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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: carriegross am 23.08.2021 14:38

Titel: Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: carriegross am 23.08.2021 14:38
Hallöchen,

bei uns hat sich eine schwerbehinderte Bewerberin beworben, die ihre "Schwerbehinderung" in ihrer Bewerbung wortwörtlich so erwähnt hat, aber nicht eingeladen wurde. Ein paar Tage später erhielten wir das Schreiben bzgl. Entschädigung von ihr (3 Bruttos).

Jetzt hat unsere (trotzköpfige) Chefin dieser Bewerberin ein Schreiben zugeschickt, in dem steht, dass sie sich entschuldigt, ein Gegenangebot unterbreitet (0,5 Bruttos), da sie an einer einvernehmlichen und außergerichtlichen Einigung interessiert ist. Sie schrieb aber auch rein, dass sie über die Bewerberin erfahren hat, dass diese mehrere Arbeitsgerichtsverfahren wegen Entschädigung führt.

Keiner von uns weiß, woher die Chefin diese Info herhat.

Wir haben uns aber an den Kopf gefasst, als wir davon Kenntnis genommen haben und befürchten jetzt schlimmere Forderungen, nämlich bzgl. Verstoß Datenschutz und Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte dieser Bewerberin.

Ist unsere Chefin eigentlich verpflichtet, ihre Quellen preiszugeben?

Was könnte da jetzt evtl. noch auf uns zukommen? Wenn die Bewerberin entweder den Landesdatenschutzbeauftragten informiert oder mit dem Gegenangebot nicht einverstanden ist und es zu einem Verfahren kommt. Die Frage, woher unsere Chefin diese Info(s) herhat, dürfte sicherlich auch für das Gericht interessant sein!? Und dann könnte es doch richtig teuer werden, oder!? Ein Verstoß gegen das Datenschutz als Bußgeld ans Land und zusätzlich noch "Schmerzensgeld" wegen Verstoß gegen die Persönlichkeitsrechte in einem gesonderten Zivilverfahren vor dem Amtsgericht?

Wie seht ihr das bitte? Was sagen da evtl. Gesetze und die Rechtsprechung?

Dankeschön.

LG

Titel: Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: Spid am 23.08.2021 14:42
Wo wäre im Sachverhalt überhaupt irgendein Verstoß erkennbar? Zumal ich stets AGG-Hopping behaupten würde, egal, ob ich Erkenntnisse dazu hätte oder sie nur behauptete. Damit ist man tatsächliche AGG-Hopper günstig los und mehr als 3 Bruttogehälter werden es nicht.
Titel: Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: OrganisationsGuy am 23.08.2021 15:24
Wenn die Chefetage doch bereits eine Handhabung anstrebt, was bewegt die zugewiesenen Mitarbeiter jetzt dazu hier Nachforschungen anzustreben ob alles richtig gelaufen ist und welcher mögliche Schaden hier eintreten könnte? Sollte etwas nicht Konform abgelaufen sein wird die Chefin doch dran genommen, nicht ihr?

Ich kenne dieses "Absichern" ob alles richtig war nur wenn ein untergeordneter Kollege eventuell Mist gebaut hat und der darüber verantwortliche sich nun Gedanken macht wie man das Thema vom Eis runter holt aber anders herum?
Titel: Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: maiklewa am 23.08.2021 15:41
Vielleicht sägt da jemand an dem Stuhl der Chefin ...? ;-)

Dennoch interessante Frage, wie ich finde. Im schlimmsten Fall muss der AG vor Gericht 3 Bruttos abdrücken und bekommt noch einen auf den Deckel wegen dem Datenschutz. Und wer "Schwerbehinderung" in einer Bewerbung heutzutage noch überliest, der darf ruhig bluten! Das Kind ist in den Brunnen gefallen. Die Bewerberin hat jetzt quasi alle Trümpfe in der Hand. Der Landesdatenschutzbeauftragte würde sich über diese Infos freuen. Der AG wäre auch selten dämlich, wenn der diese Infos bei einem evtl. Verfahren noch weiter für sich ausnutzen wollen würde, da diese eindeutig gegen die Persönlichkeitsrechte der Bewerberin verstoßen! Und bzgl. AGG-Hopping ist die Rechtsprechung eindeutig! Selbst eine Vielzahl von entsprechenden Stellenbesetzungsverfahren und, oder Verfahren spricht nicht automatisch für das AGG-Hopping!

Deiner Chefin viel Glück und Dir viel Erfolg beim Sägen! xD
Titel: Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: karlchen am 23.08.2021 20:19
Gegen welches Persönlichkeitsrecht soll hier bitte verstoßen werden?
Titel: Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: maiklewa am 23.08.2021 21:42
Gegen das Allgemeine. Sollte auch Allgemeinwissen sein.

