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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Kai am 29.07.2021 06:57
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Guten Morgen Kollegen (generisches Maskulinum),
ich bin Vertretungsmitglied im PR und wurde heute Morgen mit einer Frage einer Kollegin konfrontiert, nachdem die Schwerbehindertenvertretung wohl etwas überfragt war.
Die Kollegin hat 2015 aufgrund einer Schwerbehinderung die Arbeitszeit auf 35 Stunden reduziert. Jedoch wird durchgehend die Aktenlast einer 39 Stunden Stelle mitbearbeitet. Auch wurden in der Zwischenzeit immer wieder Hospitanten betreut und Inspektorenanwärter durch die Kollegin ausgebildet. Hierfür sollte eigentlich grundsätzlich schon eine Entlastung erfolgen. Der Zustand hält durchgehend an und hat sich in den fünf Jahren ehr noch verschärft.
Hat die Kollegin evtl. Anspruch auf eine Zahlung des diff. Betrages durch Überlastung? Gibt es hier rechtssichere Methoden um ggf. die Arbeit von sich aus auf das entsprechende Niveau zu reduzieren?
Besten Dank für eure Antworten.
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Nein.
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Welche Differenz?
AN sind zur Leistung mittlerer Art und Güte im vereinbarten Umfang verpflichtet. Wenn sie die vom AG übertrageneren Aufgaben unter angemessener Ausschöpfung ihrer Kräfte erledigt, gibt es keinen Anspruch - warum auch, sie tut dann genau das, wofür sie bezahlt wird. Schafft sie es nicht in der vereinbarten Arbeitszeit bleibt es liegen oder der AG ordnet Arbeitsstunden an. Diese werden u.U. zu solchen Arbeitsstunden, die mit einem Zuschlag zu vergüten sind.
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Die Kollegin hat 2015 aufgrund einer Schwerbehinderung die Arbeitszeit auf 35 Stunden reduziert. Jedoch wird durchgehend die Aktenlast einer 39 Stunden Stelle mitbearbeitet.
Die Kollegin arbeitet jede Woche 4 Stunden mehr? Werden diese Stunden nicht ausgeglichen, fallen doch Zuschläge an und die Stunden gehen , so sie nicht abgebaut werden können, in die Auszahlung.
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Erstens wurde derlei nicht geschildert und zweitens ist die Folgerung unzutreffend.
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Womöglich ist die Aktenlast die einer Vollzeitkraft zugeteilt ist zu gering? Wenn der AG nur Leistung minderer Art und Güte verlangt kann eine 35 Std. Kraft diese evtl. auch erledigen.
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Hallo Kollegen,
aufgrund meines Urlaubes komme ich leider erst heute auf den Post zurück. Ich danke aber für eure Antworten.
Der AG ist durchgehend überlastet. Im geh. Dienst, bzw. jenseits der E9b sind die Stellen durchgehend unbesetzt. Die, die noch da sind, müssen die Aktenlast tragen.
Eine Vollzeitkraft hat 12 Buschstaben zu bearbeiten. Beamte 13. Die Kollegin müsste eigentlich 8 Buchstaben (9 aufgrund der 35 Stunden, 8 aufgrund der Schwerbehinderung) bearbeiten, bearbeitet aber weiterhin und seit Jahren die vollen 12. Auch werden Anwärter ausgebildet. Eine Entlastung hierfür sollte eigentlich stattfinden, kann aber wegen der dünnen Personaldecke nicht realisiert werden.
Es gilt generell die gleitende Arbeitszeit mit Überstundenkonto. Der AG räumt regelmäßig ein, die Stunden abzugleiten, mit der Folge, dass die Arbeit liegen bleibt.
Auch 100 Stunden Plus sind nichts Seltenes. Jedoch werden Stunden jenseits der 100 ohne Ausgleich gekappt.
Vom Mitlesen ist mir auch bekannt das Überstunden, Mehrarbeit, ect. nichts miteinander gemein haben.
Daher freue ich mich weiter auf eure Posts.
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Mir erschließt sich immer noch nicht, wo das Problem sein soll - außer dem Umstand, daß es für Gleitzeit ein "Überstundenkonto" gibt, obwohl das eine mit dem anderen nichts zu tun hat.
