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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: ms123 am 26.07.2021 15:16

Titel: Eingruppierung TVL nach Bachelor + Promotion (ohne Master)
Beitrag von: ms123 am 26.07.2021 15:16
Hallo zusammen,

ich habe einen Hochschulabschluss einer ausländischen Universität, der in Deutschland als gleichwertig zu einem Bachelor anerkannt ist. Im Anschluss habe ich, ebenfalls im Ausland, ein Promotionsstudium abgeschlossen, das in Deutschland als gleichwertig zu einem Doktorgrad anerkannt ist.

Nach einer Bewerbung auf eine E13 Stelle, wurde mir von der Personalabteilung mitgeteilt, dass nur eine Eingruppierung in E12 möglich sei, mit der Begründung, dass der Doktorgrad nach TVL nicht relevant sei. Da ich keinen Masterabschluss vorweisen kann, werde ich dann gemäß meines Bachelorabschluss in E12 eingruppiert.

Ist dieses Vorgehen so korrekt? Warum kann der Doktorgrad nach dem TVL nicht als mindestens gleichwertig zu einem Masterabschluss anerkannt werden? Wo finde ich geeignete Referenzen als Nachweis?

Falls mir hier jemand weiterhelfen kann, wäre ich sehr dankbar.
Titel: Antw:Eingruppierung TVL nach Bachelor + Promotion (ohne Master)
Beitrag von: WasDennNun am 26.07.2021 16:37
Die Frage ist ob du ein wissenschaftliches Hochschulstudium hast.
Es ist durchaus denkbar, dass dein Promotionsstudium als ein solches anzuerkennen wäre.
Die Tröten von der Personalabteilung haben zwar Recht, dass ein Doktorgrad per se nicht relevant ist nach TV-L.
Aber sie haben evtl. auch unrecht, denn es ist durchaus denkbar, dass man dir den Status "sonstiger Beschäftigter" durch die Promotionsurkunde anzuerkennen hat.
Titel: Antw:Eingruppierung TVL nach Bachelor + Promotion (ohne Master)
Beitrag von: thesisko am 26.07.2021 17:16
Da kann man nur die Standardantwort geben, dass sich die Eingruppierung nach der nicht nur vorübergehenden übertragenden Tätigkeit richtet.
Wenn du dich auf eine Aktensortierstelle bewirbst, dann hat ein Doktortitel null Einfluss auf deine Eingruppierung.
Titel: Antw:Eingruppierung TVL nach Bachelor + Promotion (ohne Master)
Beitrag von: McOldie am 26.07.2021 17:31
hier ist eine Protokollnotiz zu den Tätigkeitsmerkmalen heranzuziehen:
Eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung setzt voraus, dass die Abschlussprüfung in einem Studiengang abgelegt wird, der seinerseits mindestens das Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine Hochschulreife oder einschlägige fachgebundene Hochschulreife) oder eine andere landesrechtliche Hochschulzugangsberechtigung als Zugangsvoraussetzung erfordert, und für den Abschluss eine Mindeststudienzeit von mehr als sechs Semestern – ohne etwaige Praxissemester, Prüfungssemester o.Ä. – vorgeschrieben ist. Ein Bachelorstudiengang erfüllt diese Voraussetzung auch dann nicht, wenn mehr als sechs Semester für den Abschluss vorgeschrieben sind.

Ein Abschluss an einer ausländischen Hochschule gilt als abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung, wenn er von der zuständigen staatlichen Anerkennungsstelle als dem deutschen Hochschulabschluss gleichwertig anerkannt wurde.

Also ggf. bei der zuständigen Behörde im Bundesland einen Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit stellen.
Titel: Antw:Eingruppierung TVL nach Bachelor + Promotion (ohne Master)
Beitrag von: WasDennNun am 26.07.2021 17:33
Da kann man nur die Standardantwort geben, dass sich die Eingruppierung nach der nicht nur vorübergehenden übertragenden Tätigkeit richtet.
Wenn du dich auf eine Aktensortierstelle bewirbst, dann hat ein Doktortitel null Einfluss auf deine Eingruppierung.
Du hast den Sachverhalt nicht die Bohne verstanden, oder?

Auszuübenden Tätigkeit:
Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und
entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.


Dumpfbackige Personaler: Da muss Master dran stehen, sonst keine wissenschaftlicher Hochschulbildung!

Ich behaupte mal, dass jemand der Promotionsstudium abgeschlossen hat und promoviert ist, höchstwahrscheinlich einen der beiden obigen obigen Merkmale erfüllt und somit in der EG13 eingruppiert ist.