Bzgl. Datenschutz: woher hat die Chefin diese Infos? Sie wird wohl nicht bei allen Verfahren vor Ort gewesen sein. Somit hat sie wohl ihre Infos auf nicht rechtmäßigen und gegen die DSGVO-verstoßenden Wege Infos erhalten. Von jemanden vom Arbeitsgericht? Von jemanden von den anderen Arbeitgebern? Von der Kommunalversicherung, bei der o. g. AG und die anderen versichert sind und die für die anderen Arbeitgeber bereits Entschädigungen zahlen musste? In allen Fällen liegt ein klarer Verstoß gegen die DSGVO vor! Mir fällt auch kein Fall ein, in dem das datenschutzrechtlich konform abgelaufen sein soll!
Titel: Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: Spid am 23.08.2021 21:52
Wo wurde im Sachverhalt geschildert, daß sie über derlei Informationen überhaupt verfügte? Mal ganz abgesehen davon, daß Arbeitsgerichtsprozesse öffentlich sind und man dort ohne Probleme derlei Informationen erhalten könnte. Was man da nicht so alles beim Warten auf Gütetermine erfährt…
Titel: Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: maiklewa am 23.08.2021 22:33
Sie schrieb aber auch rein, dass sie über die Bewerberin erfahren hat, dass diese mehrere Arbeitsgerichtsverfahren wegen Entschädigung führt.
Titel: Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: Spid am 23.08.2021 22:36
Dort wird eben gerade nicht geschildert, daß sie über derlei verfügte. Dort wird geschildert, was sie in einen Brief geschrieben habe.
Titel: Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: maiklewa am 23.08.2021 22:42
Wo wurde im Sachverhalt geschildert, daß sie über derlei Informationen überhaupt verfügte? Mal ganz abgesehen davon, daß Arbeitsgerichtsprozesse öffentlich sind und man dort ohne Probleme derlei Informationen erhalten könnte. Was man da nicht so alles beim Warten auf Gütetermine erfährt…

Wenn die Chefin bei den Verfahren dabei war, kann sie das ja beweisen und sich die Bewerberin an die Zuschauerin erinnern? ;-)

Ja, man kann da Vieles erfahren! Besonders, wenn man vor dem Beratungsraum der Gegenseite auf dem Flur sitzt und es nicht wirklich schalldicht ist! xD Also, immer schön beobachten, wo die Gegenseite sich berät und dann lauschen. ;-)

Aber mal ernst(er), wir wissen doch, sie so was läuft. Der eine Chef kennt die andere Chefin oder der Personaler von A den Personaler von B ... Alles eben nur datenschutzkonform, solange das nicht rauskommt. In dem SV oben war die Chefin aber einfach zu blöd! Das Geschriebene kann sie nicht mehr zurücknehmen und wird ihr noch insofern zum Verhängnis, wenn der Landesdatenschutzbeauftragte von ihr Namen erfahren möchte.
Titel: Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: Spid am 23.08.2021 22:56
Inwiefern müßte sie das?

Beratungsraum der Gegenseite? Wenn Du so den Flur vor dem Amtszimmer des Richters nennst, sagst Du zu Deiner Kloschüssel wohl auch Defäkationsthron…

Ob das bei Euch so läuft, läßt zwar tief blicken, ist aber völlig unbeachtlich für den Sachverhalt.
Titel: Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: karlchen am 23.08.2021 23:58
Gegen das Allgemeine. Sollte auch Allgemeinwissen sein.

Stimmt, danke.
Titel: Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: was_guckst_du am 24.08.2021 06:40
...gegen den Datenschutz hat allenfalls die Person verstoßen, die der "Chefin" solche Informationen hat zukommen lassen (und dann auch nur, wenn die Informationen nicht öffwentlich zugänglich gewesen wären)...
Titel: Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: carriegross am 24.08.2021 07:08
...gegen den Datenschutz hat allenfalls die Person verstoßen, die der "Chefin" solche Informationen hat zukommen lassen (und dann auch nur, wenn die Informationen nicht öffwentlich zugänglich gewesen wären)...

Danke Euch allen bis hierhin schonmal für das rege Interesse und euren Antworten.

Die Informationen bei öffentlichen Sitzungen in Arbeitsgerichtsangelegenheiten sind aber meines Wissens nur insofern öffentlich zugänglich, dass solche Verfahren, Termine doch nur im Arbeitsgericht selbst und dann auch nur vor dem jeweiligen Sitzungszimmer ausgehangen werden. Oder werden solche öffentlichen Termine noch woanders veröffentlicht? Ich habe jetzt mal online bei mehreren Arbeitsgerichten nach Terminen gesucht und nirgendwo etwas gefunden. Auch gibt es keine Infos in irgendwelchen Anzeigern ...
Titel: Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: was_guckst_du am 24.08.2021 07:10
..."Öffentlich" heisst hier nicht, irgendwo zu veröffentlichen, sondern dass die Öffentlichkeit zugelassen ist...
Titel: Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: Spid am 24.08.2021 07:30
Und insbesondere bei Güteterminen, die eng getaktet sind, sitzen die wartenden Parteien der nächsten Termine als Publikum im Saal. Wer den jeweiligen Richter noch nicht selbst kennt, will sich ggfs. auch vor seinem Termin ein Bild machen. Gütetermine sind zudem auch sehr witzig.
Titel: Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: WasDennNun am 24.08.2021 07:53
...gegen den Datenschutz hat allenfalls die Person verstoßen, die der "Chefin" solche Informationen hat zukommen lassen (und dann auch nur, wenn die Informationen nicht öffwentlich zugänglich gewesen wären)...

Danke Euch allen bis hierhin schonmal für das rege Interesse und euren Antworten.

