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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Öffi21 am 22.08.2021 12:29

Titel: Verwaltungslehrgang II ohne I
Beitrag von: Öffi21 am 22.08.2021 12:29
Hallo zusammen,

ich bin seit 4 Jahren im öffentlichen Dienst tätig, habe eine kaufmännische Ausbildug und Fachabi. Ich würde gerne noch was dran hängen, sehe es aber nicht ein den Lehrgang I 1,5 Jahre nachzuholen wegen einem oder wenigen Fächern. Gibt es eine Möglichkeit das zu umgehen und berufsbegleitend den 2er Lehrgang zu machen?
Lieben Dank im Voraus! 🌞
Titel: Antw:Verwaltungslehrgang II ohne I
Beitrag von: Spid am 22.08.2021 12:32
Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.
Titel: Antw:Verwaltungslehrgang II ohne I
Beitrag von: Lars73 am 22.08.2021 12:58
Der Arbeitgeber ist ein Stück frei welche Voraussetzungen er fpr die Teilnahme am Lehrgang verlangt. Wenn man es als Selbstzahler in der Freizeit macht muss man halt einen Anbieter suchen der diese Anforderung Lehrgang I nicht verlangt.
Titel: Antw:Verwaltungslehrgang II ohne I
Beitrag von: Öffi21 am 22.08.2021 13:45
Danke für die Antworten das ist gut zu wissen. Ich glaube e bei uns reicht sogar die kaufmännische Ausbildung ABER mit dem Schwerpunkt öffentliche Verwaltung (oder wie das genau heißt) und da mir das fehlt, sagen die ich muss 1,5 Jahre den 1er Lehrgang vorne dran hängen was ich einfach nicht einsehe...
Titel: Antw:Verwaltungslehrgang II ohne I
Beitrag von: Muenchner82 am 23.08.2021 09:43
Wir haben auch einige Leute mit kaufmännischer Ausbildung bei uns. Man merkt einfach bei grundlegenden Sachen dass Verwaltungs Basics fehlen, z.B. beim Verständnis der Rechtsgrundlagen der Tätigkeiten die diese Leute ausüben, oder einfach Grundkenntnisse in Dienst- oder Verwaltungsrecht etc.
Titel: Antw:Verwaltungslehrgang II ohne I
Beitrag von: Börnie am 25.08.2021 10:12
In NRW ist die Zulassung zum Verwaltungslehrgang 2 nicht an eine Vorbildung geknüpft. Der TVÖD-NRW sieht nur ein Zulassungsverfahren bei Anmeldung durch den Arbeitgeber vor, welches entfällt wenn der Beschäftigte den VL I oder die Ausbildung zum VFA mit gut bzw. sehr gut abgeschlossen hat.
Also kann rein theoretisch jeder zum VL II angemeldet werden, egal welche Vorbildung oder Ausbildung er hat.

Edit: Die Studieninstitute in NRW können evtl. bei Selbstzahlerkursen andere Voraussetzungen festlegen.
Titel: Antw:Verwaltungslehrgang II ohne I
Beitrag von: Herbststurm am 25.08.2021 13:42
Hallo zusammen,

ich bin seit 4 Jahren im öffentlichen Dienst tätig, habe eine kaufmännische Ausbildug und Fachabi. Ich würde gerne noch was dran hängen, sehe es aber nicht ein den Lehrgang I 1,5 Jahre nachzuholen wegen einem oder wenigen Fächern. Gibt es eine Möglichkeit das zu umgehen und berufsbegleitend den 2er Lehrgang zu machen?
Lieben Dank im Voraus! 🌞

Nichts für ungut...aber das sind doch schon einige Fächer, mit denen Sie sich scheinbar bisher noch nie beschäftigen mussten wie z.B. Sozialrecht, Recht der Gefahrenabwehr, Baurecht, Allgemeines Verwaltungsrecht, Kommunale Abgaben, Beamtenrecht, Kommunalrecht, etc.

Ich habe selbst den AII vor 10 Jahren gemacht und bin mittlerweile Dozentin an diesem Studieninstitut...ich spreche also aus Erfahrung. ;-)
Titel: Antw:Verwaltungslehrgang II ohne I
Beitrag von: gerzeb am 26.08.2021 09:01
Hallo zusammen,

ich bin seit 4 Jahren im öffentlichen Dienst tätig, habe eine kaufmännische Ausbildug und Fachabi. Ich würde gerne noch was dran hängen, sehe es aber nicht ein den Lehrgang I 1,5 Jahre nachzuholen wegen einem oder wenigen Fächern. Gibt es eine Möglichkeit das zu umgehen und berufsbegleitend den 2er Lehrgang zu machen?
Lieben Dank im Voraus! 🌞

Nichts für ungut...aber das sind doch schon einige Fächer, mit denen Sie sich scheinbar bisher noch nie beschäftigen mussten wie z.B. Sozialrecht, Recht der Gefahrenabwehr, Baurecht, Allgemeines Verwaltungsrecht, Kommunale Abgaben, Beamtenrecht, Kommunalrecht, etc.

