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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Maximus2584 am 28.07.2021 12:32
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Eine ganz kurze Frage, falls es zu einer Anhörung kommt und die Vertrauensperson mit dabei ist, welche Rechte hat die Vertrauensperson? Darf diese sich vollständig zum Sachverhalt auch äußern, wenn die Sache dieser Person auch bekannt ist? Vielen Dank für kurze Antwort.
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Was ist mit Vertrauensperson gemeint? SBV?
Um was für eine Anhörung geht es?
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Was ist mit Vertrauensperson gemeint? SBV?
Um was für eine Anhörung geht es?
Vertrauensperson kann ja jeder sein in diesem Fall, welche Anhörung ist nicht wirklich relevant im Moment, es sind aber alle Parteien dabei, von der Leitung bis AG und Personalrat usw... Die Frage ist, ob sich die Vertrauensperson auch äußern darf zu der Angelegenheit, welche zu 100 % bekannt ist. Von mir aus ist das der Anwalt oder auch einfach andere außenstehende Person, z. B. Bruder als Vertrauensperson...
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Es gibt ja nur zwei Fälle einer solchen Anhörung: §3 Abs. 6 und §4 Abs. 1 TV-L. In keinem der beiden Fälle ist eine Vetrauensperson vorgesehen.
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Es gibt ja nur zwei Fälle einer solchen Anhörung: §3 Abs. 6 und §4 Abs. 1 TV-L. In keinem der beiden Fälle ist eine Vetrauensperson vorgesehen.
Die Vertrauensperson wurde von dem AG eingeladen, deswegen die Frage kann sich diese äußern oder nicht?