Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Nana00 am 23.07.2021 12:14

Titel: Keine Höhergruppierung
Beitrag von: Nana00 am 23.07.2021 12:14
Hallo Zusammen,

ich habe ein etwas komplizierteres Anliegen und hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

Vor zwei Jahren wechselte ich in meiner Firma aufgrund eines Fachkräftemangels in die Personalabteilung/Entgeltabrechnung (ich bin gelernte Bürokauffrau). Wir sind insgesamt 5 Personalsachbearbeiter und haben ca. 1600 Mitarbeiter. Meine Kollegen sind in der EG 10 eingruppiert. Mein Chef sagte mir damals beim Wechsel er würde mich nach und nach hochgruppieren, je nachdem welche Leistungen ich erbringe (ich habe keine höherwertige Tätigkeit etc. erhalten, sondern bin ich meiner alten EG 7 geblieben). Ich stimmte erstmal zu, da sich mir so die Chance bot die Fortbildung zur Personalfachkauffrau zu machen, welche der DQR Stufe 6 also dem Bachelor entspricht. Nach einem Jahr habe ich dann die EG 9 a erhalten obwohl ich inzwischen die gleichen Arbeiten wie meine Kolleginnen mache und die gepr. Personalfachkauffrau erfolgreich abgeschlossen habe, möchte er mich trotzdem nicht höhergruppieren, da die wirtschaftliche Lage schlecht ist. Nichts desto trotz verlangt er aber die gleiche Arbeitsleistung wie bei meinen Kolleginnen. Ich finde das langsam echt irgendwie unfair und frage mich ob das so ok ist, wie das abläuft. Am Anfang habe ich das ja verstanden, ich hatte wirklich keine Ahnung im Personalbereich und musste erst eingelernt werden, aber nach zwei Jahren plus entsprechenden Abschluss?! Ich kann wirklich gar nicht einschätzen ob ich mich hier wirklich grundlos aufrege.. Meine Kolleginnen meinen immer keiner hat am Anfang das gleiche Geld bekommen wobei das überhaupt nicht stimmt, da eine Kollegin den Abschluss z.B. nicht hat und trotzdem gleich bei Einstellung die EG 10 erhalten hat (sie hat drei Jahre Berufserfahrung gehabt, musste aber auch erst in den TVÖD eingelernt werden), zwei andere Kollegen die vor mir da waren und gekündigt haben, haben damals ebenfalls die EG 10 erhalten. Auch hier gab es keine gravierende Berufserfahrung....

Vielleicht weiß ja jemand wie hier die rechtliche Lage ist.

LG und vielen Dank :)
Titel: Antw:Keine Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 23.07.2021 12:20
Der DQR ist tariflich - wie auch überhaupt - völlig unbeachtlich und seine Wertzuschreibungen interessieren niemanden - und müssen das auch nicht, der DQR erhebt nicht einmal den Anspruch für irgendwen oder irgendwas relevant zu sein, geschweige denn verbindlich.

TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert - und zwar unmittelbar durch die tariflichen Regelungen und nicht etwa durch den AG oder irgendwelches subalternes Führungspersonal. Die ausgeübte Tätigkeit ist für die Eingruppierung regelmäßig unbeachtlich.
Titel: Antw:Keine Höhergruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 23.07.2021 12:22
Zu welcher Eingruppierung führen denn deine auszuübenden Tätigkeiten?
Zur EG10, dann ab zum Gericht und das Entgelt einklagen.

Titel: Antw:Keine Höhergruppierung
Beitrag von: Nana00 am 23.07.2021 12:25
Der DQR ist tariflich - wie auch überhaupt - völlig unbeachtlich und seine Wertzuschreibungen interessieren niemanden - und müssen das auch nicht, der DQR erhebt nicht einmal den Anspruch für irgendwen oder irgendwas relevant zu sein, geschweige denn verbindlich.

TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert - und zwar unmittelbar durch die tariflichen Regelungen und nicht etwa durch den AG oder irgendwelches subalternes Führungspersonal. Die ausgeübte Tätigkeit ist für die Eingruppierung regelmäßig unbeachtlich.

Also mein Chef meinte bei der letzten Höhergruppierung ich bin nur noch nicht in der EG 10 weil ich den Personalfachkaufmann nicht abgeschlossen habe, da man die EG 10 wohl nur bekommt wenn man den Abschluss hat :D.
Titel: Antw:Keine Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 23.07.2021 12:26
Das ist Dummfug.
Titel: Antw:Keine Höhergruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 23.07.2021 12:27
Der DQR ist tariflich - wie auch überhaupt - völlig unbeachtlich und seine Wertzuschreibungen interessieren niemanden - und müssen das auch nicht, der DQR erhebt nicht einmal den Anspruch für irgendwen oder irgendwas relevant zu sein, geschweige denn verbindlich.

TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert - und zwar unmittelbar durch die tariflichen Regelungen und nicht etwa durch den AG oder irgendwelches subalternes Führungspersonal. Die ausgeübte Tätigkeit ist für die Eingruppierung regelmäßig unbeachtlich.

Also mein Chef meinte bei der letzten Höhergruppierung ich bin nur noch nicht in der EG 10 weil ich den Personalfachkaufmann nicht abgeschlossen habe, da man die EG 10 wohl nur bekommt wenn man den Abschluss hat :D.
Was ist noch mal dein Job und sein Job??

Ein lebendiges Beispiel für die Inkompetenz in der Personalverwaltung des öDs
Titel: Antw:Keine Höhergruppierung
Beitrag von: Nana00 am 23.07.2021 12:29
Zu welcher Eingruppierung führen denn deine auszuübenden Tätigkeiten?
Zur EG10, dann ab zum Gericht und das Entgelt einklagen.

Meinst du jetzt zwecks Fallgruppe? Also in der Hinsicht finde ich schon, dass die Aufgaben der EG 10 entsprechen. Die Aufgaben sind sehr herausfordernd und müssen generell selbstständig erledigt werden. Meine Kolleginnen waren vorm Gericht, ca. 5 Jahre bevor ich in die Abteilung wechselte, da sie früher in der EG 9b waren und aufgrund der Tätigkeiten aber eine höhere EG angestrebt haben. Das Gericht entschied für die Mitarbeiter und deshalb sind die in der EG 10. Nur für mich soll das wohl nicht gelten, weil ich erst zwei Jahre im Personalbereich bin  :o
Titel: Antw:Keine Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 23.07.2021 12:30
Auch das ist Dummfug.
Titel: Antw:Keine Höhergruppierung
Beitrag von: Nana00 am 23.07.2021 12:32
Der DQR ist tariflich - wie auch überhaupt - völlig unbeachtlich und seine Wertzuschreibungen interessieren niemanden - und müssen das auch nicht, der DQR erhebt nicht einmal den Anspruch für irgendwen oder irgendwas relevant zu sein, geschweige denn verbindlich.

TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert - und zwar unmittelbar durch die tariflichen Regelungen und nicht etwa durch den AG oder irgendwelches subalternes Führungspersonal. Die ausgeübte Tätigkeit ist für die Eingruppierung regelmäßig unbeachtlich.

Also mein Chef meinte bei der letzten Höhergruppierung ich bin nur noch nicht in der EG 10 weil ich den Personalfachkaufmann nicht abgeschlossen habe, da man die EG 10 wohl nur bekommt wenn man den Abschluss hat :D.
Was ist noch mal dein Job und sein Job??

Ein lebendiges Beispiel für die Inkompetenz in der Personalverwaltung des öDs

Naja im Endeffekt hat er einfach nur nach Ausreden gesucht um mich nicht höhergruppieren zu müssen. Daher frage ich mich ja ob das so ganz rechtens ist. Ich komme mir halt irgendwie etwas ausgenutzt vor nur weil ich intern gewechselt bin und nicht von außerhalb kommen...
Titel: Antw:Keine Höhergruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 23.07.2021 12:34
Das Gericht entschied für die Mitarbeiter und deshalb sind die in der EG 10. Nur für mich soll das wohl nicht gelten, weil ich erst zwei Jahre im Personalbereich bin  :o
Wenn du tatsächlich die gleichen auszuübenden Tätigkeiten hast, dann erzähl mal wo das in der EGO stehen soll, was du da schreibst!

Titel: Antw:Keine Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 23.07.2021 12:35
Der DQR ist tariflich - wie auch überhaupt - völlig unbeachtlich und seine Wertzuschreibungen interessieren niemanden - und müssen das auch nicht, der DQR erhebt nicht einmal den Anspruch für irgendwen oder irgendwas relevant zu sein, geschweige denn verbindlich.

TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert - und zwar unmittelbar durch die tariflichen Regelungen und nicht etwa durch den AG oder irgendwelches subalternes Führungspersonal. Die ausgeübte Tätigkeit ist für die Eingruppierung regelmäßig unbeachtlich.

Also mein Chef meinte bei der letzten Höhergruppierung ich bin nur noch nicht in der EG 10 weil ich den Personalfachkaufmann nicht abgeschlossen habe, da man die EG 10 wohl nur bekommt wenn man den Abschluss hat :D.
Was ist noch mal dein Job und sein Job??

