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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: wednesday97 am 23.08.2021 12:04
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Hallo Leute :-)
Ein Freund von mir hat sich auf eine Stelle beworben.
Die stelle ist unbefristet. Gesucht wird jemand in der Verwaltungsangestellte mit E9a .
Nun hat sich mein Kumpel beworben mit Doktortittel und hat die stelle erhalten.
Ist daß rechtens?
Jemand der doch studiert hat mit Doktortitel müsste doch mehr als E9a bekommen..
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E13 oder nicht ?
LG
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Wenn er sich auf E9a Tätigkeiten bewirbt und die bekommt wird er nach E9a bezahlt. Wenn er sich erfolgreich auf E13 Tätigkeiten bewirbt bekommt er E13.
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Sofern er die Voraussetzung in der Person erfüllt.
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Hallo Leute :-)
Ein Freund von mir hat sich auf eine Stelle beworben.
Die stelle ist unbefristet. Gesucht wird jemand in der Verwaltungsangestellte mit E9a .
Nun hat sich mein Kumpel beworben mit Doktortittel und hat die stelle erhalten.
Ist daß rechtens?
Jemand der doch studiert hat mit Doktortitel müsste doch mehr als E9a bekommen..
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E13 oder nicht ?
LG
Was wäre, wenn er sich als Putzkraft bewirbt? Sollte er dann auch E13 erhalten?
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Hallo Leute :-)
Ein Freund von mir hat sich auf eine Stelle beworben.
Die stelle ist unbefristet. Gesucht wird jemand in der Verwaltungsangestellte mit E9a .
Nun hat sich mein Kumpel beworben mit Doktortittel und hat die stelle erhalten.
Ist daß rechtens?
Jemand der doch studiert hat mit Doktortitel müsste doch mehr als E9a bekommen..
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E13 oder nicht ?
LG
Darf ich fragen wie man auf diese Idee kommt?
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Nichts für ungut, aber solche Fragen werden doch von Fake-Accounts und russischen Cyber-Trollen generiert, die gerade mal etwas Abschalten von den ganzen Wahlk(r)ampf-Attacken gegen die 3 Clowns, die demnächst Kanzler (m/w/d, LGBTQ+ etc.) werden möchten.
Diese Frage kann doch nicht ernst gemeint sein? :-\
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Nichts für ungut, aber solche Fragen werden doch von Fake-Accounts und russischen Cyber-Trollen generiert
Nur weil sich unsere Personalabteilung der korrekten Antwort auf diese Frage sicher ist, stellen sie diese Frage hier leider nicht. Und ja, deren offizielle Meinung deckt sich mit der Einschätzung des TE.
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Nein das ist eine ehrliche Frage, da sich bestimmt auch noch andere beworben haben. Dachte immer das man mit Doktortitel mindestens E12/13 bekommt.
Sorry für die Frage!
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Nein das ist eine ehrliche Frage, da sich bestimmt auch noch andere beworben haben. Dachte immer das man mit Doktortitel mindestens E12/13 bekommt.
Leider nein. Dann würden ja einige Pförtner oder Fahrer auch EG12/EG13 bekommen.
Man bekommt das was die Tätigkeiten hergeben.
Sorry für die Frage!
Dafür ist das Forum ja da, dass man fragen stellt.
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Nein das ist eine ehrliche Frage, da sich bestimmt auch noch andere beworben haben. Dachte immer das man mit Doktortitel mindestens E12/13 bekommt.
Sorry für die Frage!
Wenn das ernst gemeint war, möchte ich meinen ersten Beitrag etwas abschwächen und zum Ausdruck bringen, niemanden herabsetzen zu wollen.
Aber es liegt doch auf der Hand, dass man bezahlt/eingruppiert wird nach Maßgabe der Dinge/Aufgaben, die im Job/auf einer Stelle anfallen und zu erledigen sind!
Frau Dr. A. Merkel hätte als Physikerin z.B. einen Lehrstuhl an einer Uni bekommen können, dann wäre ihre (vermutlich berufsrelevante) Dissertation für die konkrete Verwendung förderlich bzw. erforderlich gewesen, um ein gewisses Entgelt zu erlangen. Wenn besagte Frau M. jetzt aber aus freien Stücken im Einzelhandelsverkauf tätig wird, dann ist es (für den Job) doch vollkommen unerheblich, ob sie ein theoretisches Genie in der Fachrichtung Physik ist. Sie wird nach Tätigkeit bezahlt und fertig.
Ich habe z.B. ne DFB-Trainer Lizenz für Fußball... bekomme aber nicht das Gehalt von Hansi Flick!
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Die Stelle ist ja mit E9a ausgeschrieben. Dann wird auch nur E9a bezahlt. Egal ob du Mittlere Reife, Abi, Master, oder einen Doktortitel hast.
Es gibt dann halt nicht mehr an Geld. Dann hätte er sich auf eine Stelle bewerben müssen, die mit E12 oder E13 ist.
Klar das sie ihn genommen haben. Doktortitel und dann E9a. :/
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Im übrigen ist eine erfolgreiche Promotion in der Entgeltordnung nicht eingruppierungsrelevant.
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Im übrigen ist eine erfolgreiche Promotion in der Entgeltordnung nicht eingruppierungsrelevant.
Richtig.
Könnte mir aber vorstellen, dass sie z.B. als Nachweis dienen könnte, dass man sonstiger Beschäftigter ist.
Dann wäre sie indirekt eingruppierungsrelevant.
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Hallo Leute :-)
Ein Freund von mir hat sich auf eine Stelle beworben.
Die stelle ist unbefristet. Gesucht wird jemand in der Verwaltungsangestellte mit E9a .
Nun hat sich mein Kumpel beworben mit Doktortittel und hat die stelle erhalten.
Ist daß rechtens?
Jemand der doch studiert hat mit Doktortitel müsste doch mehr als E9a bekommen..
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E13 oder nicht ?
LG
TV-L & Co. geben vor, daß die Tätigkeiten zur Eingruppierung führen. Da sind Abschlüsse vollkommen egal. Anders sieht es in der Beamtenlaufbahn aus: Da zählen leider die Abschlüsse mehr als die Tätigkeit.
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Hallo Leute :-)
Ein Freund von mir hat sich auf eine Stelle beworben.
Die stelle ist unbefristet. Gesucht wird jemand in der Verwaltungsangestellte mit E9a .
Nun hat sich mein Kumpel beworben mit Doktortittel und hat die stelle erhalten.
Ist daß rechtens?
Jemand der doch studiert hat mit Doktortitel müsste doch mehr als E9a bekommen..
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E13 oder nicht ?
LG
Worin wurde denn promoviert?
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Ich frage für einen Freund ;)
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Vielen lieben Dank für die ganzen Antworten !
Ich war halt verwirrt da ich es nicht anders als mit E13 kenne ....
Aber man lernt tja nie aus . Danke :-)