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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Djenny am 19.08.2021 19:48
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Ist es möglich im Anschluss einer Befristung mit Sachgrund in einer anderen Behörde die ebenfalls dem TV-L unterliegt eine Befristung ohne Sachgrund einzugehen. Wenn ja , könnte mir jemand helfen wo genau ich diesen § finde?
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Soweit es ein anderer Arbeitgeber ist (und man dort noch nicht beschäftigt war) wäre dies kein Problem.
Siehe § 14 (2) Satz 2 TzBfG.
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Maßgeblich sind weder Behörde noch TV-L, sondern ob es sich um denselben AG handelt. In den Fall wäre eine sachgrundlose Befristung nach einer vorherigen Beschäftigung nicht möglich, §14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG.
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Tausend Dank :) Ihr bestätigt eigentlich dass ich es genau richtig verstanden hatte. Eine Frage des neuen AG ob ich bereits im TV-L beschäftigt war hatte mich sehr verunsichert. Ich hoffe der Anstellung steht zumindest keine Bürokratie im Wege.
Liebe Grüße und Gesundheit :)
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Ich könnte evtl. in diese Situation kommen:
derzeit unbefristet im TV-L in Bundesland 1 (BL),
zukünftig denkbar: 50-70% BL1 unbefristet, 50-30% BL2 befristet auf 2 Jahre für ein Projekt, dafür BL2 aber 1-2 EG höher.
Nach 2 Jahren Rückkehr in 100% BL1.
Es wird bei Erfolg des Projekts auch Entfristung fpr BL2 angedacht.
Sieht da jemand ein Problem nach diesen 2 Jahren?
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Nein.