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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Amelie am 22.08.2021 21:22

Titel: Höhergruppierung TVÖD
Beitrag von: Amelie am 22.08.2021 21:22
Hallo zusammen, ich hätte eine Frage an euch bezüglich einer Höhergruppierung im Tvöd (vka). Was sind die Voraussetzungen für eine Höhergruppierung? Ich arbeite in der Buchhaltung und habe jetzt die kaufmännische Leitung übernommen (Jahresabschluss, Auswertungen etc.) leider habe ich keinen Hochschulabschluss sondern nur eine Ausbildung und 1 jährige Weiterbildung. Benötigt man zur Höhergruppierung auch einen Bachelorabschluss oder kann ich durch die Stelle höhergruppiert werden? Liebe Grüße
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD
Beitrag von: Spid am 22.08.2021 21:28
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Eine Höhergruppierung ist die Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe. Voraussetzung für die Höhergruppierung ist mithin, daß man eine auszuübende Tätigkeit auszuüben hat, die dazu führt, daß man in eine höhere Entgeltgruppe eingruppiert wird. Dabei enthalten sowohl Tätigkeitsmerkmale als auch die Ausbildungs- und Prüfungspflicht ggfs. Voraussetzungen in der Person. Diese sind ggfs. zu erfüllen, ansonsten findet die Eingruppierung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe statt bzw. findet kein Eingruppierungsvorgang statt.
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD
Beitrag von: TVÖD 2020 am 23.08.2021 09:19
Würde bei Eingruppierung in die nächstniedrige Entgeltgruppe die Zulage zu der Entgeltgruppe gezahlt werden müssen, nach deren Tätigkeitsmerkmalen die Stelle geführt wird?

Praktisches Beispiel: Ein Verwaltungsfachangestellter (ohne A2) mit hat eine Stelle in, die die Tätigkeitsmerkmale der EG9c erfüllt. Dieser ist in die EG9b eingruppiert. Müsste dann die Zulage zur EG9c gezahlt werden?
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD
Beitrag von: Spid am 23.08.2021 09:24
Sofern die Eingruppierung aus der Vorbemerkung Nr. 2 resultiert, besteht kein Anspruch auf eine Zulage.
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD
Beitrag von: TVÖD 2020 am 23.08.2021 09:37
Gibt es trotzdem Möglichkeiten, den Tarifbeschäftigten entweder
1. in die EG9c einzugruppieren oder
2. eine Zulage zur EG9c zu zahlen?

Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD
Beitrag von: Spid am 23.08.2021 09:54
Eine Eingruppierung ist nie möglich, Eingruppierung ist. Der Tarifvertrag legt lediglich Mindestarbeitsbedingungen fest.
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD
Beitrag von: Amelie am 23.08.2021 18:10
Ich verstehe es jetzt noch nicht ganz.. gibt es den Möglichkeiten z. B. In die 9a oder 9b höhergruppiert zu werden? Da die Stelle ja normalerweise auf einen Bilanzbuchhalter angepasst ist. Und was sind die Vorraussetzungen dafür?
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD
Beitrag von: Spid am 23.08.2021 18:17
Stellen sind tariflich unbeachtlich. Maßgeblich ist zunächst die auszuübende Tätigkeit. Erfüllt diese die Tätigkeitsmerkmale der E9c?
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD
Beitrag von: Amelie am 23.08.2021 18:20
Die Stelle erfüllt meines Wissens eine EG10. Wie könnte ich dann eingruppiert werden?
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD
Beitrag von: Spid am 23.08.2021 18:23
Was an „Stellen sind tariflich unbeachtlich“ hast Du nicht verstanden?