Ein lebendiges Beispiel für die Inkompetenz in der Personalverwaltung des öDs

Naja im Endeffekt hat er einfach nur nach Ausreden gesucht um mich nicht höhergruppieren zu müssen. Daher frage ich mich ja ob das so ganz rechtens ist. Ich komme mir halt irgendwie etwas ausgenutzt vor nur weil ich intern gewechselt bin und nicht von außerhalb kommen...
ER GRUPPIERT DICH ÜBERHAUPT NICHT EIN. TB sind unmittelbar durch die tariflichen Regelungen eingruppiert. Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien.
Titel: Antw:Keine Höhergruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 23.07.2021 12:35
Naja im Endeffekt hat er einfach nur nach Ausreden gesucht um mich nicht höhergruppieren zu müssen. Daher frage ich mich ja ob das so ganz rechtens ist. Ich komme mir halt irgendwie etwas ausgenutzt vor nur weil ich intern gewechselt bin und nicht von außerhalb kommen...
Wenn du dich das allen ernstes fragst, solltest du dich auch fragen, ob du deinen Job beherrscht.

Dein Chef ist nicht befugt über HG zu entscheiden!
Titel: Antw:Keine Höhergruppierung
Beitrag von: Nana00 am 23.07.2021 12:41
Naja im Endeffekt hat er einfach nur nach Ausreden gesucht um mich nicht höhergruppieren zu müssen. Daher frage ich mich ja ob das so ganz rechtens ist. Ich komme mir halt irgendwie etwas ausgenutzt vor nur weil ich intern gewechselt bin und nicht von außerhalb kommen...
Wenn du dich das allen ernstes fragst, solltest du dich auch fragen, ob du deinen Job beherrscht.

Dein Chef ist nicht befugt über HG zu entscheiden!

Du musst hier nicht gleich so persönlich werden!!! Wenn mir 5 Leute das einreden, ist doch klar das ich so denke. Ich hätte die Frage hier wohl sonst nicht gestellt!
Titel: Antw:Keine Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 23.07.2021 12:44
Nein, das ist in keinster Weise klar - und schon gar nicht dann, wenn man eigentlich vom Fach ist.
Titel: Antw:Keine Höhergruppierung
Beitrag von: Unknown am 23.07.2021 12:44
Oh man, bei so einem Unwissen in der Personalabteilung wird einem ja Angst und Bange. Dazu den Unterschied beim DQR zwischen gleichartig und gleichwertig nicht kennen, macht nicht grade einen vertrauenswürdigen Eindruck. Vor allem wie kommt man zu der Annahme das der PFK einem Bachelor entspricht. Grade als Personaler muss man doch wissen, dass der Vergleich quatsch ist.
Titel: Antw:Keine Höhergruppierung
Beitrag von: Nana00 am 23.07.2021 12:45
Nein, das ist in keinster Weise klar - und schon gar nicht dann, wenn man eigentlich vom Fach ist.

Ähm sorry, aber diese Leute haben mich eingelernt. Woher soll ich bitte wissen, dass das nicht so ist? Ich habe keinerlei Schulung im TVÖD. Dann nenne mir doch bitte die Grundlage auf die ich mich berufen kann!
Titel: Antw:Keine Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 23.07.2021 12:45
§12 TVÖD
Titel: Antw:Keine Höhergruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 23.07.2021 13:27
Naja im Endeffekt hat er einfach nur nach Ausreden gesucht um mich nicht höhergruppieren zu müssen. Daher frage ich mich ja ob das so ganz rechtens ist. Ich komme mir halt irgendwie etwas ausgenutzt vor nur weil ich intern gewechselt bin und nicht von außerhalb kommen...
Wenn du dich das allen ernstes fragst, solltest du dich auch fragen, ob du deinen Job beherrscht.

Dein Chef ist nicht befugt über HG zu entscheiden!

Du musst hier nicht gleich so persönlich werden!!! Wenn mir 5 Leute das einreden, ist doch klar das ich so denke. Ich hätte die Frage hier wohl sonst nicht gestellt!
Nun, wenn du es persönlich nimmst, dass ich Nachfrage, ob du dir schon mal darüber Gedanken gemacht hast, ob der Job was für dich ist. Dann ist das als netter Ratschlag für eine Selbstreflexion zu verstehen.
Personaler im öD, der keine Ahnung von Tarifrecht hat ist halt sehr kritisch.
Meine Meinung über die Qualität der Personaler sollten den Lesern hier ja bekannt sein.

Mein Rat für deinen weiteren Lebensweg: Wenn irgendein Mensch etwas behauptet, wie z.B. Du kannst noch nicht die EG10 bekommen, weil du erst zwei Jahre dabei bist. Dann solltest du nur die eine Frage stellen:
Wo steht das!
oder aber dich mit dieser Materie auseinandersetzen, da sie zu deinem Beruf gehört.
Ich hoffe es gehört noch nicht zu deinen auszuübenden Tätigkeiten für den AG eine Rechtsmeinung zu der Eingruppierung von Tarifbeschäftigten zu erstellen, denn offensichtlich hast du dazu noch nicht die Befähigung.
Aber du kannst hier im Forum viel dazulernen, also sei willkommen.