Forum Öffentlicher Dienst
Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: arbo71 am 30.07.2021 13:17
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Guten Tag,
Ich habe am 15.1.14 eine Stelle im öff.Dienst (Kommune) angetreten.
Wie lang ist am heutigen Tag die gesetzliche Kündigungsfrist?
Grüße
arbo71
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§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
sofern vertraglich nicht etwas anderes vereinbart wurde.
(z.B. tarifliche Kündigungsfrist)