Titel: Antw:Eingruppierung TVL nach Bachelor + Promotion (ohne Master)
Beitrag von: WasDennNun am 26.07.2021 17:35
Also ggf. bei der zuständigen Behörde im Bundesland einen Antrag auf Anerkennung der Gleichwertigkeit stellen.
Und im Zweifel eine Eingruppierungsfeststellungsklage bzgl. des "sonstigen Beschäftigten" anstreben.
Titel: Antw:Eingruppierung TVL nach Bachelor + Promotion (ohne Master)
Beitrag von: thesisko am 26.07.2021 18:05
Da kann man nur die Standardantwort geben, dass sich die Eingruppierung nach der nicht nur vorübergehenden übertragenden Tätigkeit richtet.
Wenn du dich auf eine Aktensortierstelle bewirbst, dann hat ein Doktortitel null Einfluss auf deine Eingruppierung.
Du hast den Sachverhalt nicht die Bohne verstanden, oder?

Auszuübenden Tätigkeit:
Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und
entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.


Dumpfbackige Personaler: Da muss Master dran stehen, sonst keine wissenschaftlicher Hochschulbildung!

Ich behaupte mal, dass jemand der Promotionsstudium abgeschlossen hat und promoviert ist, höchstwahrscheinlich einen der beiden obigen obigen Merkmale erfüllt und somit in der EG13 eingruppiert ist.

Da fehlen ein paar Informationen. Wenn der AG eine Stelle ausschreibt und diese selber mit E13 bewertet, dann bewertet er doch die Tätigkeiten dieser Stelle mit E13.
Ich habe die Recht, dass die Aussage: Die Tätigkeiten dieser Stelle bewerten wir normalerweise mit E13, bei ihnen aber nur mit E12. Das ist doch Quatschkram.
Titel: Antw:Eingruppierung TVL nach Bachelor + Promotion (ohne Master)
Beitrag von: Spid am 26.07.2021 18:12
Ich behaupte mal, dass jemand der Promotionsstudium abgeschlossen hat und promoviert ist, höchstwahrscheinlich einen der beiden obigen obigen Merkmale erfüllt und somit in der EG13 eingruppiert ist.


Wann eine Promotion einer wissenschaftlichen Hochschulbildung gleichsteht, ist tariflich geregelt. Auch der Umfang und die Qualität der Erfahrungen, die es für den sonstigen Beschäftigten braucht, ist gut ausgeurteilt.
Titel: Antw:Eingruppierung TVL nach Bachelor + Promotion (ohne Master)
Beitrag von: Spid am 26.07.2021 18:13
Da kann man nur die Standardantwort geben, dass sich die Eingruppierung nach der nicht nur vorübergehenden übertragenden Tätigkeit richtet.
Wenn du dich auf eine Aktensortierstelle bewirbst, dann hat ein Doktortitel null Einfluss auf deine Eingruppierung.
Du hast den Sachverhalt nicht die Bohne verstanden, oder?

Auszuübenden Tätigkeit:
Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und
entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.


Dumpfbackige Personaler: Da muss Master dran stehen, sonst keine wissenschaftlicher Hochschulbildung!

Ich behaupte mal, dass jemand der Promotionsstudium abgeschlossen hat und promoviert ist, höchstwahrscheinlich einen der beiden obigen obigen Merkmale erfüllt und somit in der EG13 eingruppiert ist.

Da fehlen ein paar Informationen. Wenn der AG eine Stelle ausschreibt und diese selber mit E13 bewertet, dann bewertet er doch die Tätigkeiten dieser Stelle mit E13.
Ich habe die Recht, dass die Aussage: Die Tätigkeiten dieser Stelle bewerten wir normalerweise mit E13, bei ihnen aber nur mit E12. Das ist doch Quatschkram.

Nein, da fehlen keine Informationen. Dir fehlt nur hinreichende Kenntnis der tariflichen Regelungen.
Titel: Antw:Eingruppierung TVL nach Bachelor + Promotion (ohne Master)
Beitrag von: thesisko am 26.07.2021 18:18
Ok, die glaube ich das. Man lernt ja auch gerne dazu.
Auch wenn ich es verwirrend finde, da die Eingruppierung normalerweise nichts mit irgendwelchen Abschlüssen zu tun. Jedenfalls nicht unmittelbar.
Titel: Antw:Eingruppierung TVL nach Bachelor + Promotion (ohne Master)
Beitrag von: Spid am 26.07.2021 18:31
Vorbemerkung Nr. 1 Abs. 4 zur EGO
Titel: Antw:Eingruppierung TVL nach Bachelor + Promotion (ohne Master)
Beitrag von: teclis22 am 26.07.2021 19:11
Spannend. @OT:
An welcher Uni war das? Will ich mir mal anschauen das Programm. Eventuell ist das ja was für mich.