Die Informationen bei öffentlichen Sitzungen in Arbeitsgerichtsangelegenheiten sind aber meines Wissens nur insofern öffentlich zugänglich, dass solche Verfahren, Termine doch nur im Arbeitsgericht selbst und dann auch nur vor dem jeweiligen Sitzungszimmer ausgehangen werden. Oder werden solche öffentlichen Termine noch woanders veröffentlicht? Ich habe jetzt mal online bei mehreren Arbeitsgerichten nach Terminen gesucht und nirgendwo etwas gefunden. Auch gibt es keine Infos in irgendwelchen Anzeigern ...
Wenn man denjenigen fragt, ob der die Aushänge sich ansieht (z.B. weil er sich aufhängt), ob er sich an einem Namen erinnern kann und wie oft er einen solchen Aushang mit einem solchen Namen öffentlich aufgehangen gesehene hat, dann ist das für dich also eine "Verstoß Datenschutz und Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte"?
Titel: Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: Spid am 24.08.2021 08:04
Nicht mal das braucht es. Es genügt doch, in einem Gütetermin als Zuschauer gesessen zu haben, in dem derlei vorgetragen worden ist. Das ist doch immer mal wieder der Fall.
Titel: Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: WasDennNun am 24.08.2021 08:30
Nicht mal das braucht es. Es genügt doch, in einem Gütetermin als Zuschauer gesessen zu haben, in dem derlei vorgetragen worden ist. Das ist doch immer mal wieder der Fall.
Du meinst, dass im Gütetermin wird vorgetragen wird, dass mehrere weitere Verfahren anhängig sind, richtig?
Titel: Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: Spid am 24.08.2021 08:34
Ja. Es handelt sich ja um den üblichen Parteivortrag bei solchen Fällen.
Titel: Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: kraemerchen am 24.08.2021 11:02
Ich hoffe, Carrie hält uns auf dem Laufenden. Wenn die Bewerberin eine Klage einreicht, wird es wohl sehr schnell, idR in den nächsten vier Wochen einen Gütetermin geben. Ich glaube, da werden dann Dinge aufgedeckt oder bekanntgegeben, die wir hier noch nicht ahnen können und somit nicht wissen können. Wenn dem aber so ist, wie es eingangs geschildert wurde, dann sehe ich auch eine gewisse Erklärungsnot bei der Chefin.

Allerdings interessiert mich der Ansatz mit der Kommunalversicherung. Ich denke, dass alle (?) hier eine entsprechende Versicherung haben werden, u. a. für solche Fälle, aber natürlich nicht nur.

Jetzt stellt sich für mich die Frage, wenn die Kommunalversicherung tatsächlich eine Rundmail an alle AG geschickt hat, dass man bei der Bewerberin X besser aufpassen sollte und sicherheitshalber immer einladen sollte, da diese wegen AGG-Verfahren bekannt ist. Das wäre doch ganz sicher ein Verstoß gegen den Datenschutz und gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht!?

Und wie wäre es, wenn es um z. B. eine Landesbehörde geht, die keine Versicherung hat und die dann zufälligerweise denselben Anwalt nehmen würde, wie ein anderer AG aus einem anderen Verfahren. Dieser Anwalt würde doch gegen seine anwaltliche Schweigepflicht verstoßen!?
Titel: Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: WasDennNun am 24.08.2021 11:25
Das wäre doch ganz sicher ein Verstoß gegen den Datenschutz und gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht!?
Warum?
Schwarze Listen zu führen kann datenschutzrechtlich erlaubt sein.
[/quote]
 Dieser Anwalt würde doch gegen seine anwaltliche Schweigepflicht verstoßen!?
[/quote]Aber doch nur, wenn er etwas verbreitet, was er nur in Ausübung seiner Tätigkeit erfahren haben kann, oder?
Wenn er den Inhalt von öffentliche Aushänge sich merkt und dies verwendet, dann ....
Titel: Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: kraemerchen am 24.08.2021 11:31
Schwarze Listen zu führen kann datenschutzrechtlich erlaubt sein.

Beispiele? Und solche schwarze Listen dürfen nicht anonymisiert geführt und verbreitet werden?
Titel: Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: WasDennNun am 24.08.2021 11:36
Schwarze Listen zu führen kann datenschutzrechtlich erlaubt sein.

Beispiele? Und solche schwarze Listen dürfen nicht anonymisiert geführt und verbreitet werden?
Die Datenverarbeitung ist bei berechtigten Interesse erlaubt. Und wenn ich jemanden Hausverbot erteilt habe, dann darf ich eine Liste über diese Menschen führen, damit mein Pförtner diese abweisen kann.
und anonyme Listen sind nicht Schwarze Listen sondern geschwärzte Listen
Titel: Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: kraemerchen am 24.08.2021 11:52
Schwarze Listen zu führen kann datenschutzrechtlich erlaubt sein.

Beispiele? Und solche schwarze Listen dürfen nicht anonymisiert geführt und verbreitet werden?
Die Datenverarbeitung ist bei berechtigten Interesse erlaubt. Und wenn ich jemanden Hausverbot erteilt habe, dann darf ich eine Liste über diese Menschen führen, damit mein Pförtner diese abweisen kann.
und anonyme Listen sind nicht Schwarze Listen sondern geschwärzte Listen

Oh, dieses berechtigte Interesse ist aber in dem geschilderten Fall wohl bei niemanden vorhanden!
Titel: Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: WasDennNun am 24.08.2021 11:55
Oh, dieses berechtigte Interesse ist aber in dem geschilderten Fall wohl bei niemanden vorhanden!
Du siehst also keine Berechtigtes Interesse das AG Kenntnis davon zu haben, dass er gewissen Menschen die nicht 1000%ig ungeeignet sind, sondern nur 100%ig , zum Gespräch einzuladen, damit sie nicht 3 Gehälter abzocken, weil das ihre Geschäftsmodell ist?
Titel: Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: kraemerchen am 24.08.2021 12:08
Oh, dieses berechtigte Interesse ist aber in dem geschilderten Fall wohl bei niemanden vorhanden!
Du siehst also keine Berechtigtes Interesse das AG Kenntnis davon zu haben, dass er gewissen Menschen die nicht 1000%ig ungeeignet sind, sondern nur 100%ig , zum Gespräch einzuladen, damit sie nicht 3 Gehälter abzocken, weil das ihre Geschäftsmodell ist?