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Ich formuliere das mal in konkrete Fragen um:
Kann die Kollegin für die „Mehrarbeit/Überstunden“ auch das entsprechende Entgelt verlangen, wenn der Gleitzeitrahmen überschritten wird.
Könnte die Kollegin, ohne arbeitsrechtliche Probleme zu erwarten, die Bearbeitung des Aktenüberhanges verweigern?
Wo ist insofern die Grenze des arbeitsvertraglich zumutbaren?
Würde eine Überlastungsanzeige helfen?
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Es werden doch durch den AG überhaupt keine Arbeitsstunden angeordnet. Die TB arbeitet doch völlig freiwillig mehr als sie müßte. Ob die vom AG gewünschte Erledigung von Aufgaben in der Arbeitszeit zu schaffen ist, ist nicht das Problem des AN. Dieser geht nach der vereinbarten Arbeitszeit einfach nach Hause. Wenn dem AG die Erledigung wichtig ist, ordnet er Arbeitsstunden an, die ggfs. entsprechend zu vergüten sind. Tut er das nicht, ist es auch nicht wichtig.
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Kann die Kollegin für die „Mehrarbeit/Überstunden“ auch das entsprechende Entgelt verlangen, wenn der Gleitzeitrahmen überschritten wird.
Könnte die Kollegin, ohne arbeitsrechtliche Probleme zu erwarten, die Bearbeitung des Aktenüberhanges verweigern?
Wo ist insofern die Grenze des arbeitsvertraglich zumutbaren?
Würde eine Überlastungsanzeige helfen?
1. nein, da es sich hier um keine Mehrarbeit / Überstunden handelt.
2. nein, der AN ist verpflichtet die vertraglich vereinbarten Aufgaben zu übernehmen.
3. beim arbeitsvertraglich Vereinbarten. Also wohl 35 Stunden.
4. Wofür / wogegen? Wenn die Beschäftigte sich wie von Spid beschrieben vertragsgemäß verhält, gibts auch nichts wofür Hilfe notwendig wäre.
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Würde eine Überlastungsanzeige helfen?
Natürlich kann man den AG freundlich darauf hinweisen, welche Anzahl an Buchstaben/Akten o.ä. täglich unbearbeitet bleiben.
Natürlich kann man den AG darauf hinweisen, dass man jetzt Zeitausgleich nimmt und 100h im laufe der nächsten 4 Wochen abbummelt.
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Hallo Kai,
Ich kann nur dazu raten, dass die Kollegin zusammenstellt, wieviele Fälle sie in Sollzeit schafft und sie sollte auch Zeiten für die Anwärter Ausbildung ansetzen. Dann würde ich die Zahl der Fälle und Zeitanteil der Ausbildung dem Vorgesetzen evtl. auch dessen Vorgesetzten per Mail oder sonstwie schriftlich nachweisbar mitteilen und folgendes beifügen: Tilgungsplan für den Abbau der Überstunden und die Bitte um Anweisung nach welchen Kriterien die vorrangig zu bearbeitenden Fälle identifiziert werden sollen. Solange keine Priorität vorgegeben wird, wird eben nach Datum abgearbeitet. Der Rest der Fälle bleibt eben liegen. Und wenn ine Bürgerin oder ein Bürger sich wegen der Nichtbearbeitung beschwert, zum Vorgesetzten weiterschicken.
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Eine Vollzeitkraft hat 12 Buschstaben zu bearbeiten. Beamte 13. Die Kollegin müsste eigentlich 8 Buchstaben (9 aufgrund der 35 Stunden, 8 aufgrund der Schwerbehinderung) bearbeiten, bearbeitet aber weiterhin und seit Jahren die vollen 12.
Warum so kompliziert? Stellt doch einfach auf das hawaiianische Alphabet um. Das hat nur 12 Buchstaben.
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@Kai: Es sollte jetzt klar sein, was zu tun ist. Die Kollegin ist keine Bittstellerin und hat nicht mehr und nicht weniger als die vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen.
Wenn der AG tatsächlich so dreist ist auf eine entsprechende Anpassung mit Druck zu reagieren, so sei dies lässig wegzulächeln. Er kann es sich jetzt schon nicht leisten noch mehr Personal zu verlieren und auf die Argumentation wie die unvergoltene Mehrarbeit sachlich begründet werden soll, bin ich eh gespannt ...