Titel: Antw:Eingruppierung TVL nach Bachelor + Promotion (ohne Master)
Beitrag von: Max am 26.07.2021 19:17
TE,
Spid und WasDennNun haben dir die tarifliche Einschätzung ja bereits gegeben. Aus meiner Sicht kann ein williger AG über den Sonstigen gehen.  Ich kenne ein paar dieser Fälle und es ist durchmischt. Manche E12, manche E13 oder E14 ohne Fragen. Es gibt also durchaus Personaler die den Absolventen ohne Master entgegenkommen. Man bedenke, dass auch in Deutschland im Rahmen der Fast-Track Promotionen eine direkt auf den Bachelor aufsetzende Promotion ohne Master geradezu eine "Auszeichnung" darstellt.
Wenn die Personalabteilung nicht entgegenkommt empfehle ich dir schleunigst nach einem anderen Job mit mehr Entgegenkommen zu suchen.
Titel: Antw:Eingruppierung TVL nach Bachelor + Promotion (ohne Master)
Beitrag von: WasDennNun am 26.07.2021 19:32
[quote author=Max link=topic=116565.msg215647#msg215647 date=16273
Wenn die Personalabteilung nicht entgegenkommt empfehle ich dir schleunigst nach einem anderen Job mit mehr Entgegenkommen zu suchen.
[/quote]Nein,
diese Looser, Arbeitsverweigerer, Versager und Dumpfbacken und bestenfalls Ahnungslosen in der Personalabteilung, die nicht wissen was geht, was ist, was gehen muss und was man machen sollte zwecks Personalmanagment muss gehörig der Marsch geblasen werden, damit sie besser werden.
Einige von diese Menschen sind lernfähig. Ich habe ein paar Jährchen gebraucht, bis sie kapiert haben was zu tun ist und sie keine Angst vor dem Rechnungshof etc. haben müssen, weil ich ihnen gezeigt habe wie sie flexibel, sinnvoll und "großzügig" mit den Gelder umgehen können, ohne das ihr A* von der Wand weg muss.
Derzeit bin ich erstmalig in der anderen Richtung unterwegs: Stufenaufstieg verwehren, weil unterirdische Leistung.

Aber im Kern hast du natürlich Recht.
Warum soll man sich so ein Quatsch antun, wenn man woanders leichter an sein Geld kommt.
Aber das gehört hier nicht her.... 8)
Titel: Antw:Eingruppierung TVL nach Bachelor + Promotion (ohne Master)
Beitrag von: was_guckst_du am 27.07.2021 10:24

Nein,
diese Looser, Arbeitsverweigerer, Versager und Dumpfbacken und bestenfalls Ahnungslosen in der Personalabteilung, die nicht wissen was geht, was ist, was gehen muss und was man machen sollte zwecks Personalmanagment muss gehörig der Marsch geblasen werden, damit sie besser werden.
Einige von diese Menschen sind lernfähig. Ich habe ein paar Jährchen gebraucht, bis sie kapiert haben was zu tun ist und sie keine Angst vor dem Rechnungshof etc. haben müssen, weil ich ihnen gezeigt habe wie sie flexibel, sinnvoll und "großzügig" mit den Gelder umgehen können, ohne das ihr A* von der Wand weg muss.
Derzeit bin ich erstmalig in der anderen Richtung unterwegs: Stufenaufstieg verwehren, weil unterirdische Leistung.

Aber im Kern hast du natürlich Recht.
Warum soll man sich so ein Quatsch antun, wenn man woanders leichter an sein Geld kommt.
Aber das gehört hier nicht her.... 8)

...ziemlich überheblich, alle Personaler so über einen Kamm zu scheren...

...es gibt überall gute, mittelmäßige und weniger gute Beschäftigte...in der Personalwirtschaft und sogar im IT-Bereich 8)
Titel: Antw:Eingruppierung TVL nach Bachelor + Promotion (ohne Master)
Beitrag von: WasDennNun am 27.07.2021 11:23

Nein,
diese Looser, Arbeitsverweigerer, Versager und Dumpfbacken und bestenfalls Ahnungslosen in der Personalabteilung, die nicht wissen was geht, was ist, was gehen muss und was man machen sollte zwecks Personalmanagment muss gehörig der Marsch geblasen werden, damit sie besser werden.
Einige von diese Menschen sind lernfähig. Ich habe ein paar Jährchen gebraucht, bis sie kapiert haben was zu tun ist und sie keine Angst vor dem Rechnungshof etc. haben müssen, weil ich ihnen gezeigt habe wie sie flexibel, sinnvoll und "großzügig" mit den Gelder umgehen können, ohne das ihr A* von der Wand weg muss.
Derzeit bin ich erstmalig in der anderen Richtung unterwegs: Stufenaufstieg verwehren, weil unterirdische Leistung.

