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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Fragenkind am 09.08.2021 19:01

Titel: Höhergruppierung von E13 zu E14
Beitrag von: Fragenkind am 09.08.2021 19:01
Hallo,

derzeit befinde ich mich in der E13/2 und werde am 1.11.2021 in die E13/3 rutschen.

Mir wurde eine neue Stelle in einer anderen Verwaltung angeboten, die mit einer Höhergruppierung verbunden wäre. Nach meiner Information müsste ich, egal ob ich vor oder nach Erreichen der nächsten Stufe den Wechsel vollziehen würde, in die E14/2 rutschen.

Der Unterschied zur E13/3 ist marginal und nur durch den Garantiebetrag zu einem Minimim mehr gedeckt. Dies hängt u.a. Mit der Ballungsraumzulage zusammen, die ja in der E14 entfällt. Mit Hinblick auf die niedrigere Jahressonderzahlung hätte ich im Ergebnis sogar einen Verlust.

Jetzt meinte meine Kollegin, weil sie selbst vor kurzem höher gruppiert wurde und erst im Nachhinein von den ganzen Problemen, die damit einhergehen, erfasst wurde, dass man automatisch bei de E13/4 in die E14/4 höhergestuft wird.

Mir ist das so nicht bekannt, sie meinte aber, dass es verklausuliert im TV-L steht.

Weiß jemand, was sie damit meinen könnte? Hatte jemand sowas schon mal? Das wurde mich natürlich auch dazu führen, den etwaigen Wechsel bei zu bewerten..

Danke!
Titel: Antw:Höhergruppierung von E13 zu E14
Beitrag von: Spid am 09.08.2021 19:08
Eine Höhergruppierung erfolgt in die Stufe der höheren Entgeltgruppe, in der mindestens das bisherige Tabellenentgelt erzielt wird - mindestens in Stufe 2. Das steht explizit in §17 Abs. 4 TV-L.
Titel: Antw:Höhergruppierung von E13 zu E14
Beitrag von: Fragenkind am 09.08.2021 19:13
Danke. Ja, der Teil ist mir bekannt.

Meine Frage bezieht sich darauf, ob eine automatische Höhergruppierung ab E13/4 in die E14/4 vorgenommen wird. So meinte sie es zu mir und ich kann mir das nicht erklären.
Titel: Antw:Höhergruppierung von E13 zu E14
Beitrag von: Spid am 09.08.2021 19:16
Das ist doch das recht offenkundige Ergebnis der sehr simplen Regelung.
Titel: Antw:Höhergruppierung von E13 zu E14
Beitrag von: Isie am 09.08.2021 19:17
Eine HG von 13 St. 4 führt in 14 St. 4.
Titel: Antw:Höhergruppierung von E13 zu E14
Beitrag von: Fragenkind am 09.08.2021 19:21
Aber warum erfolgt in der E13/4 automatisch eine HG in E14/4? In E14/4 bekommt man doch deutlich mehr als in E13/4.

Ich glaube, ich hänge irgendwie.
Titel: Antw:Höhergruppierung von E13 zu E14
Beitrag von: Spid am 09.08.2021 19:22
Weil das die Stufe der höheren Entgeltgruppe ist, in der mindestens das bisherige Tabellenentgelt erzielt wird.
Titel: Antw:Höhergruppierung von E13 zu E14
Beitrag von: WasDennNun am 09.08.2021 19:39
Aber warum erfolgt in der E13/4 automatisch eine HG in E14/4? In E14/4 bekommt man doch deutlich mehr als in E13/4.

Ich glaube, ich hänge irgendwie.
Automatisch wird niemand höher gruppiert!
Man wird bei Änderung der auszuübenden Tätigkeiten höher gruppiert.
Eine HG von  E13/4 führt in die E14/4

Was ist jetzt deine Frage?

EDIT: Übrigens: Von der EG13S1 kommt man in die EG14S2.
Titel: Antw:Höhergruppierung von E13 zu E14
Beitrag von: Sozialarbeiter am 09.08.2021 19:41
13_4 = 5073

14_3 = 5026
-> 14_3 erreicht  nicht mindestens Tabellenentgelt von 5073

14_4 = 5441
-> 14_4 it is