Ich habe selbst den AII vor 10 Jahren gemacht und bin mittlerweile Dozentin an diesem Studieninstitut...ich spreche also aus Erfahrung. ;-)

Exakt, ich wollte es nicht geschrieben haben  ;D
Zu den aufgezählten kommen dann noch beispielsweise Verwaltungsvollstreckung, verwaltungsgerichtlicher Rechtschutz, Staatsrecht etc. pp.

Ich denke eher, dass der TE meinte "sehe es nicht ein den Lehrgang 1,5 Jahre nachzuholen, weil ich ein oder wenige Fächer in meiner Ausbildung hatte".


An den TE:
Ich habe auch eine kaufmännische Ausbildung (im ÖD) gemacht. Anschließend den mD und vor 2 Tagen meinen Aufstieg in den gD durch das Kolloquium beendet. Du kannst mir glauben, die Fächer aus der kfm. Ausbildung kannst du nicht vergleichen. Lediglich BWL, VWL oder kfm. Buchführung. Das wars dann aber auch.

Titel: Antw:Verwaltungslehrgang II ohne I
Beitrag von: Landsknecht am 26.08.2021 10:01
Warum sollte der AG den TE zum VL II zulassen? Damit er dann krachend aufgrund fehlender Grundkenntnisse scheitert und anderen den Platz weggenommen hat? Zitat "öffentliche Verwaltung (oder wie das genau heißt)" :-X
Titel: Antw:Verwaltungslehrgang II ohne I
Beitrag von: ProfTii am 26.08.2021 10:27
Die Anforderungen/Inhalte des ALII dürften denen des Studiums Bachelor of Laws in etwa gleichen. Das Studium wird in vielen Fällen direkt nach dem Abitur, heißt ebenfalls ohne jegliche Forbildung in den angesprochenen Bereichen, absolviert.
Mir erschließt sich ehrlich gesagt nicht, inwieweit jemand den ALII nicht bestehen sollte, der genausogut das Studium bestehen kann (die Durchfallquote in diesen Studiengängen ist verschwindend gering).
Titel: Antw:Verwaltungslehrgang II ohne I
Beitrag von: Spid am 26.08.2021 10:32
Die Aufstiegsfortbildung ALII ist nicht mit einem Studium vergleichbar.
Titel: Antw:Verwaltungslehrgang II ohne I
Beitrag von: ProfTii am 26.08.2021 10:57
Aus meiner Erfahrung (ich weiß, Einzelerfahrungen bilden in keinster Weise die Gesamtheit der Ist-Situation ab) unterscheiden sich die Lerninhalte sowie das geforderte Vorwissen bzw. das was an Erarbeitung im Selbststudium gefordert wird nur marginal. Und bei der Erfolgsaussicht geht es primär um die Inhalte die zu erarbeiten sind.
Titel: Antw:Verwaltungslehrgang II ohne I
Beitrag von: Spid am 26.08.2021 11:00
Und wie viel Erfahrung hast Du in der Aufstiegsfortbildung und dem Studium an einer der Verwaltungshochschulen? Bitte getrennt nach Lehr- und Lernerfahrung aufschlüsseln.
Titel: Antw:Verwaltungslehrgang II ohne I
Beitrag von: Kommunalgenie am 26.08.2021 11:41
Aus meiner Erfahrung (ich weiß, Einzelerfahrungen bilden in keinster Weise die Gesamtheit der Ist-Situation ab) unterscheiden sich die Lerninhalte sowie das geforderte Vorwissen bzw. das was an Erarbeitung im Selbststudium gefordert wird nur marginal. Und bei der Erfolgsaussicht geht es primär um die Inhalte die zu erarbeiten sind.

Der Unterschied sollte doch schon alleine an der zu investierenden Zeit deutlich erkennbar sein. Ein 3 Jähriges Vollzeitstudium mit abschließender Bachelorarbeit und eine Aufstiegsfortbildung mit einer Woche pro Monat Unterricht und nur marginaler Lernzeit nach der Arbeit, sowie abschließender Prüfung mit 120min (?)
Titel: Antw:Verwaltungslehrgang II ohne I
Beitrag von: ProfTii am 26.08.2021 11:51
Ich habe mich vllt nicht angemessen ausgedrückt, das tut mir leid.
Natürlich gibt es Unterschiede im Umfang so wie den Inhalten. Das möchte ich keineswegs abstreiten.