Aber im Kern hast du natürlich Recht.
Warum soll man sich so ein Quatsch antun, wenn man woanders leichter an sein Geld kommt.
Aber das gehört hier nicht her.... 8)

...ziemlich überheblich, alle Personaler so über einen Kamm zu scheren...
1.) habe ich nicht alle über einen Kamm geschert, sondern benannt welche ich als Looser benenne:
....die nicht wissen was geht, was ist, was gehen muss und was man machen sollte zwecks Personalmanagment muss gehörig der Marsch geblasen werden, damit sie besser werden.

Damit sind doch klar die anderen von meinem Kamm ausgenommen.
2.) habe ich hier schon mehrfach darauf hingewiesen, dass es auch gute gibt, sie aber in der klaren Minderheit sind.
3.) Habe ich ja auch darauf hingewiesen, dass es welche gibt, die sich aus dem Looserbereich, in normale Personaler verwandeln können.

Insofern, habe ich mich nicht überheblich verhalten, sondern nur eine SV und Analyse geliefert, die offensichtlich nicht verstanden wurde und daher überheblich für dich wirkte.
Titel: Antw:Eingruppierung TVL nach Bachelor + Promotion (ohne Master)
Beitrag von: was_guckst_du am 27.07.2021 13:00
...ich bleibe dabei...man muss schon ein sehr geneigter Leser sein, wenn man deiner nachgeschobenen Erklärung glauben möchte...es gibt erheblich mehr Spielraum, etwas Anderes zu verstehen und zuwenig Spielraum um etwas nicht verstehen zu können...
Titel: Antw:Eingruppierung TVL nach Bachelor + Promotion (ohne Master)
Beitrag von: WasDennNun am 27.07.2021 13:15
...ich bleibe dabei...man muss schon ein sehr geneigter Leser sein, wenn man deiner nachgeschobenen Erklärung glauben möchte...es gibt erheblich mehr Spielraum, etwas Anderes zu verstehen und zuwenig Spielraum um etwas nicht verstehen zu können...
Auch wenn man es so verstehen will, wie du es verstanden hast, kann ich damit leben.
Und Überheblichkeit könnte ich mir da auch erlauben, da ich als normaler TB bis auf 2-3 Ausnahmen auf Looser, Arbeitsverweigerer, Versager und Dumpfbacken und bestenfalls Ahnungslosen in der Personalabteilung getroffen bin, denen ich erklären musste wie ihr Job funktioniert (obwohl ich nicht vom Fach bin).
und ich habe breitgefächert (sowohl was Bundesländer angeht, als auch was Art und Weise der Aufgaben des öDs) diese leidvolle Erfahrung machen müssen.
Daher behaupte ich aus meiner unmaßgeblichen Stichprobe: ca. 5% können ihren Job, weitere 10-15% sind lernfähig und in der Einarbeitung, der Rest.....machen krasseste Tariffehler, auch nach 30 im Job.
Titel: Antw:Eingruppierung TVL nach Bachelor + Promotion (ohne Master)
Beitrag von: ms123 am 01.08.2021 14:19
Vielen Dank für die ganzen Hinweise. Ich werde nochmals auf die Personalabteilung zugehen und die hier genannten Möglichkeiten aufzeigen. Bin aber eher pessimistisch, ob ich etwas erreichen kann.

@teclis22: Es handelte sich um kein besonderes Programm. Mein undergraduate degree (Regelstudienzeit 8 Semester) wird in Deutschland leider nur als Bachelor anerkannt. In vielen anderen Ländern aber wird es auch als gleichwertig zu einem Master anerkannt und man wird direkt zur Promotion zugelassen.
Titel: Antw:Eingruppierung TVL nach Bachelor + Promotion (ohne Master)
Beitrag von: WasDennNun am 01.08.2021 15:07
Vielen Dank für die ganzen Hinweise. Ich werde nochmals auf die Personalabteilung zugehen und die hier genannten Möglichkeiten aufzeigen. Bin aber eher pessimistisch, ob ich etwas erreichen kann.
Dann steht dir noch der weg zum Arbeitsgericht (Eingruppierungsfeststellungsklage) als zielführender Schritt offen.