Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: MaSa am 26.07.2021 16:23

Titel: Steuerfreien Betrag bei Rufbereitschaft und Wochenenddienste
Beitrag von: MaSa am 26.07.2021 16:23
Hallo zusammen

Ich habe eine Stelle als Klärwärter bekommen wo man Rufbereitschaft und auch am Wochenende Dienst hat ich habe gehört man bekommt von dem Geld auch ein Teil Steuerfrei ausbezahlt es konnte mir aber noch keiner sagen wie viel % etc. vill. könnt ihr mir weiterhelfen

Danke schon im voraus
Titel: Antw:Steuerfreien Betrag bei Rufbereitschaft und Wochenenddienste
Beitrag von: Spid am 26.07.2021 16:28
Die steuerliche Behandlung von Entgeltbestandteilen ist der Regelungsgewalt der Tarifvertragsparteien entzogen.
Titel: Antw:Steuerfreien Betrag bei Rufbereitschaft und Wochenenddienste
Beitrag von: Isie am 26.07.2021 17:08
Zeitzuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind im Rahmen der Höchstgrenzen des § 3b EStG steuerfrei. Vergütung für Rufbereitschaft ist steuerpflichtig.