Dann dürfen auf diesen schwarzen Listen auch tatsächlich nur Namen stehen, die das erfüllen? Und was ist mit allen anderen, die 100 %ig offensichtlich nicht ungeeignet sind und sehr wohl wiederum ein berechtigtes Interesse an Gesprächen haben, da sie arbeitslos oder Arbeit suchend sind, bereits auch Gespräche bei anderen geführt haben, dieses auch belegen können und eben vielleicht doch mal von ihrem Recht Gebrauch genommen haben, Entschädigungen einzuklagen, weil sie eben doch mal nicht eingeladen worden sind, obwohl man sie hätte einladen müssen?
Titel: Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: maiklewa am 24.08.2021 12:27
Oh, dieses berechtigte Interesse ist aber in dem geschilderten Fall wohl bei niemanden vorhanden!
Du siehst also keine Berechtigtes Interesse das AG Kenntnis davon zu haben, dass er gewissen Menschen die nicht 1000%ig ungeeignet sind, sondern nur 100%ig , zum Gespräch einzuladen, damit sie nicht 3 Gehälter abzocken, weil das ihre Geschäftsmodell ist?

Dann dürfen auf diesen schwarzen Listen auch tatsächlich nur Namen stehen, die das erfüllen? Und was ist mit allen anderen, die 100 %ig offensichtlich nicht ungeeignet sind und sehr wohl wiederum ein berechtigtes Interesse an Gesprächen haben, da sie arbeitslos oder Arbeit suchend sind, bereits auch Gespräche bei anderen geführt haben, dieses auch belegen können und eben vielleicht doch mal von ihrem Recht Gebrauch genommen haben, Entschädigungen einzuklagen, weil sie eben doch mal nicht eingeladen worden sind, obwohl man sie hätte einladen müssen?

Genau das ist das Problem solcher schwarzen Listen, sofern vorhanden.

Nicht umsonst liegt die Beweislast beim AG, mind. Indizien heranzuführen, um eine Bewerbung als unglaubhaft darzustellen. Und diese Hürden sind riesig hoch. Selbst eine Vielzahl von entsprechenden Gerichtsverfahren, ob nun parallel aktuell oder in der Vergangenheit, sind lt. Rechtsprechung kein Indiz fürs AGG-Hopping. Wenn es eine solche Liste geben sollte, dann sollte sich der Listeneigentümer sehr gut überlegen, ob er damit hausieren geht und dann dummerweise auch noch vor Gericht rumfuchtelt.

Witzig wäre es ja, wenn die Chefin sagt, sie hätte die Info von Versicherung XYZ und die sagt dann, dass das nicht stimmen würde.

Und wenn die Chefin tatsächlich mal bei einem Verfahren als Zuschauerin dabei gewesen sein sollte oder mal auf dem Flur gesessen haben möchte, als es ein Verfahren der Bewerberin gegeben haben soll ... alles sehr sehr dünnes Eis!
Titel: Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: Spid am 24.08.2021 12:34
Es ist ja auch überhaupt nicht gesichert, daß sie derlei überhaupt erfahren hat. Es handelt sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit. Es ist mithin weder geboten noch klug, ausschließlich wahre Behauptungen zu erheben.
Titel: Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: was_guckst_du am 24.08.2021 12:37
...im Zivilrecht darf gelogen werden, bis sich die Dielen vor dem Richtertisch biegen... 8)
Titel: Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: Spid am 24.08.2021 12:39
Und das war noch nicht einmal vor einem Richtertisch, sondern einfach nur ein Schreiben an die gegnerische Partei.
Titel: Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: WasDennNun am 24.08.2021 13:03
Oh, dieses berechtigte Interesse ist aber in dem geschilderten Fall wohl bei niemanden vorhanden!
Du siehst also keine Berechtigtes Interesse das AG Kenntnis davon zu haben, dass er gewissen Menschen die nicht 1000%ig ungeeignet sind, sondern nur 100%ig , zum Gespräch einzuladen, damit sie nicht 3 Gehälter abzocken, weil das ihre Geschäftsmodell ist?

Dann dürfen auf diesen schwarzen Listen auch tatsächlich nur Namen stehen, die das erfüllen? Und was ist mit allen anderen, die 100 %ig offensichtlich nicht ungeeignet sind und sehr wohl wiederum ein berechtigtes Interesse an Gesprächen haben, da sie arbeitslos oder Arbeit suchend sind, bereits auch Gespräche bei anderen geführt haben, dieses auch belegen können und eben vielleicht doch mal von ihrem Recht Gebrauch genommen haben, Entschädigungen einzuklagen, weil sie eben doch mal nicht eingeladen worden sind, obwohl man sie hätte einladen müssen?
In diesem Fall werden die Menschen auf der Schwarzen Liste ja auf alle Fälle eingeladen, ohne das man sich Gedanken darüber macht, ob sie auch im entferntesten geeignet wären und abgearbeitet.
Also wo ist das Problem?
Titel: Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: kraemerchen am 24.08.2021 13:08
Oh, dieses berechtigte Interesse ist aber in dem geschilderten Fall wohl bei niemanden vorhanden!
Du siehst also keine Berechtigtes Interesse das AG Kenntnis davon zu haben, dass er gewissen Menschen die nicht 1000%ig ungeeignet sind, sondern nur 100%ig , zum Gespräch einzuladen, damit sie nicht 3 Gehälter abzocken, weil das ihre Geschäftsmodell ist?

Dann dürfen auf diesen schwarzen Listen auch tatsächlich nur Namen stehen, die das erfüllen? Und was ist mit allen anderen, die 100 %ig offensichtlich nicht ungeeignet sind und sehr wohl wiederum ein berechtigtes Interesse an Gesprächen haben, da sie arbeitslos oder Arbeit suchend sind, bereits auch Gespräche bei anderen geführt haben, dieses auch belegen können und eben vielleicht doch mal von ihrem Recht Gebrauch genommen haben, Entschädigungen einzuklagen, weil sie eben doch mal nicht eingeladen worden sind, obwohl man sie hätte einladen müssen?
In diesem Fall werden die Menschen auf der Schwarzen Liste ja auf alle Fälle eingeladen, ohne das man sich Gedanken darüber macht, ob sie auch im entferntesten geeignet wären und abgearbeitet.
Also wo ist das Problem?

