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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: laurelitta am 21.07.2021 12:04
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Hallo zusammen,
wir haben einen MA, der freiwillig und ohne Anweisung von uns samstags auf eine Baustelle gefahren ist, da er im Wetterbericht eine Unwetterwarnung gehört hatte und die Bauzäune befestigen wollte (Wäre nicht seine Aufgabe da er nur PL ist, sondern die der Baufirma). dort hat er prompt einen der Zäune abbekommen und als Arbeitsunfall gemeldet. Wir teilten ihm mit , dass er sowieso nicht hätte am Samstag und Sonntag an die Baustelle hat fahren dürfen. Nun will er wissen wo das im Vertrag geregelt ist, dass er Samstags und Sonntags nicht arbeiten darf....Ich denke es liegt daran , dass es keine Anweisung unsererseits gab, das sollte doch reichen, oder? Habt ihr einen besseren Bezug auf den ich verweisen kann?
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Welche Regelung zur Arbeitszeit gibt es denn?
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wir haben keine spezielle aufgenommen unsere "normalen" Bürozeiten richten sich nach unseren Öffnungszeiten sprich Montags-Freitags. Niemand ausser unsere Monteure in Rufbereitschaft arbeiten Samstags oder Sonntags.
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Unabhängig der Frage, ob es seine Aufgabe ist, oder nicht, kann man ihm nicht mangelnde Identifikation mit seinen Tätigkeiten vorwerfen :-)
Auch wenn dies mit Tarifrecht nichts zu tun hat.
Jetzt stellt sich die Frage was ist unterm Strich besser? Ein PL der sieht dass Probleme kommen und nicht reagiert, oder einer der Probleme erkennt und versucht rechtzeitig zu reagieren?
Sollte der jetzt auf seinem Schaden sitzen bleiben, wird er beim nächsten mal garantiert nichts mehr machen und zu Hause seinen Kaffee weiter trinken.
Wie gesagt, eine absolut nicht tarifkonforme Betrachtung :-)
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Inwiefern? Es waren weder seine Tätigkeiten betroffen noch Belange des AG. Ich betrachte Menschen, die wertlosen Aktivismus betreiben, als Problem - und Probleme sollte man sich entledigen.
wir haben keine spezielle aufgenommen unsere "normalen" Bürozeiten richten sich nach unseren Öffnungszeiten sprich Montags-Freitags. Niemand ausser unsere Monteure in Rufbereitschaft arbeiten Samstags oder Sonntags.
Irgendwie wird der AG ja sein Direktionsrecht hinsichtlich der Lage der Arbeitszeit ausgeübt haben - oder eine diesbezügliche Vereinbarung mit BR/PR geschlossen haben.
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Ich bin nun als Beamter vollkommen unbeleckt von dieser Materie, aber müsste nicht die zuständige Unfallkasse entscheiden ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt ?
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Die Entscheidung trifft die Unfallkasse aber nur, wenn der Unfall gemeldet wird. Das muß der AG aber nur tun, wenn es sich um einen Arbeitsunfall handelt. Das unterliegt zunächst seiner - gerichtlich überprüfbaren - Einschätzungsprärogative - und ist mit Aufwand verbunden, den man in offenkundigen Fällen gerne vermeiden kann.
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Ich würde mich auch mehr über einen motivierten Mitarbeiter freuen, als ihm danach die, anscheinend für euch auch, unklare Sachlage zu erklären. Man kann das doch nun für zukünftige Fälle klären und gut ist.
Aber auch wenn er nicht arbeiten durfte, hat er dies dennoch getan. Dann den Unfall ihm anzulasten, finde ich aus AG Sicht schwach(ja Spid ich weiß, dass du das anders siehst).
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Nein, er hat eben nicht gearbeitet. Darum geht es ja.
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Als Projekt- oder Bauleiter hat er übrigens versagt, wenn er den Eindruck hat, er müsse da am WE selber Tätig werden.
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Da er PL ist kann er keinesfalls als Bauleiter versagt haben. ::)
In seiner Verantwortung liegt womöglich das Versäumnis eine WE-Bereitschaft vereinbart zu haben. Um dies wieder gerade biegen zu können hat er sich selbst auf den Weg gemacht und auch hier versagt, womöglich weil er nicht der Mensch ist dem körperliche Arbeit liegt.
