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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Doraymefayzo am 19.08.2021 10:04
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Hallo!
An welcher Stelle kann man sich über den PR-Vorsitzenden beschweren?
Leider kommt hier erschwerend hinzu, dass diese Person auch noch HPR-Vorsitzender ist.
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z.B. hier im Forum ;)
Im Ernst - wenn du uns verrätst, was du mit der Beschwerde erreichen willst, wäre eine zielgerichtete Antwort einfacher.
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Bei der Dienststelle, beim Personalrat (der besteht ja schließlich nicht aus dem PRV)
Je nach dem was "begehrt" wird.
Hier bspw. die Regelung im LPVG NRW
(1) Auf Antrag eines Viertels der wahlberechtigten Beschäftigten oder einer in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaft kann das Verwaltungsgericht den Ausschluß eines Mitglieds aus dem Personalrat oder die Auflösung des Personalrats wegen grober Vernachlässigung seiner gesetzlichen Befugnisse oder wegen grober Verletzung seiner Pflichten nach diesem Gesetz beschließen. Der Personalrat kann aus den gleichen Gründen den Ausschluß eines Mitglieds beantragen. Die Dienststelle kann den Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Personalrat oder die Auflösung des Personalrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen.
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Also der Kollege verhält sich gegenüber Mitarbeitern unangemessen. Er wird sehr laut, schreibt Mails in denen er ebenfalls eine unangemessene Wortwahl nutzt.
Seine Wortwahl bzw. seine Art wäre schon zu bemängeln in Bezug auf Verhalten gegenüber Kollegen, aber da er halt PR-Vorsitzender ist, finde ich (und auch mehrere Kollegen), dass man sich da auf jeden Fall angemessener verhalten sollte.
Ein Beispiel: An der Eingangspforte wurde er nach Parkausweis und/oder Mitarbeiterausweis gefragt.
Er hat deswegen rumgepöbelt, weil er einen Dienstwagen vom Ministerium hat mit offiziellem Kennzeichen des Bundeslandes und er meint damit ja "freie Fahrt" aufs Gelände zu haben.
Zweites Beispiel: einer unserer ITler hat ihn bzw. sein Büro aus Versehen vom Netz getrennt. Daraufin hin hat er dem Kollegen per Mail unsachliche Vorwürfe gemnacht und auch andere Dinge vorgeworfen, die mit dem Sachverhalt überhaupt nichts zu tun haben.
Ja, es sind keine Dinge die er in seiner Funktion als PR-Vorsitzender gemacht hat, aber ich bin der meinung, dass man sich mit so einem Posten angemessener Verhalten sollte.
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Bei der Dienststelle, beim Personalrat (der besteht ja schließlich nicht aus dem PRV)
Je nach dem was "begehrt" wird.....
Dann schaue ich mal, dass ich das über die Diensstelle mache. Über den PR werde ich es eher nicht machen, weil ich mir fast sicher bin, dass dieser dieses nicht vertraulich ihm gegenüber behandeln würde.
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...Personalratsvorsitzer mit eigenem Dienstwagen! 8)...so was gibt´s wohl nur in Ministerien...
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Fehlverhalten würde ich nur im Zusammenhang mit der Tätigkeit rügen. Da er nicht als PR gehandelt hat, würde eine Rüge über den PR fehllaufen.
Ansonsten frage ich mich, ob es überhaupt zu dienstlichem Fehlverhalten gekommen ist. Es scheint eher menschliches Fehlverhalten (Unfreundlichkeit, Unsachlichkeit) zu sein, welches wohl kaum durch die Disziplinarvorgesetzten beeinflusst werden kann.
Zweckmäßigerweise richtet mein seine Meinung direkt an die betroffene Person um so auf eine Änderung des Verhaltens hinzuwirken.
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...Personalratsvorsitzer mit eigenem Dienstwagen! 8)...so was gibt´s wohl nur in Ministerien...
Einem. Nicht eigenem ;)
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... weil er einen Dienstwagen vom Ministerium hat mit offiziellem Kennzeichen des Bundeslandes...
Er fuhr nicht nur in einem, er hat einen...
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Nichts für ungut aber bei solchen Nachrichten habe ich immer die Assoziation, dass dem Schreiber das Förmchen weggenommen wurde.
Im Zweifel ist der „Kollege“ ein Arschloch. Wenn man dann die entsprechenden Eier hat, spricht man ihn drauf an oder lässt es. Was hab ich damit zu schaffen, wenn er PRV ist. So wie die Meinung hier einhellig über Personalräte ausfällt, braucht das niemanden zu kümmern. Er tut doch eh nichts für dich. Diese Mentalität sich hintenrum zu beschweren und die direkte Diskussion möglichst zu umgehen, stört mich ungemein. Das trifft jetzt vielleicht den falschen aber so ist es meiner Meinung nach.
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... weil er einen Dienstwagen vom Ministerium hat mit offiziellem Kennzeichen des Bundeslandes...
Er fuhr nicht nur in einem, er hat einen...
Wenn der PR-Vorsitzende im Hauptberuf Hausmeister ist und Schränke von eigener Liegenschaft zur anderen fährt, dann nutzt er selbstverständlich einen Dienstwagen. Heißt nicht, dass es sein eigener ist :)
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Was hab ich damit zu schaffen, wenn er PRV ist. (..) Diese Mentalität sich hintenrum zu beschweren und die direkte Diskussion möglichst zu umgehen, stört mich ungemein.
Zustimmung!
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... weil er einen Dienstwagen vom Ministerium hat mit offiziellem Kennzeichen des Bundeslandes...
Er fuhr nicht nur in einem, er hat einen...
