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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Maroni am 20.08.2021 15:57
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Hallo zusammen,
ich überlege mich auf eine Stelle beim BAMF (TVöD-Bund) zu bewerben. Ich bin Tarifbeschäftigte bei der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA). In der Stellenanzeige heißt es:
"Sind Sie bereits im öffentlichen Dienst beschäftigt, ist die Tätigkeit beim Bundesamt für Beamtinnen und Beamte, sowie für Tarifbeschäftigte beim Arbeitgeber Bund, zunächst im Wege einer Abordnung mit dem Ziel der Versetzung beim Bundesamt möglich."
Ist für mich als BA-Beschäftigte eine "Abordnung mit dem Ziel der Versetzung" zum BAMF möglich?
VG
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Der TVÖD trifft zu den Arbeitsverhältnissen von AN, auf die der TV-BA Anwendung findet, keine Regelung.
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Gehört meine Frage dann unter "weitere Tarifverträge"? In der Stellenanzeige heißt es "Hierbei sind
die beamten- und tarifrechtlichen Regelungen maßgeblich." Welche tariflichen Regelungen sind maßgeblich? Im TV-BA habe ich nichts zu Versetzung zu einer anderen Behörde gefunden. Zu Abordnung gibt es Regelungen und mir ist bekannt, dass die BA und das BAMF regelmäßig zueinander abordnen.
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Ja.
Die des TV-BA.
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Erfülle ich als BA-Beschäftigte denn die Voraussetzung "Tarifbeschäftigte beim Arbeitgeber Bund"?
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Nein.
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Weiß denn jemand auf welcher Grundlage die "Abordnung mit dem Ziel der Versetzung" von BA zu BAMF für Tarifbeschäftigte erfolgt? Ich habe in den BA-Personalnachrichten gelesen, dass das ab und zu vorkommt und auch so genannt wird. Gibt es da eine extra Vereinbarung zwischen BA und BAMF?
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Eine solche Vereinbarung wäre ohne jede Bedeutung.
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Vor einigen Jahren, als das BAMF aus dem Boden gestampft wurde, wurden einige BA Kollegen zum BAMF "ausgeliehen, abgegeben". Einige sind zurück, einige blieben. Soweit ich weiß, wurden diese Kollegen in dieser Zeit weiterhin mit TV-BA bezahlt. Die, die letztendlich geblieben sind, wurden dann in den neuen Tarif übernommen/eingegliedert. Haben Sie diese große "Rekrutierungswelle" nicht mitbekommen?
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Das gibt es doch seit 1953 - und unter dem heutigen Namen seit 2005.
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Hallo Maroni, bitte nicht von Spid irritieren lassen, er stinkstiefelt gerne und gefällt sich dabei, insbesondere wenn es in seinem heiligen Gewässer, dem TVöD Forum passiert ;D.
Du bewirbst Dich, wenn Du genommen wirst gibt es einen Aufhebungsvertrag mit der BA und am nächsten Tag beginnt das Abenteuer BAMF.
Abordnung kommt für Dich nicht in Betracht, da Du als BA-MA dem TV-BA unterliegst und dort unter §4 abschließend geregelt ist, was eine Abordnung im Sinne des Tarifvertrags ist.
Im BAMF sind viele Mitarbeitende, die vorher bei der BA waren. TE IV und III entsprechen der Wertigkeit von E9 - E12, TE V E6 - E8.
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Ich beantworte lediglich die Fragen. Zwischen Einstellung, Abordnung und Versetzung gibt es nunmal handfeste rechtliche Unterschiede - allein schon die Wartezeit des KSchG… Ebenso sind Vereinbarungen zwischen AG nunmal bedeutungslos, weil AN nunmal keine Knechte sind, sondern Vertragspartner auf Augenhöhe. Und man sollte schon wissen, welche tariflichen Regelungen auf das eigene Arbeitsverhältnis Anwendung finden.