Aber letztlich fragt er doch nur nach wo es vertraglich geregelt ist das am WE nicht gearbeitet werden darf.
Entweder kann man dies vorlegen oder man meldet einen Arbeitsunfall.
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Mal abgesehen davon, daß der AG überhaupt nichts vorlegen muß, bedarf es keiner vertraglichen Regelung, daß am Wochenende nicht gearbeitet werden darf. Das einseitige Leistungsbestimmungsrecht liegt beim AG, §106 GewO. Sofern der AN nicht belegen kann, daß der AG ihn am WE zur Arbeit eingeteilt hätte oder er zur selbständigen Arbeitsaufnahme berechtigt gewesen sei, ist er nicht im Rahmen des Arbeitsverhältnisses tätig geworden. So einfach ist das.
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Ein AN dem keinerlei Arbeitszeiten vorgelegt werden, außer den Öffnungszeiten die vor dem Amt hängen, der zum PL ernannt wurde und womöglich auch für die Baumaßnahme am WE verantwortlich ist (ja, die pW arbeitet mitunter auch dann) ist niemals zu selbstständiger Arbeitszeiteinteilung berechtigt?
Wir haben hier seit Jahren Aus-Um- und Neubaumaßnahmen die z. T. auch an WE oder Nachts durchgeführt werden. Es kommen regelmäßig auch mal PL oder TPL um ggf regulieren oder reagieren zu können damit die Abläufe im Normalbetrieb nicht gestört werden.
Tatsächlich gibt es viele MoFries die erst auf die Schnauze fallen mussten um zu lernen das vor und nach nine to five nicht nur auf dem heimischen Sofa was los ist. ;)
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..in Spid´s geordneter Welt gibt es das nicht... ;)
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Ein AN dem keinerlei Arbeitszeiten vorgelegt werden, außer den Öffnungszeiten die vor dem Amt hängen, der zum PL ernannt wurde und womöglich auch für die Baumaßnahme am WE verantwortlich ist (ja, die pW arbeitet mitunter auch dann) ist niemals zu selbstständiger Arbeitszeiteinteilung berechtigt?
Wir haben hier seit Jahren Aus-Um- und Neubaumaßnahmen die z. T. auch an WE oder Nachts durchgeführt werden. Es kommen regelmäßig auch mal PL oder TPL um ggf regulieren oder reagieren zu können damit die Abläufe im Normalbetrieb nicht gestört werden.
Tatsächlich gibt es viele MoFries die erst auf die Schnauze fallen mussten um zu lernen das vor und nach nine to five nicht nur auf dem heimischen Sofa was los ist. ;)
Wenn ihm derlei nicht vom AG eingeräumt wird, ist das so - und zwar dort, wo deutsches Arbeitsrecht gilt, stets und in jedem Fall.
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Also besteht die Möglichkeit. :)
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Welche Möglichkeit?
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Das derlei vom AG eingeräumt wird.
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Wie ja zuvor explizit von mir ausgeführt:
oder er zur selbständigen Arbeitsaufnahme berechtigt gewesen sei
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und?
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Deine Feststellung
Also besteht die Möglichkeit. :)
war - wie die Masse Deiner Beiträge - also überflüssig.
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Was ist los? Zu solchen Gelegenheiten drohst du mir sonst immer mit Löschung.
Außerdem habe ich schon vorher auf den Umstand hingewiesen wenn auch nicht so explizit wie du. Somit verflüssigst du deine eigenen Beiträge ab #14.
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Des weiteren behauptest du das ein AG überhaupt nichts vorlegen muss, dass ist gelogen.
Mal abgesehen davon, daß der AG überhaupt nichts vorlegen muß,
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Nein und nein.
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Ich habe keine Frage gestellt somit ist deine doppelte Verneinung absurd.
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Nein.
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:) :) (mildes Lächeln)
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So wird das nichts mit positivem Karma :P
Leider kann ich hier keine Eimerchen und Schäufelchen einstellen. Sandkasten auch nicht 8)