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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: lbbler am 06.08.2021 20:03
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Hallo Forengemeinde,
nach dem Tarifabschluss 2019 wurde ich in die 9a Stufe 5 übergeleitet. Da ich die Entgeltgruppenzulage (Techniker) erhielt, konnte ich im Jahr 2020 einen Antrag auf Höhergruppierung rückwirkend zum 01.01.2020 in die 9b stellen.
Da ich in Zukunft höherwertigere Tätigkeiten übernehmen soll, steht nun auch die Höhergruppierung in die 10 im Raum.
Jetzt stellt sich mir die Frage wie wird das berechnet?
Mein Gehalt setzt sich momentan wie folgt zusammen
EG 9b Stufe 4 3831.78 €
Garantiebetrag 180,00 €
Ausgleichzulage 102.88 €
Gesamtbrutto 4114,66 €
In welcher Stufe würde ich in der EG 10 eingestuft? Was passiert mit dem jetzigen Garantiebetrag und der Ausgleichzulage?
Welches Brutto hätte ich nach der Höhergruppierung in der EG 10 ?
Vielen Danke im voraus für eure Hilfe
Gruß
LBBler
P.S. Ich bin IT-Angestellter in Rheinland-Pfalz
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Eine Höhergruppierung aus der E9b/4 erfolgte in E10/3, eine Ausgleichszulage, die nach der PE zu Abschnitt 3 TVÜ-L fortzuzahlen ist, wird durch die Höhergruppierung nicht berührt, der Garantiebetrag entfällt und bleibt ansonsten unberücksichtigt.
TB in der IT waren (und sind!) nicht als Techniker eingruppiert. So die Beschäftigung in einer Einrichtung bestand, die der beschränkten Auffangfunktion der allg. Tätigkeitsmerkmale entgegenstand, wurde angesichts einer Tariflücke eine Vergütung vereinbart. So die beschränkte Auffangfunktion der allg. Tätigkeitsmerkmale zum Tragen kam, war - sofern es sich um eine Besserstellung handelte - eine übertarifliche Vergütung vereinbart. Beides berührte die tarifliche Eingruppierung nicht. Seit dem 01.01.21 erfolgte jedenfalls die Eingruppierung nach den Tätigkeitsmerkmalen der IT.
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Müsste ich nicht in die EG 10 Stufe 4 eingruppiert werden, weil in der EG10 Stufe 3 das Gehalt 3930.82 € niedriger wie mein momentanes Brutto ist?
Ansonsten würde ja eine Höhergruppierung doch gar keinen Sinn ergeben, wenn ich hier bei weniger verdienen würde wie vorher?
Kann man die Berechnung mal bitte in Zahlen darstellen, dies ist für mich einfacher verständlich.
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Dein Bruttoentgelt ist unbeachtlich. Maßgeblich für die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung ist das Tabellenentgelt. Dazu braucht man nichts berechnen, sondern nur zwei Tabellenwerte vergleichen.
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ja und wieviel würde ich nach der Höhergruppierung verdienen?
Können sie mir das jetzt nicht in Zahlen sagen?
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Da der Unterschiedsbetrag zwischen E9b/4 und E10/3 geringer als der Garantiebetrag ist, steht das Entgelt der E9b/4 plus der Garantiebetrag von 180€ plus die Ausgleichszulage zu. Addieren mußt Du selbst.
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ok danke.
Die Ausgleichzulage und der Garantiebetrag bleiben dann auch weiter bestehen, wenn die nächste Stufenlaufzeit erreicht wird?
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Die Ausgleichszulage ja, der Garantiebetrag nein.