Meine Erfahrungen sind nicht umfangreich genug, als das sie umfänglich genügen würden. Ich habe auch nur Lernerfahrungen vorzuweisen (3 Jahre Studium an einer Verwaltungshochschule und in der selben Zeit war ich der Lernpartner zwei guter Freunde, die den ALII absolvierten). - Wie gesagt nicht annähernd umfänglich.

Dennoch sage ich aufgrund dieser Erfahrung, dass es sehr gut möglich ist den ALII ohne die vorherige Absolvierung des ALI zu bestehen.
Titel: Antw:Verwaltungslehrgang II ohne I
Beitrag von: Kommunalgenie am 26.08.2021 11:55
Den ALII würde vermutlich sogar wdd3 bestehen können.
Titel: Antw:Verwaltungslehrgang II ohne I
Beitrag von: BAT am 26.08.2021 12:03
Aus eigener Erfahrung mit dem ALII:

das Alter der Teilnehmer ist unheimlich wichtig. Sei es, weil sie einfach nicht mehr so gut lernen können ab 40 oder 50 oder weil die eigene Meinung verfestigt ist.  ;)

Welcher Kategorie Fortbildungen bzw. Studien unterfallen halte ich insofern für absolut zweitrangig.
Titel: Antw:Verwaltungslehrgang II ohne I
Beitrag von: shenja am 26.08.2021 12:04
Aus meiner Erfahrung (ich weiß, Einzelerfahrungen bilden in keinster Weise die Gesamtheit der Ist-Situation ab) unterscheiden sich die Lerninhalte sowie das geforderte Vorwissen bzw. das was an Erarbeitung im Selbststudium gefordert wird nur marginal. Und bei der Erfolgsaussicht geht es primär um die Inhalte die zu erarbeiten sind.

Der Unterschied sollte doch schon alleine an der zu investierenden Zeit deutlich erkennbar sein. Ein 3 Jähriges Vollzeitstudium mit abschließender Bachelorarbeit und eine Aufstiegsfortbildung mit einer Woche pro Monat Unterricht und nur marginaler Lernzeit nach der Arbeit, sowie abschließender Prüfung mit 120min (?)

Natürlich kann man den VLII nicht mit einem Studium vergleichen. Ganz ehrlich, die Angestellten müssen in der Zeit weiter arbeiten. Arbeit von 5 Tagen in 4 schaffen, 1 Tag zur Schule und nebenbei lernen. Meine Prüfungen gingen entweder 3 oder 4 Stunden und nicht 120 Minuten.

Allerdings denke ich schon, dass der VL I vorher nicht ohne Grund angeboten wird. Im Grunde sollte den jeder Seiteneinsteiger besuchen.
Titel: Antw:Verwaltungslehrgang II ohne I
Beitrag von: BAT am 26.08.2021 12:13
Ich habe meinen AII in "Vollzeit" absolviert.
Titel: Antw:Verwaltungslehrgang II ohne I
Beitrag von: Spid am 26.08.2021 12:13
Der ALI ist seinerzeit konzipiert worden, um gute Schreibkräfte ohne Ausbildung zu qualifizieren.
Titel: Antw:Verwaltungslehrgang II ohne I
Beitrag von: ProfTii am 26.08.2021 12:23
Somit wäre ja festgestellt, dass die TE nur noch einen AG finden muss, der ihn zum Lehrgang schickt oder er muss sich als Selbstzahler hierfür anmelden.
Titel: Antw:Verwaltungslehrgang II ohne I
Beitrag von: Börnie am 26.08.2021 13:03
Ich bin (nebenamtlicher) Dozent an einem Studieninstitut in NRW und unterrichte auch ab und zu dort VL II. Der VL II ist von der Schwierigkeit, Intensität und Umfang der Klausuren nicht mit dem B.a.L. an der (ehem.) FHöV oder dem "alten" Diplom-Verwaltungswirt vergleichbar.
Titel: Antw:Verwaltungslehrgang II ohne I
Beitrag von: Organisator am 26.08.2021 13:11
Ich bin (nebenamtlicher) Dozent an einem Studieninstitut in NRW und unterrichte auch ab und zu dort VL II. Der VL II ist von der Schwierigkeit, Intensität und Umfang der Klausuren nicht mit dem B.a.L. an der (ehem.) FHöV oder dem "alten" Diplom-Verwaltungswirt vergleichbar.

Daher schließt der AL II auch nicht mit einem akademischen Grad ab.
Titel: Antw:Verwaltungslehrgang II ohne I
Beitrag von: Spid am 26.08.2021 13:15
Sondern stellt lediglich eine Hochschulzugangsberechtigung dar.