Ich sehe insofern ein Problem darin, dass ein solcher Name, der dann auf einer solchen genannten Schwarzen Liste zu Unrecht landet, eine Diskriminierung darstellt.

Würden Sie auf einer solchen Schwarzen Liste stehen wollen, weil Sie nur Ihre Rechte eingeklagt haben, aber der Definition nach kein, in dem Fall, möglicher AGG-Hopper sind?
Titel: Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: was_guckst_du am 24.08.2021 13:11
..es gibt überall "schwarze Listen"...bei den Banken und Versicherungen, bei Amazon und Co., bei den Energieversorgern (hier die ständig Wechsler) etc...

...letzten Endes bestimmt eigenes Verhalten, ob und auf welcher Liste man steht...
Titel: Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: WasDennNun am 24.08.2021 13:17
Wenn jemand zu Einladungen nicht fährt und bei Nichteinladung klagt? Dann landet der zu unrecht auf der Liste?

Ich sehe insofern ein Problem darin, dass ein solcher Name, der dann auf einer solchen genannten Schwarzen Liste zu Unrecht landet, eine Diskriminierung darstellt.
Ja, hast Recht: Man darf nie irgendeine Liste führen, die von Belang ist, da ja die Liste fehlerhaft sein könnte!

Zitat
Würden Sie auf einer solchen Schwarzen Liste stehen wollen, weil Sie nur Ihre Rechte eingeklagt haben, aber der Definition nach kein, in dem Fall, möglicher AGG-Hopper sind?
Dann würde ich nicht auf der Liste stehen, weil ich ja kein AGG-Hopper wäre.
s.o.
Titel: Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: kraemerchen am 24.08.2021 13:50
Wenn jemand zu Einladungen nicht fährt und bei Nichteinladung klagt? Dann landet der zu unrecht auf der Liste?

Ist das nicht zu einfach und zu pauschal?

Ja, hast Recht: Man darf nie irgendeine Liste führen, die von Belang ist, da ja die Liste fehlerhaft sein könnte!

Danke.

Dann würde ich nicht auf der Liste stehen, weil ich ja kein AGG-Hopper wäre.
s.o.

Genau! Und so gehts der Bewerberin vielleicht auch.
Titel: Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: xap am 24.08.2021 16:49
..es gibt überall "schwarze Listen"...bei den Banken und Versicherungen, bei Amazon und Co., bei den Energieversorgern (hier die ständig Wechsler) etc...

...letzten Endes bestimmt eigenes Verhalten, ob und auf welcher Liste man steht...

Und inwiefern rechtfertigt ein ggf. rechtskonformes Verhalten das Speichern meiner personenbezogenen Daten in irgendwelchen Listen? Insbesondere wenn es keine Zustimmung oder vertragliche Grundlage zu geben scheint? Riecht doch stark nach einer nicht durch die DSGVO gestützte Speicherung eben jener Daten. Und das kann teuer werden.

Titel: Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: maiklewa am 24.08.2021 16:53
Wenn Deine Chefin natürlich pokert (vielleicht auch solche Infos hat, aber nicht belegen kann) und Unwahrheiten in einem öffentlichen Verfahren über die Bewerberin verbreitet, dann kann Deiner Chefin auch schnell das StGB drohen. Einerseits wäre zu überprüfen, ob man von übler Nachrede oder von Verleumdung sprechen müsste und andererseits ob man hier sogar von Prozessbetrug sprechen muss!? Das wäre dann zwar losgelöst vom Arbeitsgerichtsverfahren, aber besser macht es das nicht. Ob die Bewerberin jetzt eine Rechtsschutzversicherung hat oder nicht, ich denke so oder so wird es eine sehr teure und vielleicht auch mediale unwirksame Aufmerksamkeit für Deinen AG haben (bei einem Gütetermin sitzen auch mal gerne welche von der regionalen Tagespresse) und Deine Chefin muss vielleicht sogar personelle Konsequenzen tragen, denn auch Deine Chefin muss ich irgendjemanden erklären ...
Titel: Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: Spid am 24.08.2021 17:14
Und wo genau wäre derlei geschildert worden oder sei anzunehmen?
Titel: Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: karlchen am 24.08.2021 17:49
Wenn Deine Chefin natürlich pokert (vielleicht auch solche Infos hat, aber nicht belegen kann) und Unwahrheiten in einem öffentlichen Verfahren über die Bewerberin verbreitet, dann kann Deiner Chefin auch schnell das StGB drohen. Einerseits wäre zu überprüfen, ob man von übler Nachrede oder von Verleumdung sprechen müsste und andererseits ob man hier sogar von Prozessbetrug sprechen muss!? Das wäre dann zwar losgelöst vom Arbeitsgerichtsverfahren, aber besser macht es das nicht. Ob die Bewerberin jetzt eine Rechtsschutzversicherung hat oder nicht, ich denke so oder so wird es eine sehr teure und vielleicht auch mediale unwirksame Aufmerksamkeit für Deinen AG haben (bei einem Gütetermin sitzen auch mal gerne welche von der regionalen Tagespresse) und Deine Chefin muss vielleicht sogar personelle Konsequenzen tragen, denn auch Deine Chefin muss ich irgendjemanden erklären ...

Sicherlich Vieles hier ins Blaue hinein, aber dennoch Punkte, die man bedenken kann, können sollte, sollte!?

