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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: miomio am 25.07.2021 21:42
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Servus,
ich habe ein befristetes Arbeitsverhältnis bis 31.8. Am Freitag unterschrieb ich einen Arbeitsvertrag zum 1.9. bei einem anderen AG.
Jetzt habe ich noch mehr Urlaubstage als es Arbeitstage bis zum 31.8. sind.
Ich muss also gleich morgen einen Urlaubsantrag für ab morgen oder übermorgen für bis zum 31.8. stellen.
Ist mein AG verpflichtet, mir diesen Resturlaub zu gewähren oder welche Gründe könnte es geben, die dem AG evtl. das Recht geben, diesen Urlaub nicht zu gewähren?
Wir sind zu viert im Team. Keiner der drei anderen Kollegen hat bis 31.8. Urlaub beantragt bzw. erteilt bekommen.
Welche gesetzliche Grundlagen gibt es da bitte?
Danke.
MfG
PS: Falls relevant: das AV dauerte länger als ein Jahr an und bezieht sich auf TV VKA.
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Nein, dringende betriebliche Gründe oder vorgehende Ansprüche Dritter, §7 Abs. 1 BUrlG
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oder welche Gründe könnte es geben, die dem AG evtl. das Recht geben, diesen Urlaub nicht zu gewähren?
Wenn dein Chef "Spid" heißt. Dann gibt's garantiert keinen Urlaub.
Wir sind zu viert im Team. Keiner der drei anderen Kollegen hat bis 31.8. Urlaub beantragt bzw. erteilt bekommen.
Einfach beantragen!
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Für den Fall, dass noch Urlaubstage übrig bleiben, weise ich auf § 7 Abs. 4 BUrlG hin: "Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten." 8)