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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Tizian am 27.07.2021 10:00

Titel: Heilerziehungspfleger/in
Beitrag von: Tizian am 27.07.2021 10:00
Wir suchen Kinderpfleger/innen für unsere Kinderkrippe und Kindergarten. Da sich hier die Zahl der Bewerber sehr gering hält, dachten wir evtl. an die zusätzliche Aufnahme in der Stellenanzeige von "Heilerziehungspfleger/innen". Diese sind aber Fachkräfte, also eigentlich gleichgestellt mit Erzieher (EG S 8 a).
Haben wir hier einen Denkfehler gemacht und sollten wir "Heilerziehungspflegerhelfer/innen" mit in die Stellenanzeige aufnehmen oder werden Heilerziehungspfleger/innen in Kitas mit Kinderpfleger/innen gleichgestellt (evtl. Eingruppierung in EG S 4)?
Titel: Antw:Heilerziehungspfleger/in
Beitrag von: Spid am 27.07.2021 10:05
Maßgeblich für die Eingruppierung ist nicht, was Ihr sucht. Maßgeblich ist die auszuübende Tätigkeit - und erst im nächsten Schritt die Prüfung des Vorliegens von Voraussetzungen in der Person, die in einem Tätigkeitsmerkmal genannt werden.
Titel: Antw:Heilerziehungspfleger/in
Beitrag von: Tizian am 27.07.2021 10:21
Also, die auszuübende Tätigkeit ist die einer Kinderpflegerin.
Titel: Antw:Heilerziehungspfleger/in
Beitrag von: Spid am 27.07.2021 10:23
Dann ist auch die Eingruppierung entsprechend.
Titel: Antw:Heilerziehungspfleger/in
Beitrag von: Wdd3 am 27.07.2021 10:26
s3, ohne entsprechende Ausbildung S2
Titel: Antw:Heilerziehungspfleger/in
Beitrag von: Tizian am 27.07.2021 14:24
Vielen Dank!