Maßgeblich ist zunächst die auszuübende Tätigkeit. Die Tätigkeitsmerkmale welcher Entgeltgruppe erfüllt diese?
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD
Beitrag von: Amelie am 23.08.2021 18:26
EG10 erfüllt dieses tätigkeitsmerkmal
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD
Beitrag von: Spid am 23.08.2021 18:27
Wie meinen?
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD
Beitrag von: Amelie am 23.08.2021 18:31
Die Stelle die ich jetzt ausführe entspricht laut stellenbüro eine EG10. Kann ich dann einen Antrag auf Höhergruppierung stellen
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD
Beitrag von: Spid am 23.08.2021 18:35
Stellen sind und bleiben tariflich unbeachtlich. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich.
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD
Beitrag von: qwertz am 24.08.2021 11:53
Stelle / Tätigkeit: ich denke Amelie meint ihre Tätigkeit im "Job". Das wird umganssprachlich einfach als Stelle/Position etc. bezeichnet.
Also lautet die Frage, wenn sie ein Tätigkeitsmerkmal einer höheren Entgeldgruppe erfüllt, müsste sie doch "automatisch" eine höhere Gruppe bekommen? Daran schließt sich die Frage an, warum bekommt sie diese nicht oder was kann sie tun, damit sie diese auch bekommt?
hab ich das jetzt richtig verstanden?
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD
Beitrag von: Spid am 24.08.2021 11:58
Wenn sie in einer höheren Entgeltgruppe eingruppiert ist, ist sie das auch. Wenn nicht, dann nicht. Es ist in keinem der beiden Fälle erforderlich, daß jemand dazu tätig wird.
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD
Beitrag von: WasDennNun am 24.08.2021 11:58
Stelle / Tätigkeit: ich denke Amelie meint ihre Tätigkeit im "Job". Das wird umganssprachlich einfach als Stelle/Position etc. bezeichnet.
Also lautet die Frage, wenn sie ein Tätigkeitsmerkmal einer höheren Entgeldgruppe erfüllt, müsste sie doch "automatisch" eine höhere Gruppe bekommen? Daran schließt sich die Frage an, warum bekommt sie diese nicht oder was kann sie tun, damit sie diese auch bekommt?
hab ich das jetzt richtig verstanden?
Wird dir Amelie nicht beantworten können, da sie sich weggetrollt hat.

Und die Fragen sind recht einfach zu beantworten:
Wer Tätigkeiten einer höhere EG übertragen bekommen hat und die Voraussetzungen in der Person erfüllt und nicht das entsprechende Entgelt überwiesen bekommt, kann dieses beim Gericht einklagen.
Vorher aber auch gerne den AG auf sein Versäumnis hinweisen und es von ihm einfordern.
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD
Beitrag von: qwertz am 25.08.2021 09:54
Danke. So hatte ich das auch verstanden.
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD
Beitrag von: Timmä am 30.08.2021 10:53
Erfahrungsbericht aus der Praxis, passend zum Thema:

Ich bin gelernter Steuerfachangestellter und habe ebenfalls eine Stelle in der Bilanzbuchhaltung (öD) angenommen.
Eingruppiert wurde ich zu Beginn in E9b/Stufe 3. Das entsprach ungefähr dem Stellenwert meiner Ausbildung.

Jetzt, nach etwa 2,5 Jahren habe ich die angespannte Personalsituation genutzt und eine Höhergruppierung in E10 mit Vorweggewährung der Stufe 4 auf Anfrage erhalten.

Ich bin damit meinen Kollegen gleichgestellt, die im Gegensatz zu mir die Weiterbildung zum Bilanzbuchhalter vorweisen können. Allerdings mache ich seit Anfang an die gleiche Arbeit.

Fazit: Man kann es (einfach) mal probieren, wenn der Zeitpunkt passt.
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD
Beitrag von: Bastel am 30.08.2021 10:56

Jetzt, nach etwa 2,5 Jahren habe ich die angespannte Personalsituation genutzt und eine Höhergruppierung in E10 mit Vorweggewährung der Stufe 4 auf Anfrage erhalten.


Dann warst du vorher unterbezahlt oder bist jetzt überbezahlt.
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD
Beitrag von: Spid am 30.08.2021 10:57
TB sind entsprechend ihrer nichtnur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die Eingruppierungs steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. Eine Stufenvorweggewährung gibt es nur im Dienstleistungsbereich Kankenhäuser.
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD
Beitrag von: Timmä am 30.08.2021 10:58

Jetzt, nach etwa 2,5 Jahren habe ich die angespannte Personalsituation genutzt und eine Höhergruppierung in E10 mit Vorweggewährung der Stufe 4 auf Anfrage erhalten.


Dann warst du vorher unterbezahlt oder bist jetzt überbezahlt.

Vermutlich beides :)
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD
Beitrag von: Timmä am 30.08.2021 10:59
TB sind entsprechend ihrer nichtnur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die Eingruppierungs steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. Eine Stufenvorweggewährung gibt es nur im Dienstleistungsbereich Kankenhäuser.

Ich arbeite in der Krankenhausverwaltung.
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD
Beitrag von: Spid am 30.08.2021 11:25
Das ist Dir ja unbenommen. Es sind aber nur 7,8% der kommunalen TB in diesem Bereich beschäftigt, weshalb es eine solche Vorweggewährung tariflich für deutlich über 90% nicht geben kann - und es keinen Hinweis darauf gibt, daß die TE in diesem Dienstleistungsbereich tätig ist
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD
Beitrag von: Timmä am 30.08.2021 12:29
Es mag sein, dass die Stufenvorweggewährung bei der Fragestellerin nicht anwendbar ist.

