Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Tizian am 27.07.2021 10:00
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Wir suchen Kinderpfleger/innen für unsere Kinderkrippe und Kindergarten. Da sich hier die Zahl der Bewerber sehr gering hält, dachten wir evtl. an die zusätzliche Aufnahme in der Stellenanzeige von "Heilerziehungspfleger/innen". Diese sind aber Fachkräfte, also eigentlich gleichgestellt mit Erzieher (EG S 8 a).
Haben wir hier einen Denkfehler gemacht und sollten wir "Heilerziehungspflegerhelfer/innen" mit in die Stellenanzeige aufnehmen oder werden Heilerziehungspfleger/innen in Kitas mit Kinderpfleger/innen gleichgestellt (evtl. Eingruppierung in EG S 4)?
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Maßgeblich für die Eingruppierung ist nicht, was Ihr sucht. Maßgeblich ist die auszuübende Tätigkeit - und erst im nächsten Schritt die Prüfung des Vorliegens von Voraussetzungen in der Person, die in einem Tätigkeitsmerkmal genannt werden.
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Also, die auszuübende Tätigkeit ist die einer Kinderpflegerin.
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Dann ist auch die Eingruppierung entsprechend.
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s3, ohne entsprechende Ausbildung S2
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Vielen Dank!