Ich finde es gut hier im Forum, dass es auch User gibt, die über den Horizont schauen und gewisse Konjunktive erwähnen. Bin zwar selbst kein Freund von was-wäre-wenn oder hätte-hätte, aber das ein oder andere links und rechts an Gedanken mitnehmen schadet ja auch nicht. ;-)
Titel: Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: karla am 24.08.2021 18:50
Ich saß dem einen oder anderen Arbeitsgerichtsverfahren als Zuschauer bei. Ich denke, dass alle hier wissen, dass jedes Verfahren anders ausgehen kann. Tendentiell merkt man ja schon im Gütetermin, für wen die vorsitzende Person eher ist. D. h., ob diese der Beklagten signalisiert, ob diese sich besser gütlich einigen sollte, evtl. auch mit mehr, als diese wollte. Und, ganz ehrlich, 0,5 - 1 Bruttogehälter sind eher ein Zeichen, als ein ernstgemeintes Angebot. Ich tendiere hier tatsächlich zu mind. 1,5, eher 2 Bruttogehälter. Ich saß schon bei einigen Verfahren bzgl. AGG, Entschädigung ... in den Reihen und da hat so mancher Kläger bei weitaus unklareren Verhältnissen verhältnismäßig mehr bekommen (GDB stand so nur versteckt im Lebenslauf, es wurde mit Wortspielen am Ende des Anschreibens gespielt, es gab Angaben unterhalb des Fließtextes, es gab (bewusste?) Schreibfehler (schwer behindert, Schwärbehinderung, Behinnderungsgrat, Grat ..., Prozent x ...), damit die AGs die Angaben schwer bis gar nicht finden konnten und sollten.

Wenn aber das Wort "Schwerbehinderung" im Fließtext, vielleicht sogar relativ weit oben, steht, und die Bewerberin nicht offensichtlich ungeeignet ist, dann ... ja ... schlechte Karten für den AG.

Und das andere, wenn das alles so sein sollte usw. usf., dann gehts halt vors Amtsgericht und dann könnte es noch teurer werden. Datenschutzverstöße und Verstöße gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht, werden hart bestraft. Ob dann nun ein möglicher Prozessbetrug i. V. m. Verleumdung und/oder übler Nachrede eingeklagt wird. Na ja, ich sehe für die Chefin irgendwie sehr schwarzes Schwarz!
Titel: Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: Spid am 24.08.2021 18:54
Und wo genau kämen im Sachverhalt Datenschutzverstöße und Verstöße gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht vor?
Titel: Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: WasDennNun am 24.08.2021 21:00
Wenn jemand zu Einladungen nicht fährt und bei Nichteinladung klagt? Dann landet der zu unrecht auf der Liste?

Ist das nicht zu einfach und zu pauschal?

Nein, bei mehr als 5 Vorfälle sehe ich da ein klares Muster. Und bin bereit mich auch irren zu können.
Zitat
Ja, hast Recht: Man darf nie irgendeine Liste führen, die von Belang ist, da ja die Liste fehlerhaft sein könnte!

Danke.
Bitte, ich werde aber trotzdem sinnvolle und validierte Listen führen für ein menge Dinge im Leben. Und wennda mal 1% Fehlerhafte  "Diskriminierung" bei passiert, dann nenne ich es beiderseitiges Lebensrisiko.
Zitat
Dann würde ich nicht auf der Liste stehen, weil ich ja kein AGG-Hopper wäre.
s.o.

Genau! Und so gehts der Bewerberin vielleicht auch.
Ja, vielleicht auch nicht und ich wende Schaden ab.
Insbesondere, da durch einer solchen Liste, ja dem AGG Hopper und den Unschuldigen kein Schaden zugefügt wird.
Der AGG Hopper kommt ja eh nicht zu dem 7:00 Termin, der, die das andere schon und kann dann ja brillieren und mich überzeugen, obwohl er eigentlich ungeeignet erschien und nur weil er SB ist eingeladen wurde.
Titel: Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: was_guckst_du am 25.08.2021 06:45
...hier entwickeln sich selbständig Nebenkriegsschauplätze, die mit dem eigentlichen Sachverhalt nicht mehr viel zu tun hat...

...Fakt ist, dass die Bewerberin erkennbar schwerbehindert ist und nicht eingeladen wurde (ob sie aufgrund ihrer Bewerbung erkennbar ungeeignet war und nicht eingelden werden musste, wissen wir nicht)

...die Bewerberin kann daraufhin ein arbeitsgerichtliches Verfahren anstrengen und eine Entschädigung von drei Bruttogehältern erwarten...

...ob auch dem Arbeitsgericht Erkenntnisse über AGG-Hopping vorliegen und wie dieses damit umgeht, steht ebenso in den Sternen, wie die Frage, ob die Bewerberin das Angebot des AG annimmt und auf ein Gerichtsverfahren verzichtet...

....alle anderen Spekulationen sind Bullshit...
Titel: Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: Spid am 25.08.2021 07:00
Und wir wissen, daß sie der „Bewerberin“ vorgehalten hat, sich rechtsmißbräuchlich zu verhalten. Sie hat behauptet, Erkenntnisse dazu zu haben. Was ein AGG-Hopper gar nicht möchte, ist ein Urteil, das ihn als solchen entlarvt. Deshalb sollte man jeden, der entsprechende Vorwürfe erhebt, wie einen solchen behandeln. Ist er keiner, wird’s auch nicht teurer. Ist er einer, ist man ihn günstig losgeworden.
Titel: Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: yamato am 25.08.2021 07:12
...im Zivilrecht darf gelogen werden, bis sich die Dielen vor dem Richtertisch biegen... 8)

Im Zivilprozeß wird zwar viel gelogen, erlaubt ist es aber zumindest laut ZPO nicht
https://www.juraforum.de/gesetze/zpo/138-erklaerungspflicht-ueber-tatsachen-wahrheitspflicht

Titel: Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: Spid am 25.08.2021 07:23
Was aber nur für den Zivilprozeß gilt - nicht für den vorgerichtlichen Schriftwechsel der Parteien.
Titel: Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: kraemerchen am 25.08.2021 08:00
Eine Wahrheitspflicht gibts lt. Gesetz in Arbeitsgerichtsprozessen nicht?