Die Quintessenz meines Beispiels war aber doch, dass in den meisten Fällen eben kein Spid am anderen Ende der Leitung sitzt, sondern ein Chef/eine Chefin, der/die eine Höhergruppierung einfach aus dem Bauch heraus für angebracht hält und der/die sich daher beim Betriebsrat dafür einsetzt, dass dieser sie genehmigt.

Da kann es schonmal zu einer Abweichung zwischen geschriebenem Recht und Praxis kommen, zumal die meisten Entscheider den Tarifvertrag nur bedingt im Detail kennen.
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD
Beitrag von: Spid am 30.08.2021 12:47
Bei der Eingruppierung kann es keinen Unterschid zwischen Recht und Praxis geben, da die tariflichen Regelungen unmittelbar wirken und TB stets eingruppiert sind und nicht durch irgenwen eingruppiert werden. Was irgendwer für angebracht hält, ist mithin unbeachtlich.
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD
Beitrag von: Timmä am 30.08.2021 13:10
Bei der Eingruppierung kann es keinen Unterschid zwischen Recht und Praxis geben, da die tariflichen Regelungen unmittelbar wirken und TB stets eingruppiert sind und nicht durch irgenwen eingruppiert werden. Was irgendwer für angebracht hält, ist mithin unbeachtlich.

Mit der Antwort wäre ich bereits im Vorstellungsgespräch ausgeschieden.

Dort wurde nämlich nach der Gehaltsvorstellung gefragt. Wenn von vornherein ein Bilanzbuchhaltergehalt vorgegeben worden wäre, hätte ich nämlich das Nachsehen gegenüber Mitbewerbern mit entsprechender Qualifikation als Bilanzbuchhalter gehabt.

Ich sehe es daher in meinem Fall als Sprungbrett, zumal sich für mich bereits von Beginn an eine Verbesserung ergeben hat.

Das hier soll und kann keine Rechtfertigung für rechtswidriges Handeln der Arbeitgeberseite sein, sondern eben nur ein Beispiel dafür, womit man in der Realität eben auch konfrontiert sein kann.
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD
Beitrag von: Spid am 30.08.2021 13:43
Bei der Eingruppierung ist das Tarifrecht unmittelbar Realität.
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD
Beitrag von: Timmä am 30.08.2021 13:55
Bitte zeig uns, dass du kein Roboter bist.

Auf welchen der folgenden Bilder siehst du ein Auto?
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD
Beitrag von: Spid am 30.08.2021 14:00
Da hilft Dir auch kein Rumgenöle, bei Eingruppierung ist das Tarifrecht nunmal unmittelbar Realität.
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD
Beitrag von: Organisator am 30.08.2021 14:03
ein Chef/eine Chefin, der/die eine Höhergruppierung einfach aus dem Bauch heraus für angebracht hält und der/die sich daher beim Betriebsrat dafür einsetzt, dass dieser sie genehmigt.

Da kann es schonmal zu einer Abweichung zwischen geschriebenem Recht und Praxis kommen, zumal die meisten Entscheider den Tarifvertrag nur bedingt im Detail kennen.

Also so ein Chef hat von seiner Arbeit keine Ahnung und steht mindestens mit einem Bein im Knast. Ganz ehrlich - so einen unprofessionellen Chef würde ich nicht haben wollen, insbesonders wenn er seine anderen Entscheidungen auch mit so wenig Fachkenntnis trifft. Weder kann sich ein Chef für eine Höhergruppierung einsetzen noch kann der Betriebsrat sie genehmigen.
Gruselig, wenn er so etwas dennoch verbreitet oder behauptet.
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD
Beitrag von: Timmä am 30.08.2021 14:17
Das ist nach meiner Erfahrung auch in anderen Krankenhäusern gängige Praxis.
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD
Beitrag von: Thiesi am 30.08.2021 14:22
Dass ein Chef sich beim BR für die Genehmigung einer Höhergruppierung einsetzt? :o Wie sollte sowas denn in der Praxis stattfinden?
Titel: Antw:Höhergruppierung TVÖD
Beitrag von: Timmä am 30.08.2021 14:24
Sorry, die "gängige Praxis" war auf die Gehaltsverhandlung zu Beginn bezogen.