Wenn der PR-Vorsitzende im Hauptberuf Hausmeister ist und Schränke von eigener Liegenschaft zur anderen fährt, dann nutzt er selbstverständlich einen Dienstwagen. Heißt nicht, dass es sein eigener ist :)
..als PR/HPR-Vorsitzender im Ministerium ist er von seinen hausmeisterlichen Diensttätigkeiten freigestellt und pendelt zwischen den /wahrscheinlich örtlich getrennten) Gremien...und tut dies hier wohl mit einem eigenem Dienstwagen...
P.S.: ich habe PR-Vorsitzende in Landesministerien erlebt, die nach B2 besoldet wurden...
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..als PR/HPR-Vorsitzender im Ministerium ist er von seinen hausmeisterlichen Diensttätigkeiten freigestellt und pendelt zwischen den /wahrscheinlich örtlich getrennten) Gremien...und tut dies hier wohl mit einem eigenem Dienstwagen...
Aber wie kommst du darauf, dass er einen eigenen Dienstwagen hat?
Ich gehe eher davon aus, dass er bei Bedarf einen Wagen aus dem Pool nimmt.
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..als PR/HPR-Vorsitzender im Ministerium ist er von seinen hausmeisterlichen Diensttätigkeiten freigestellt und pendelt zwischen den /wahrscheinlich örtlich getrennten) Gremien...und tut dies hier wohl mit einem eigenem Dienstwagen...
Aber wie kommst du darauf, dass er einen eigenen Dienstwagen hat?
Ich gehe eher davon aus, dass er bei Bedarf einen Wagen aus dem Pool nimmt.
...und wie kommst du auf deine Einschätzung? ..das ist keine kommunale Welt
...hier kann wohl nur der/die TE erleuchtend tätig werden...
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..als PR/HPR-Vorsitzender im Ministerium ist er von seinen hausmeisterlichen Diensttätigkeiten freigestellt und pendelt zwischen den /wahrscheinlich örtlich getrennten) Gremien...und tut dies hier wohl mit einem eigenem Dienstwagen...
Aber wie kommst du darauf, dass er einen eigenen Dienstwagen hat?
Ich gehe eher davon aus, dass er bei Bedarf einen Wagen aus dem Pool nimmt.
Aus eigener Erfahrung.
Zudem hätte es keinen Sinn, dem PR/HPR-Vorsitzenden einen eigenen Dienstwagen (im Sinne einer exklusiven Nutzung) zur Verfügung zu stellen, da er den Wagen zu seltzen nutzen würde. Dafür gibt es Dienstwagenpools.
Gerade in der kommunalen Welt gibt es deutlich mehr Dienstwagen als z.B. in einem Bundesministerium.
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Aus eigener Erfahrung.
Zudem hätte es keinen Sinn, dem PR/HPR-Vorsitzenden einen eigenen Dienstwagen (im Sinne einer exklusiven Nutzung) zur Verfügung zu stellen, da er den Wagen zu seltzen nutzen würde.
..aus eigener Erfahrung: im öD hat einiges keinen Sinn ;)...vielleicht ist auch Autofahren eine seiner Lieblingstätigkeiten oder die Dienststelle ist froh, wenn er "unterwegs" ist
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..aus eigener Erfahrung: im öD hat einiges keinen Sinn ;)...
Da hast du (leider) Recht. Allerdings habe ich so offentsichlichen Unsinn nicht erlebt. Wäre auch sehr schwierig zu rechtferigten. Wo es sehr viele Dienstwagen gibt, wie z.B. bei den Sicherheitsbehörden mag es zu "Ungenauigkeiten" bei der dienstlichen Notwendigkeit der Nutzung kommen, aber Ministerien haben dafür zu geringe Mengen an Dienstwagen.
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...nochmal aus eigener Erfahrung:
manche PR-Vorsitzenden übertreiben den Anspruch, "auf Augenhöhe" mit ihrer Verwaltungsleitung zu sein...da gibt es richtig kleine Fürsten, die meinen, für sich Einiges in Anspruch nehmen zu können (müssen)...und es gibt auch Leitungen, die sich durch solche "Zückerchen" eine Zusammenarbeit auf ganz breiter Basis versprechen...
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...nochmal aus eigener Erfahrung:
manche PR-Vorsitzenden übertreiben den Anspruch, "auf Augenhöhe" mit ihrer Verwaltungsleitung zu sein...da gibt es richtig kleine Fürsten, die meinen, für sich Einiges in Anspruch nehmen zu können (müssen)...und es gibt auch Leitungen, die sich durch solche "Zückerchen" eine Zusammenarbeit auf ganz breiter Basis versprechen...
Leider gibt es Unprofessionalität auf beiden Seiten :(
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Beim Bund sind personengebundene Dienstwagen (also wirklich "eigene" Fahrzeuge) grundsätzlich Mitgliedern der Bundesregierung und Staatssekretären vorbehalten. Ich gehe davon aus, dass aus Landesebene ähnlich strikte Regeln bestehen.
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Beim Bund sind personengebundene Dienstwagen (also wirklich "eigene" Fahrzeuge) grundsätzlich Mitgliedern der Bundesregierung und Staatssekretären vorbehalten. Ich gehe davon aus, dass aus Landesebene ähnlich strikte Regeln bestehen.
und dieser Personenkreis hat dann zumeist noch einen Fahrer. Selbstfahrer zur exklusiven Nutzung wären mir neu. Ich kenne lediglich die allgemeine Übung, dass Beschäftigte die immer auf einen Dienstwagen angewiesen sind, diesen dann auch für längere Zeiträume behalten und nicht jeden Abend abgeben und Morgens wieder abholen.
Dabei gibt es dann aber auch strenge Anforderungen an den nächtlichen Abstellort.
So, jetzt aber genug oT von mir :)