Wenn auch selten, kann der/die Vorsitzende jemanden unter Eid aussagen lassen. Auch wenn da viel Spekulatius geknabbert werden, mal angenommen, die Chefin würde ihre bisher getätigte schriftliche Äußerung vor Gericht unter Eid bestätigen, wenngleich sie ihre Quelle nicht preisgibt, ich weiß ja nicht, ob sie sich damit einen Gefallen tun würde, wenn nachher rauskommen könnte, dass sie eine Falschaussage unter Eid getätigt hat. Das wird dann richtig unangenehm.
Titel: Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: Spid am 25.08.2021 08:04
Wer genau hätte derlei behauptet?
Titel: Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: effzehbäh am 26.08.2021 09:44
Guten Morgen,

ich lese hier seit ein paar Monaten regelmäßig mit, aber dieser Faden hier veranlasst mich doch mal, meinen Senf dazuzugeben. Ich bin Richter an einem sehr großen Arbeitsgericht und wir haben regelmäßig solche Klagen - wegen Alter, Nationalität, Schwerbehinderung.

Die Chefin, die dann auch geladen wird, wird entweder persönlich vor Gericht erscheinen (müssen) oder sie lässt sich vertreten - entweder von einem Anwalt oder von jemanden von einer Versicherung, sofern es eine gibt bzw. eine evtl. vorhandene diesbzgl. angerufen und beauftragt wurde. Falls die Bewerberin in ihrer Klageschrift das Schreiben der Chefin erwähnt, kann es durchaus sein, dass diese persönlich erscheinen muss, um sich spätestens im Gütetermin zu erklären. Die Beklagte wird sehr sicher eine Klageerwiderung schreiben und möglichst so zum Arbeitsgericht schicken, sodass die Klägerin keine großartig weitere Zeit hat, darauf einzugehen. Dabei wird aber wohl nie bedacht, dass auch wir Richter diese nicht selten kurze Klageerwiderungen lesen müssen. Es kommt sogar oft vor, dass eine Erwiderung dem Richter erst kurz vor dem Gütetermin auf den Tisch gelegt wird oder wird erst zum Termin mitgebracht. Nicht selten kontraproduktiv für die Beklagte.

Im Gütetermin wird nun einmal erst einmal alles erörtert, beide Standpunkte angehört, bis es dann schließlich dazu kommt, zu welchem Preis man sich einigen könnte. 0,5 Brutto sind nahezu lächerlich, aber ok. Als AG muss man es versuchen. Die Klägerin hält meist nicht an den max. drei Brutto fest, geht langsam runter auf 2,5, dann evtl. 2. Oftmals wird auch sehr gerne eine runde Summe ausgehandelt. Manche AG (und Versicherungen) haben offensichtlich ein Problem damit, mehr als 1,5 zu zahlen.

An dieser Stelle, um diese eigenen Erfahrungen und auch die Erfahrungen von Kollegen wiederzugeben, sollte die Beklagte tatsächlich weiterhin anführen, dass sie Beweise oder was auch immer für welche Infos hat, aus denen hervorgehen könnten, dass es sich bei der Klägerin um eine potentielle AGG-Hopperin handeln könnte, dann darf die Beklagte das sehr wohl weiter erörtern. Und gerade das versuchen immer mehr AG und ist schon fast ermüdend. Und hier ist anzumerken, dass aus der gültigen Rechtsprechung hervorgeht, dass selbst andere aktuelle Verfahren erst einmal Null aussagen. Es gibt nun einmal Rechte und Pflichten. Natürlich wird bereits vorher vom Richter die Bewerbungsunterlagen überprüft usw. usf. Gehen aus diesen keine eindeutigen Indizien hervor, dass es sich um eine Scheinbewerbung handelt, es keine Schreibfehler gibt, alles ordentlich ist, man an der Bewerbung anmerkt, dass diese individuell geschrieben wurde usw. usf. und dann noch im Fließtext des Bewerbungsanschreiben direkt und nicht versteckt hervorgeht, dass die Kläger schwerbehindert ist, dann darf und muss man als Richter erst einmal davon ausgehen, dass hier nicht gehoppt wurde. Selbst wenn die Beklagte belegen kann, dass es bereits Verfahren der Klägerin gibt oder gab, kann und darf die Beklagte belegen, warum es diese Verfahren gab. Wurden da seitens der AG auch offensichtliche Verfahrensfehler gemacht oder wurde dort offensichtlich versucht, nur Entschädigungen zu erhalten. Die Hürden sind sehr sehr hoch. Wenn nun aber die Klägerin nicht nur Indizien haben sollte, sondern mit Tatsachen und Beweisen ihre Bewerbung begründet, dann kann der AG noch so viel was bzgl. AGG-Hopping suggerieren. Wir hatten mal einen relativ ähnlichen Fall. Ich weiß nicht mehr, wie die Schwerbehinderung kundgetan wurde, aber der AG im ÖD hätte diese auf jeden Fall sehen müssen und den damaligen nicht offensichtlich ungeeigneten Bewerber einladen müssen. Es kamen auch die Vorwürfe des Hoppings und die Versicherung konnte tatsächlich Verfahren anführen und ehemalige AG nennen. Dann kam aber im Gütetermin der Kläger, taktisch keine unkluge Wahl des Zeitpunkts, mit den Beweisen, dass der Kläger 1. arbeitssuchend gemeldet war, 2. er sich zum Zeitpunkt der Bewerbung in einer befristeten Anstellung befand und 3. es sogar einen Vermittlungsvorschlag der BA genau auf diese Stelle gab. Da war der Drops für die Beklagte gelutscht und es wurde von meiner Person schonmal dem AG empfohlen, hier und heute eine gütliche Einigung zu erzielen, da die Chancen im Kammertermin gleich sehr sehr gering für diesen wären. Es wird zwar immer was von 1,5 Bruttos geschrieben, was aber zumindest in solchen Fällen nicht der Realität entspricht. In dem Fall gabs für den Kläger 2,5 Brutto.

