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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Fähnrich am 07.08.2021 17:57
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Ich hatte zuerst einen befristeten Arbeitsvertrag bis Ende 2022. Danach habe ich mich ich auf eine interne "unbefristete" Stelle beworben. Im neuen AV steht aber bloß die Formulierung: "Wird ab dem xx.xx.xxxx weiterbeschäftigt." Heißt das wirklich, dass ich unbefristet bin? Normalerweise müsste die Formulierung doch lauten: "Das Arbeitsverhältnis ist unbefristet, endet mit Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters." Wandelt man so einen befristeten in einen unbefristenten AV um, mit dem einen Satz?
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Nein. Ein Arbeitsverhältnis ist unbefristet, wenn es nicht ausdrücklich schriftlich befristet wird.