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		Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: RadWirdKommen am 20.07.2021 22:09
		
			
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				Hallo,
 
 ich habe mal eine Frage zur Vorgewährung einer höheren Stufe. Ich bin jetzt in E10 Stufe 3. Man Vertrag soll verlängert werden und in knapp zwei Jahren würde ich Stufe 4 bekommen. Jetzt habe ich ausgemacht dass ich schon vorab die Stufe 4 mit dem neuen Vertrag bekomme. Wie aber wirkt sich dies dann auf die Stufenlaufzeit von 4 zu 5 aus? Vielen Dank schonmal.
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				Eine Stufenvorweggewährung ist eine Zulage, die die Stufe nicht berührt und im TVÖD lediglich im Dienstleistungsbereich Krankenhäuser existiert. 
			
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				Könnte im Sachverhalt die Regelung aus § 17 Abs. 2 TVÖD gemeint sein?
			
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				Vielleicht. Dazu könnte der TE sich ja verhalten.
			
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				Verstehe die Frage nicht ganz. Wenn der neue Vertrag mit Stufe 4 beginnt beginnt die Laufzeit der Stufe mit vertragsbeginn... demnach also 4 Jahre bis zur Stufe 5 eenn keine erneute Verkürzung gewährt wird.
 
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				Um eine Verkürzung der Stufenlaufzeit geht es aber ausweislich der Sachverhaltsschilderung nicht.