Ich bleibe hier dran und werde in ein paar Wochen oder Monaten nochmal gezielt hier nachlesen, ob sich Carrie nochmal gemeldet hat.

Hochachtungsvoll


Titel: Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: Spid am 26.08.2021 10:03
Es überrascht nicht, daß der juristische Katzentisch sich damit überfordert sieht, Klageerwiderungen zu lesen. Ich war bislang allerdings immer davon ausgegangen, daß es lediglich am Verstehen hapert.
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Beitrag von: Organisator am 26.08.2021 10:03
@ FCB - danke für den ausführlichen Blick aus der Praxis, sehr informativ!
Titel: Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: effzehbäh am 26.08.2021 11:08
Es überrascht nicht, daß der juristische Katzentisch sich damit überfordert sieht, Klageerwiderungen zu lesen.

Wer genau hat derlei behauptet?
Titel: Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: effzehbäh am 26.08.2021 11:10
@ FCB - danke für den ausführlichen Blick aus der Praxis, sehr informativ!

Sehr gerne. So oder so ähnlich laufen alle AGG-Verfahren ab.
Titel: Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: Spid am 26.08.2021 11:11
Es überrascht nicht, daß der juristische Katzentisch sich damit überfordert sieht, Klageerwiderungen zu lesen.

Wer genau hat derlei behauptet?


Du.
Titel: Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: effzehbäh am 26.08.2021 13:44
Es überrascht nicht, daß der juristische Katzentisch sich damit überfordert sieht, Klageerwiderungen zu lesen.

Wer genau hat derlei behauptet?


Du.

Wenn Sie gestatten, Für so etwas , st mir meine Zeit zu schade.
Titel: Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: Spid am 26.08.2021 13:49
Das denke ich mir beim juristischen Katzentisch auch immer - und wenn man dann in die leeren, dumpfen Augen des Vorsitzenden blickt, der leidlich komplexen Vorträgen und eindeutiger BAG-Rechtprechung intellektuell kaum zu folgen weiß, sieht man sich regelmäßig auch bestätigt. Da gibt es nur wenige Lichtblicke.
Titel: Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: maiklewa am 26.08.2021 14:37
@effzehbäh

Ich denke, Sie stehen über solche Aussagen von Spid! ;-) Auch, wenn Spid hier tatsächlich regelmäßig abliefert und Fragen kurz und knapp korrekt (3K) beantwortet, haut er immer mal einen raus, den mal dann ruhig überlesen darf!
Titel: Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: Spid am 26.08.2021 14:48
Die unterirdische Qualität der Arbeitsgerichte ist doch allgemein bekannt und wird von niemandem ernsthaft bestritten - was sich eben aus der Qualität der dort eingesetzten hauptamtlichen Richter ergibt, von denen sich nur sehr wenige für höhere Weihen empfehlen. Ich hatte schon bei 83 Arbeitsgerichten die Gelegenheit, meine Zeit mit intellektuell überforderten Vorsitzenden zu verschwenden. Mir sind nur 2 Arbeitsrichter überhaupt bekannt, denen ich zutraue, einen Sachverhalt nicht nur zu erfassen, sondern auch rechtlich zu bewerten. Der Rest scheitert überwiegend bereits an ersterem.
Titel: Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: effzehbäh am 26.08.2021 14:52
@effzehbäh

Ich denke, Sie stehen über solche Aussagen von Spid! ;-) Auch, wenn Spid hier tatsächlich regelmäßig abliefert und Fragen kurz und knapp korrekt (3K) beantwortet, haut er immer mal einen raus, den mal dann ruhig überlesen darf!

Ich habe mir schon Schlimmeres sagen lassen müssen, ohne dass ich darauf eingegangen bin.
Titel: Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: effzehbäh am 26.08.2021 14:57
Die unterirdische Qualität der Arbeitsgerichte ist doch allgemein bekannt und wird von niemandem ernsthaft bestritten - was sich eben aus der Qualität der dort eingesetzten hauptamtlichen Richter ergibt, von denen sich nur sehr wenige für höhere Weihen empfehlen. Ich hatte schon bei 83 Arbeitsgerichten die Gelegenheit, meine Zeit mit intellektuell überforderten Vorsitzenden zu verschwenden. Mir sind nur 2 Arbeitsrichter überhaupt bekannt, denen ich zutraue, einen Sachverhalt nicht nur zu erfassen, sondern auch rechtlich zu bewerten. Der Rest scheitert überwiegend bereits an ersterem.

Welchen Beruf üb(t)en Sie aus, dass Sie nur bei den restlichen 27 Arbeitsgerichte noch nicht waren?
Titel: Antw:Verstoß gegen Datenschutz und Persönlichkeitsrechte?
Beitrag von: Spid am 26.08.2021 15:02
Geschäftsführer eines bundesweit tätigen Zuwendungsempfänger des Bundes, zudem werde ich von Zeit zu Zeit gutachterlich tätig.