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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: gemurmel am 14.08.2021 16:30

Titel: Formale Voraussetzung Höhergruppierung neue Stelle?
Beitrag von: gemurmel am 14.08.2021 16:30
Hallo zusammen,

ich bin seit 6 Jahren im ÖD beschäftigt und in E 9a eingruppiert. Nun habe ich nebenberuflich eine Studium abgeschlossen (Uni Bachelor) und es gibt einige Stellenangebote, die genau meinen Abschluss suchen und mit E 12 ausgeschrieben sind.

Was ich nun aber schon mehrmals in diesen Stellenanzeigen gelesen habe ist, dass als Zusatzvoraussetzung eine mindestens 3-jährige Tätigkeit in E 10 verlangt wird. Ist dies eine formale Voraussetzung für eine Einstellung in E 12? Dies würde dann für mich bedeuten, dass ich mich zunächst auf eine Stelle mit E 10 bewerben, dort 3 Jahre ausharren muss und erst dann eine Chance auf eine höher bewertete Stelle habe.

Ist das so?
Titel: Antw:Formale Voraussetzung Höhergruppierung neue Stelle?
Beitrag von: Lars73 am 14.08.2021 16:34
"Ist dies eine formale Voraussetzung für eine Einstellung in E 12?"
Grundsätzlich nicht. allerdings gibt es in einigen Tätigkeitsbereichen die Notwendigkeit von Berufserfahrung für die Eingruppierung in der E12. Um was für eine Tätigkeit geht es?
Titel: Antw:Formale Voraussetzung Höhergruppierung neue Stelle?
Beitrag von: Spid am 14.08.2021 16:45
Stellenbesetzung ist kein tariflicher Regelungsgegenstand - und steht auch in keinem Zusammenhang zur Höhergruppierung.
Titel: Antw:Formale Voraussetzung Höhergruppierung neue Stelle?
Beitrag von: gemurmel am 14.08.2021 17:32
Danke Lars73 und Spid für die Antworten.

Es handelt sich um sehr unterschiedliche Tätigkeiten in verschiedenen Bereichen, die alle einen Bachelor of Laws mit Schwerpunkt Wirtschaftsrecht wünschen (mein Abschluss).

Wenn es hier keinen formalen Zwang gibt, ist es Präfenrenz des betreffenden AG, denn es gibt durchaus Angebote, die dies nicht explizit fordern. Schade, dann fallen eine Menge guter Angebote für mich leider weg.