in Entgeltgruppe X Stufe y für den Zeitraum tt.mm.2017-tt.mm.2017,
Auszahlung der Differenz zwischen dem ausgezahlten Entgelt und dem Entgelt in Entgeltgruppe X Stufe y+1 für den Zeitraum tt.mm.2018-tt.mm.2019 und
Auszahlung der Differenz zwischen dem ausgezahlten Entgelt und dem Entgelt in Entgeltgruppe X Stufe y+3 für den Zeitraum seit dem tt.mm.2019

geltend.

Am tt.mm.2017 habe ich auf Grundlage der neuen Entgeltordnung zum TVöD-VKA fristgerecht einen Antrag auf Höhergruppierung gemäß § 29b TVÜ-VKA gestellt. Ich gehe davon aus, dass die konkrete Höhe der Forderung von Ihnen ermittelt werden kann.
Titel: Antw:Antrag auf Höhergruppierung nach § 29b TVÜ-VKA
Beitrag von: Spid am 26.07.2021 23:01
Ich würde den letzten Satz noch mit „und fordere Sie zur Zahlung der genannten Ansprüche bis zum tt.mm.jjjj auf“, um eine ernsthafte Zahlungsaufforderung an den Schuldner zu richten.
Titel: Antw:Antrag auf Höhergruppierung nach § 29b TVÜ-VKA
Beitrag von: buerocratix am 28.07.2021 22:17
Schuld ist im Sachverhalt unbeachtlich.

Wie würdest Du denn einem Arbeitgeber antworten, der Dir sagt, dass er nicht tätig habe werden können, da die von ihm beauftragte Person leider ihrem Auftrag - nämlich eben diese Stellenbeschreibung zu erstellen - sehr lange Zeit nicht nachgekommen ist und er sich deshalb keine fundierte Meinung über die Wertigkeit der Stelle bilden konnte und es deshalb nicht sein Versäumnis sei?
Titel: Antw:Antrag auf Höhergruppierung nach § 29b TVÜ-VKA
Beitrag von: Spid am 28.07.2021 22:32
Daß seine Organisationsmängel sein Problem sind.
Titel: Antw:Antrag auf Höhergruppierung nach § 29b TVÜ-VKA
Beitrag von: buerocratix am 28.07.2021 22:43
Vielen Dank Spid, das war alles sehr hilfreich!