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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: wednesday97 am 24.07.2021 14:12

Titel: E7 zu E9a
Beitrag von: wednesday97 am 24.07.2021 14:12
Hallo,

Als CTA von E7 Stufe 3 könnte ich zu E9a wechseln.

E8 gibt es tariflich nicht.

Würde ich dann die Besitzbewahrung erhalten und so zu E9a Stufe 2 kommen oder müsste ich bei Stufe 1 anfangen?

Das Fließschema im TVL Forum für die Höhergruppierung konnte ich für E7 zu E9a nicht finden.


LG
Titel: Antw:E7 zu E9a
Beitrag von: Spid am 24.07.2021 14:25
Was soll „wechseln“ heißen? Den AG wechseln, die auszuübende Tätigkeit beim selben AG wechseln…

Was für eine Besitzstandswahrung? Was für ein Fließschema?
Titel: Antw:E7 zu E9a
Beitrag von: WasDennNun am 25.07.2021 10:55
Höhergruppierung beim gleichen AG führt zur Stufe 2.
Wechsel zum neuen AG zur Stufe 1, wenn man nicht was anderes aushandelt.